{"status":"available","doknr":"OLD239630","ecli":"ECLI:DE:VGMS:2009:0612.10L185.09.00","court":"Verwaltungsgericht Münster","senate":null,"decided":"2009-06-12","aktenzeichen":"10 L 185/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.\n\nDer Streitwert wird auf 3000 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e\n\n2\n\nDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 732/09 gegen den \nFeuerstättenbescheid des Beklagten vom 31. März 2009 anzuordnen, hat keinen \nErfolg. Es ist nichts dafür erkennbar, weshalb das Interesse der Antragstellerin, von \nder Pflicht zur Befolgung der Gebote innerhalb der differenzierten Fristen, die der \nBescheid für die einzelnen Anlagen und Maßnahmen nennt, vorläufig entbunden zu \nsein, überwiegen sollte gegenüber dem öffentlichen Interesse daran, dass die im \nGesetz geregelte sofortige Vollziehbarkeit (§ 14 Abs. 2 Satz 2 des \nSchornsteinfegerhandwerksgesetzes) beachtet wird. Entgegen ihrer Ankündigung \nund trotz Erinnerung durch das Gericht hat die Antragstellerin keine Gründe genannt, \ndie bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung für sie \nanzuführen und zu gewichten wären; ohne irgendwelche Anhaltspunkte auf die \nSuche nach mutmaßlichen Fehlern oder sonstigen für die Interessenlage \nbedeutsamen Gesichtspunkten zu gehen, ist nicht Aufgabe des Gerichts in Verfahren \nder vorliegenden Art.\n\n3\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO; die \nStreitwertfestsetzung folgt aus §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239630","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2009-06-12/10-l-185-09","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/239630","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239630","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2009-06-12/10-l-185-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/239630","retrieved":"2026-07-09 02:02:36.538548+00:00"}}