{"status":"available","doknr":"OLD271962","ecli":"ECLI:DE:VGMS:2006:0602.5L399.06.00","court":"Verwaltungsgericht Münster","senate":null,"decided":"2006-06-02","aktenzeichen":"5 L 399/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nauf den Antrag der Antragstellerin vom 1. Juni 2006 gemäß § 123 Abs. 2 \nS. 3 i.V.m. § 80 Abs. 8 VwGO beschlossen:\n\nDer Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.\n\nDer Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nÜber den Antrag der Antragstellerin, \n\n3\n\nden Antragsgegner zu verpflichten, sie aus der \nAbschiebungshaft zu entlassen,\n\n4\n\nentscheidet der Vorsitzende gemäß § 123 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 80 Abs. 8 VwGO, \nweil ein dringender Fall Rücksicht auf das Vorbringen der Antragstellerin vorliegt, \ndass sie in nächster Zeit heiraten möchte. \n\n5\n\nDer Antrag ist unbegründet. \n\n6\n\nGemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO kann eine einstweilige Anordnung zur Regelung \neines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis erlassen \nwerden, wenn diese Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig \nerscheint. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt im Einzelnen voraus, dass \nder geltend gemachte Anspruch und die besonderen Gründe für die Notwendigkeit \nder Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von dem jeweiligen Antragsteller \ndargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 920 \nAbs. 2, 294 ZPO). Diese Voraussetzungen liegen im Falle der Antragstellerin nicht \nvor, denn sie hat nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, dass ihr ein Anspruch \ngegenüber dem Antragsgegner auf Entlassung aus der Abschiebungshaft zusteht \nund dass es notwendig ist, diesen vermeintlichen Anspruch vorläufig zu sichern.\n\n7\n\nDie Antragstellerin hat das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines \nAnordnungsanspruches nicht dargelegt. Sie selbst führt, anwaltlich vertreten, keine \nRechtsgrundlage für ihr Antragsbegehren an, den Antragsgegner zu verpflichten, sie \naus der Abschiebungshaft zu entlassen. Eine Rechtsgrundlage für dieses \nAntragsbegehren ist auch von Amts wegen ansatzweise nicht zu erkennen. § 62 \nAufenthG enthält keine Regelung für das Antragsbegehren. Vielmehr ist das \nAntragsbegehren offensichtlich unsinnig. Der Antragsgegner kann schon deshalb \nnicht verpflichtet werden, die Antragstellerin aus der Abschiebungshaft zu entlassen, \nweil nicht er, sondern das Amtsgericht Münster die Abschiebungshaft angeordnet \nhat. \n\n8\n\nDarüber hinaus hat die Antragstellerin auch nicht das Vorliegen der tatsächlichen \nVoraussetzungen eines Anordnungsgrundes dargelegt. Nach ihren eigenen \nAngaben, die in Frage zu stellen das Gericht keinen Anlass sieht, ist eine \nAbschiebung innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen ausgeschlossen, \nsodass es nicht notwendig ist, den - ohnehin nicht bestehenden - Anspruch \ngegenüber dem Antragsgegner vorläufig zu sichern.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO, die Festsetzung des \nStreitwertes aus § 52 Abs. 2 i.V.m. § 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271962","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2006-06-02/5-l-399-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 62","ref_norm":"62","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 920","ref_norm":"920","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 294","ref_norm":"294","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/271962","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271962","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2006-06-02/5-l-399-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/271962","retrieved":"2026-07-09 02:42:31.912123+00:00"}}