{"status":"available","doknr":"OLD272176","ecli":"ECLI:DE:VGMS:2006:0524.1K2483.04A.00","court":"Verwaltungsgericht Münster","senate":null,"decided":"2006-05-24","aktenzeichen":"1 K 2483/04.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss vom 12. Mai \n2006 wird zurückgewiesen.\n\n1\n\n Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss vom 12. Mai 2006, mit \nder er sich gegen die Einschränkung der Beiordnung von Rechtsanwalt S. aus \nX. „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts\" wendet, hat \nkeinen Erfolg. \n\n2\n\nDie Beschränkung auf die Kosten eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen \nRechtsanwalts beruht auf dem Rechtsgedanken des - nach § 166 VwGO auch im \nverwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwendenden - § 121 Abs. 3 \nZPO, dass die Kosten, die die Staatskasse im Fall der Bewilligung von \nProzesskostenhilfe zu übernehmen hat, auf das unbedingt notwendige Maß zu \nbeschränken sind (vgl. Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, § 166 Rdnr. 184). \n\n3\n\nDieser Grundsatz gilt jedenfalls für das verwaltungsgerichtliche Verfahren auch \nnach dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (vom 5. Mai 2004, \nBGBl. I S. 718, 788) uneingeschränkt fort. Aus dem vom Kläger zur Begründung \nseiner Gegenvorstellung in Bezug genommenen Beschluss des OLG Oldenburg vom \n6. Januar 2006 - 3 UF 45/05 - ergibt sich nichts Gegenteiliges. Danach mag es zwar \nseit dem Wegfall von § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO und § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. \nan einer Rechtsgrundlage für die Einschränkung der Beiordnung „zu den \nBedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts\" in den Fällen fehlen, in denen ein \nbeim Prozessgericht zugelassener, aber nicht ortsansässiger Rechtsanwalt \nbeigeordnet wird. Hieraus lassen sich indes keine Erkenntnisse für das \nverwaltungsgerichtliche Verfahren herleiten. Denn da eine Zulassung der \nRechtsanwälte bei den Verwaltungsgerichten nicht erfolgt, hat die Frage, bei \nwelchem Gericht ein Rechtsanwalt zugelassen ist, im Verwaltungsprozess von \nvornherein keine Bedeutung. Daher stellt sich hier auch die - vom OLG Oldenburg \nverneinte \n\n4\n\n- Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO n.F. analog auch auf beim Prozessgericht \nzugelassene Rechtsanwälte anzuwenden ist, nicht. Vielmehr muss im \nverwaltungsgerichtlichen Verfahren bei der entsprechenden Anwendung von § 121 \nAbs. 3 ZPO (allein) auf den dieser Regelung zugrunde liegenden örtlichen \nZusammenhang zwischen dem Sitz des Gerichts und dem Ort der Kanzlei des \nRechtsanwalts abgestellt werden. \n\n5\n\nVgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Mai 1989 - 13 E \n35/89 -, NVwZ-RR 1990, 280 (unter Hinweis auf den Beschluss vom \n4. Juli 1984 - 11 B 189/84 -).\n\n6\n\nDemnach kann für ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nach wie vor ein \nnicht beim Sitz des Gerichts ansässiger Rechtsanwalt entsprechend § 121 Abs. 3 \nZPO nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine höheren Kosten als durch \ndie Beiordnung eines ortsansässigen Rechtsanwalts entstehen.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/272176","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2006-05-24/1-k-2483-04-a","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/272176","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/272176","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-muenster/2006-05-24/1-k-2483-04-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/272176","retrieved":"2026-07-09 02:42:51.347233+00:00"}}