{"status":"available","doknr":"OLD418582","ecli":"ECLI:DE:VGKARLS:2025:0926.8K1784.21.00","court":"Verwaltungsgericht Karlsruhe","senate":null,"decided":"2025-09-26","aktenzeichen":"8 K 1784/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf Antrag der Klägerin wird der Tatbestand des Urteils vom 9. Mai 2025 - 8 K 1784/21 - dahingehend\n\nberichtigt\n\ndass der auf Seite 2 zitierte Link \"xxx\" ersetzt wird durch\n\n\"xxx\"\n\ndass die auf Seite 3 wiedergegebene Frage 8 \"Welche Angriffe wurden an den Krähen im Rahmen der Tierversuche im vorbenannten Zeitraum konkret durchgeführt?\" ersetzt wird durch \"Welche Eingriffe wurden an den Krähen im Rahmen der Tierversuche im vorbenannten Zeitraum konkret durchgeführt?\" und\n\ndass die auf Seite 3 wiedergegebene Frage 11 \"Wo sind die Krähen nach Abschluss der jeweiligen Tierversuche geblieben?\" ersetzt wird durch \"Wo sind die Krähen nach Abschluss der jeweiligen Tierversuche verblieben?\"\n\nGründe\n\n1\n\nDer Antrag des Klägers vom 18. August 2025 auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils vom 9. Mai 2025 - 8 K 1784/21 - hat Erfolg.\n\n2\n\nÜber den Antrag entscheidet das Gericht nach Aktenlage ohne Beweisaufnahme durch Beschluss (§ 119 Abs. 2 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.03.2014 - 8 C 16/12 - juris Rn. 5), aber ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 CB 5/85 -, juris Rn. 13).\n\n3\n\nDer Berichtigungsantrag der Klägerin vom 18. August 2025 ist fristgerecht, d. h. innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils vom 9. Mai 2025 (hier: 7. August 2025) gestellt worden und damit zulässig.\n\n4\n\nDer Antrag der Klägerin, das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Mai 2025 - 8 K 1784/21 - hinsichtlich des von ihr gestellten Antrags ist auch begründet. Enthält der Tatbestand des Urteils andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten, so kann nach § 119 Abs. 1 VwGO die Berichtigung des Urteils beantragt werden. So liegt der Fall hier.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 119 Abs. 2 Satz 2 VwGO).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/418582","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-karlsruhe/2025-09-26/8-k-1784-21","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 119","ref_norm":"119","n":3}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/418582","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/418582","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-karlsruhe/2025-09-26/8-k-1784-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/418582","retrieved":"2026-07-09 06:29:27.694245+00:00"}}