{"status":"available","doknr":"OLD384491","ecli":"ECLI:DE:VGK:2022:1110.35K5983.22T.00","court":"Verwaltungsgericht Köln","senate":null,"decided":"2022-11-10","aktenzeichen":"35 K 5983/22.T","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Rechtsweg zu den Berufsgerichten für Heilberufe wird für unzulässig erklärt.\n\nDas Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.\n\nDie Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDer vom Kläger beschrittene Rechtsweg zu den Berufsgerichten für Heilberufe ist unzulässig; das Verfahren ist von Amts wegen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das gem. § 45 VwGO sachlich und gem. § 52 Nr. 5 VwGO für den Sitz der Beklagten örtlich zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf zu verweisen.\n\n3\n\nFür das vorbeugende Feststellungsbegehren gegen die Beklagte, für das öffentlich-rechtliche Normen des HeilbG NRW und des Zahnheilkundegesetzes streitentscheidend sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 VwGO gegeben. Das öffentlich-rechtliche Feststellungsbegehren ist nicht durch abdrängende Sonderzuweisung gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. § 61 HeilBerG NRW den Berufsgerichten für Heilberufe zugewiesen. Vorbeugender Rechtsschutz gegen ein zukünftiges berufsrechtliches Einschreiten der Beklagten kann im berufsgerichtlichen Verfahren gem. §§ 59 ff. HeilBerG NRW nicht erreicht werden.\n\n4\n\nDie Berufsgerichte für Heilberufe können durch Urteil, das erst nach Eröffnung des Verfahrens gem. § 71 Abs. 1 HeilbG NRW ergehen kann, nur auf die abschließend in § 92 HeilbG NRW bestimmten Maßnahmen erkennen. Im Übrigen unterliegt über die in § 92 HeilbG NRW genannten Entscheidungsmöglichkeiten hinaus nur eine Rüge oder Mahnung eines Kammermitgliedes gem. § 58e Abs. 4 HeilBerG NRW der berufsgerichtlichen Nachprüfung. Nach § 71 Abs. 2 HeilbG NRW können zwar Kammerangehörige die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen sich beantragen, um sich vom Verdacht eines Berufsvergehens zu reinigen. Das zwischen den Beteiligten im Streit stehende Rechtsverhältnis kann aber im Wege eines solchen Selbstreinigungsantrages nicht geklärt werden, weil die beklagte Zahnärztekammer ausweislich ihres Schreibens vom 14.06.2022 den Kläger der Begehung eines Berufsvergehens bislang nicht verdächtigt.\n\nRechtsmittelbelehrung\n\n5\n\nGegen diesen Beschluss kann Beschwerde binnen eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Berufsgerichtes für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, eingelegt werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/384491","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2022-11-10/35-k-5983-22-t","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":2},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 17a","ref_norm":"17a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/384491","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/384491","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2022-11-10/35-k-5983-22-t","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/384491","retrieved":"2026-07-09 05:39:32.579720+00:00"}}