{"status":"available","doknr":"OLD254479","ecli":"ECLI:DE:VGK:2008:0529.6K2365.08.00","court":"Verwaltungsgericht Köln","senate":null,"decided":"2008-05-29","aktenzeichen":"6 K 2365/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.\n2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe\nIn entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärte Verfahren einzustellen. Unter den gegebenen Umständen entspricht es billigem Ermessen i.S.v. § 161 Abs. 2 VwGO, dem \nKläger die Kosten aufzuerlegen.\nDer Kläger hat das Gericht unnötigerweise in Anspruch genommen, da er nach Erhalt der Mahnung vom 27.02.2008 den überwiesenen Betrag mit dem geltend gemachten hätte vergleichen müssen. Hätte er dies getan, hätte er den geringfügigen \nnoch ausstehenden Betrag noch vor Erlass des Exmatrikulationsbescheides überweisen können und so das Ergehen des Bescheides vermeiden können.\nAußerdem hätte der Kläger nach Ergehen des Exmatrikulationsbescheides die Anrufung des Gerichts bei sorgfältiger Lektüre des Inhalts dieses Bescheides vermeiden \nund noch vor Ablauf der einmonatigen Klagefrist die Sache bereinigen können. In \ndem genannten Bescheid ist nämlich u. a. der Hinweis enthalten, dass im Wege der \nformlosen Gegenvorstellung eine erneute Prüfung des Sachverhalts bei der zuständigen Abteilung der Universitätsverwaltung beantragt werden kann. Hätte der Kläger \ndiesen Weg beschritten, wäre aller Wahrscheinlichkeit nach die Sache noch vor Ablauf der Klagefrist geklärt und bereinigt worden. \n\n2\n\nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 52 Abs. 2 GKG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/254479","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2008-05-29/6-k-2365-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/254479","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/254479","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2008-05-29/6-k-2365-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/254479","retrieved":"2026-07-09 02:18:09.781979+00:00"}}