{"status":"available","doknr":"OLD270507","ecli":"ECLI:DE:VGK:2006:0815.11L1169.06.00","court":"Verwaltungsgericht Köln","senate":null,"decided":"2006-08-15","aktenzeichen":"11 L 1169/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n Der Antrag wird abgelehnt. \nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. \n\nDer Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag ist ohne Erfolg.\n\n3\n\nEr ist in statthafter Weise auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 \nAbs.1 VwGO gerichtet, da der Antragsteller im Hauptsacheverfahren (11 K 1332/06) \ndie Verpflichtung der Antragsgegnerin zu seiner erneuten Beauftragung zur \nDurchführung der Flugplatzkontrolle auf dem Sonderflughafen P. begehrt (§ \n31b Abs. 1 Satz 2 LuftVG). Die bislang ausgesprochene Beauftragung war infolge \nihrer Befristung am 31. Juli 2006 erloschen.\n\n4\n\nDer Erlass dieser begehrten einstweiligen Anordnung setzt voraus, dass der \nAntragsteller das Bestehen eines Anspruchs auf die begehrte Maßnahme \n(Anordnungsanspruch) sowie die Notwendigkeit der einstweiligen Regelung \n(Anordnungsgrund) glaubhaft macht, §§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO. Soll die \nbegehrte Maßnahme - wie hier - jedoch die Hauptsache vorwegnehmen (und sei es \nauch nur zeitlich begrenzt), gilt ein strenger Maßstab: hierfür ist u.a. erforderlich, \ndass ein Erfolg in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. \nDaran fehlt es jedoch, weil der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht hat, dass ihm \nder geltend gemachte Anordnungsanspruch zusteht. Im einzelnen kann hierfür auf \ndie Gründe des Urteils vom 26.07.2006 im Hauptsacheverfahren 11 K 1332/06 \nBezug genommen werden.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO; die Streitwertfestsetzung \nberuht auf §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG und ist wegen der beabsichtigten \nVorwegnahme der Hauptsache auf den Regelstreitwert festgesetzt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/270507","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2006-08-15/11-l-1169-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"LuftVG","ref":"§ 31b","ref_norm":"31b","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/270507","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/270507","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-koeln/2006-08-15/11-l-1169-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/270507","retrieved":"2026-07-09 02:40:28.454215+00:00"}}