{"status":"available","doknr":"OLD520850","ecli":"ECLI:DE:VGHBW:2026:0422.12S642.26.00","court":"Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg","senate":null,"decided":"2026-04-22","aktenzeichen":"12 S 642/26","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. März 2026 - 10 K 8760/25 - wird verworfen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Beschwerde ist nach § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO als unzulässig zu verwerfen, da sie innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht begründet worden ist. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist dem Antragsteller am 19.03.2026 zugestellt worden, so dass die Frist gemäß § 57 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 222 Abs. 1 und 2 ZPO und § 188 Abs. 2, § 187 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des 20.04.2026, einem Montag, endete. Eine Begründung der Beschwerde ist bis heute nicht beim Verwaltungsgerichtshof (§ 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO) eingegangen. Hinderungsgründe, die geeignet sein könnten, nach § 60 VwGO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.\n\n2\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n3\n\nDie Entscheidung über die Höhe des Streitwerts und die Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung beruhen auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und 2 GKG. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist bei Streitigkeiten um die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Klageverfahren der Auffangstreitwert von 5.000,- EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) in Ansatz zu bringen; betrifft das Verfahren zugleich noch weitere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die zugleich mit der Ablehnung der Erteilung beziehungsweise Verlängerung des Aufenthaltstitels verfügt wurden (insbesondere die mit einer Ausreiseaufforderung verbundene Abschiebungsandrohung sowie die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots), führt dies regelmäßig nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts. Bei Fällen dieser Art ist im Eilrechtsschutzverfahren eine Halbierung des Auffangstreitwerts nicht angezeigt, wenn dem Antragsteller eine Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet eröffnet worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2026 - 12 S 408/26 -, juris Rn. 10, vom 17.02.2026 - 12 S 2276/25 -, juris Rn. 28, vom 22.03.2023 - 12 S 474/22 -, juris Rn. 26, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76). Unter diese Fallgruppe fällt auch die dem Antragsteller erteilte Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG in der bis zum 30.12.2025 gültigen Fassung).\n\n4\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar, § 152 Abs. 1 VwGO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/520850","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vgh-baden-wuerttemberg/2026-04-22/12-s-642-26","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 187","ref_norm":"187","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/520850","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/520850","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vgh-baden-wuerttemberg/2026-04-22/12-s-642-26","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/520850","retrieved":"2026-07-09 09:40:32.643331+00:00"}}