{"status":"available","doknr":"OLD240578","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2009:0518.7M39.09.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2009-05-18","aktenzeichen":"7 M 39/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nGegen den Betroffenen wird Ersatzzwangshaft von\n\neinem Tag angeordnet.\n\nEs wird gegen den Betroffenen Haftbefehl erlassen.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Ersatzzwangshaft \nsind gemäß § 61 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land \nNordrhein-Westfalen - VwVG NRW - erfüllt.\n\n3\n\nDie Vollzugsbehörde hat am 2. April 2009 einen entsprechenden Antrag auf \nAnordnung der Ersatzzwangshaft bei Gericht gestellt. Bei der Androhung des \nZwangsgeldes in der Verfügung vom 24. Januar 2007 ist der Betroffene auch auf \ndie Möglichkeit der Beantragung von Ersatzzwangshaft hingewiesen worden. \nDes Weiteren hat die Vollzugsbehörde durch Vorlage des Berichts des \nVollstreckungsbeamten vom 8. April 2008 nachgewiesen, dass der Betroffene \nunpfändbar ist.\n\n4\n\nAuch die weiteren Voraussetzungen für die Anordnung von Ersatzzwangshaft \nsind gegeben. Dem Betroffenen ist durch bestandskräftige Ordnungsverfügung \nvom 24. Januar 2007, gegen die ein Rechtsbehelf nicht eingelegt wurde, die \nAusübung des Gewerbes „Kleintransporte bis 3,5 t\" untersagt worden. Es handelt \nsich um ein Verbot, das nach § 55 VwVG NRW im Verwaltungszwang \ndurchgesetzt werden kann, da die Befolgung vom Willen des Betroffenen \nabhängt. Dem Betroffenen ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von \n3.000 Euro angedroht worden. Da die Verfügung bestandskräftig geworden ist \nund der Betroffene nach den vorliegenden Erkenntnissen der Vollzugsbehörde \ndas Gewerbe nicht abgemeldet hat und weiter selbständig als Kurierfahrer tätig \ngewesen ist (eigene Angaben des Betroffenen in der eidesstattlichen \nVersicherung vom 14. September 2007 und Auskunft des Finanzamtes I. vom \n4. März 2008), ist das Zwangsgeld nachfolgend durch - inzwischen nach \nentsprechender Klagerücknahme unanfechtbaren - Bescheid vom 15. Oktober \n2007 festgesetzt worden. Der Betroffene hat eine Teilzahlung in Höhe von 500 \nEUR geleistet.\n\n5\n\nDemnach sind die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der \nErsatzzwangshaft insgesamt dargetan.\n\n6\n\nDem Gericht erscheint mit Rücksicht auf die bereits geleistete Teilzahlung \neine Haftdauer von einem Tag notwendig, aber auch ausreichend, um als \nBeugemittel den Betroffenen zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem \nBescheid vom 24. Januar 2007 zu veranlassen.\n\n7\n\nEntsprechend der Haftanordnung ist gemäß § 61 Abs. 2 VwVG NRW i. V. m. \n§ 901 der Zivilprozessordnung (ZPO), der jetzt den Inhalt des früheren § 908 \nZPO mitumfasst, auch Haftbefehl gegen den Betroffenen zu erlassen \n(Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17. Dezember 1962 - II B \n731/62 - Justizministerialblatt NRW 1963, 87).\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus entsprechender Anwendung von § 154 \nAbs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung.\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/240578","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2009-05-18/7-m-39-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 901","ref_norm":"901","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 908","ref_norm":"908","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/240578","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/240578","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2009-05-18/7-m-39-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/240578","retrieved":"2026-07-09 02:03:32.806922+00:00"}}