{"status":"available","doknr":"OLD244661","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2009:0114.13K2120.08.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2009-01-14","aktenzeichen":"13 K 2120/08","doktyp":"Gerichtsbescheid","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDer Gerichtsbescheid ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig \nvollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung \noder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheides \nvollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der \nVollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.\n\n1\n\n Tatbestand:\n\n2\n\nMit Bescheid vom 12. Februar 2008 zog der Beklagte die Klägerin zur \nZahlung von Grundbesitzgebühren für die Jahre 2004 bis 2007 in Höhe von \ninsgesamt 2.729,12 EUR heran. Er hatte diesen Betrag auf Grund des der \nKlägerin zuzurechnenden Miteigen-tumsanteils an den Wohnungen Nr. 1, 5 \nund 7 des Hauses T. Straße ° in F. von insgesamt 462/1000 \nanteilmäßig ermittelt.\n\n3\n\nHiergegen hat die Klägerin am 13. März 2008 Klage beim \nVerwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, das den Rechtsstreit durch \nBeschluss vom 8. April 2008 an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht \nGelsenkirchen verwiesen hat. Die Klägerin macht geltend, die Wohnungen \nseien bis Ende 2004 verkauft worden. Besitz, Nutzen und Lasten an den \nGrundbesitzungen seien gemäß den Kaufverträgen auf die Käufer \nübergegangen, so dass eine Gebührenpflicht für die Klägerin nicht \nbestehe.\n\n4\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n5\n\nden Bescheid des Beklagten vom 12. Februar 2008 aufzuheben.\n\n6\n\nDer Beklagte beantragt, \n\n7\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n8\n\nEr macht geltend, Gebührenschuldner sei nach dem einschlägigen \nSatzungsrecht der Eigentümer des Grundstücks. Das sei der Bucheigentümer \nund nicht der wirtschaftliche Eigentümer. Ein solcher Eigentumswechsel sei \nbis 2007 nicht vollzogen worden.\n\n9\n\nDurch Beschluss vom 16. Juni 2008 - 13 L 578/08 - ist ein Antrag der \nKlägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes rechtskräftig abgelehnt \nworden.\n\n10\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf \nden Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akte 13 L 578/08 sowie der \nbeigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.\n\n11\n\nEntscheidungsgründe:\n\n12\n\nDas Gericht kann nach Anhörung der Beteiligten durch \nGerichtsbescheid entscheiden, weil die Sache keine besonderen \nSchwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der \nSachverhalt geklärt ist.\n\n13\n\nDie zulässige Klage ist unbegründet.\n\n14\n\nDer streitige Bescheid vom 12. Februar 2008 ist rechtmäßig und verletzt \ndie Klägerin jedenfalls nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 \nVwGO).\n\n15\n\nDas Gericht nimmt zur weiteren Begründung Bezug auf die \ndiesbezüglichen Gründe im rechtskräftigen Beschluss vom 16. Juni 2008, \ndenen die Klägerin nicht mehr entgegen getreten ist.\n\n16\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung \nüber die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung ergibt sich aus \n§§ 167 VwGO i.V.m. 708 Nr. 11, 711 und 709 Satz 2 ZPO.\n\n17","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244661","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2009-01-14/13-k-2120-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/244661","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244661","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2009-01-14/13-k-2120-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/244661","retrieved":"2026-07-09 02:08:34.368997+00:00"}}