{"status":"available","doknr":"OLD250148","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2008:1107.12C.K5490.08PVL.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2008-11-07","aktenzeichen":"12c K 5490/08.PVL","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag,\n\n3\n\n\"festzustellen, dass der Beteiligte verpflichtet ist, das Personalratsmitglied\nHerrn N. X. in der Zeit vom 10.11. bis zum 14.11.2008 für die Teilnahme\nan dem\nver.di-Seminar \"Forensik - Seminar, Die Arbeitssituation im Maßregelvollzug\"\nvom Dienst freizustellen und den Antrags-gegner von den Kosten für die\nSeminarteilnahme freizu-stellen\",\n\n4\n\nhat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die vom Antragsteller\nbegehrte Freistellung sind nicht gegeben.\n\n5\n\nNach § 42 Abs. 5 Satz 1 LPVG sind neben den Mitgliedern des\nPersonalrats Ersatzmitglieder, die regelmäßig zu den Sitzungen des\nPersonalrats herangezogen werden, unter Fortzahlung der Bezüge und\nErstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und\nBildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse\nvermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Gedacht ist an\ndie Ersatzmitglieder, die, falls ein Mitglied zeitweilig verhindert ist oder seine\nMitgliedschaft ruht, für die Zeit der Verhinderung oder des Ruhens eintreten\n(§ 28 Abs. 1 Satz 2 LPVG). Regelmäßig herangezogen wird, wer\nvoraussichtlich nicht nur gelegentlich an den Personalratssitzungen teilnimmt,\nsondern mit dessen Eintritt als Ersatzmitglied so häufig zu rechnen ist, dass\neine Schulung auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen\nVerwendung öffentlicher Mittel gerechtfertigt erscheint.\n\n6\n\nCecior/Vallendar/Lechtermann/Klein,\nDas Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, § 42 Rdn.\n89.\n\n7\n\nDer Beteiligte zu 2. hat seit Beginn der Amtszeit des Antragstellers am 1.\nJuni 2008 bei etwa 21 Sitzungen ein- bzw. maximal zweimal als\nErsatzmitglied an Sitzungen des Personalrats sowie einmal an einer\npersonalvertretungsbezogenen Klausurtagung teilgenommen. Geht man\ndavon aus, dass in der Rechtsprechung in Bezug auf die Regelmäßigkeit\nnicht einmal eine Teilnahmequote von 25 v.H. als ausreichend angesehen\nwird,\n\n8\n\nNiedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. April 2008\n- 18 LP 2/07 -,\n\n9\n\nist hier um so mehr anzunehmen, dass es sich bei dem Beteiligten zu 2.\nbisher nur um eine gelegentliche und nicht um eine regelmäßige\nHeranziehung zu den Sitzungen des Personalrats gehandelt hat. Inwieweit\ndie weiteren - in der Antragserwiderung formulierten - Einwände des\nBeteiligten zu 1. gegen eine Freistellung greifen, braucht in Anbetracht des\nVorhergesagten nicht vertieft zu werden. Ohne Weiteres von der Hand zu\nweisen sind sie nicht. Ist mithin eine Freistellung vom Dienst gemäß § 42 Abs.\n5 Satz 1 LPVG für die in Rede stehende Fortbildungsveranstaltung nicht\nangezeigt, scheidet folglich auch eine Freistellung von den bzw. Übernahme\nder Kosten aus.\n\n10\n\nEine Kostenentscheidung entfällt im personalvertretungsrechtlichen\nBeschlussverfahren.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/250148","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-11-07/12c-k-5490-08-pvl","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/250148","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/250148","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-11-07/12c-k-5490-08-pvl","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/250148","retrieved":"2026-07-09 02:12:30.284365+00:00"}}