{"status":"available","doknr":"OLD258352","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2008:0122.7L1222.07.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2008-01-22","aktenzeichen":"7 L 1222/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.\n\nDer Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag, \n\n3\n\ndie aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K 3367/07 \ngegen die Zwangsgeldfestsetzung des Antragsgegners vom 15. Oktober 2007 \nanzuordnen,\n\n4\n\nhat keinen Erfolg.\n\n5\n\nDie gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- \ngebotene Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus, weil \nÜberwiegendes dafür spricht, dass die Festsetzung des Zwangsgeldes und \ndie Androhung eines weiteren Zwangsgeldes zu Recht erfolgt sind und sich \ndie hiergegen gerichtete Klage voraussichtlich als aussichtslos erweisen wird. \n\n6\n\nDie formellen Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor. Gemäß § 55 \nAbs. 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-\nWestfalen - VwVG NRW - kann ein auf Handlung oder Unterlassung \ngerichteter Verwaltungsakt mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er \nunanfechtbar ist oder wenn ein gegen ihn eingelegtes Rechtsmittel keine \naufschiebende Wirkung hat. Die Gewerbeuntersagungsverfügung vom \n24. Januar 2007, um deren Durchsetzung es hier geht, ist unanfechtbar, weil \nder Antragsteller gegen die Ordnungsverfügung keinen Widerspruch eingelegt \nhat. Das festgesetzte Zwangsgeld ist zudem in dieser Verfügung \nordnungsgemäß angedroht worden (§ 63 Abs. 1 Satz 1 VwVG NRW).\n\n7\n\nNach Aktenlage spricht auch alles dafür, dass die Festsetzung des zuvor \nangedrohten Zwangsgeldes materiell zu Recht (§ 64 Satz 1 VwVG NRW) \nerfolgt ist. Denn der Antragsteller hat sein Gewerbe auch nach \nUnanfechtbarkeit der Gewerbeuntersagungsverfügung weiter ausgeübt. Dies \nergibt sich aus der von ihm am 14. September 2007 abgegebenen \neidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse. Darin hat er \nerklärt, weiter wie bisher als °°°-Kurierfahrer selbständig tätig zu sein. Davon \nist auch aufgrund der am 22. Januar 2008 eingereichten Gewerbeanmeldung \nseiner Ehefrau auszugehen. Diese ist nämlich erst am 18. Dezember 2007 \nrückwirkend zu 1. Oktober 2007 erfolgt. Frühestens von diesem Zeitpunkt an \nkann der Antragsteller als angestellter Fahrer seiner Ehefrau tätig gewesen \nsein, was die rückwirkende Gewerbeanmeldung allerdings nicht belegt. \n\n8\n\nDas festgesetzte Zwangsgeld entspricht im übrigen der vorangegangenen \nAndrohung. Gesichtspunkte, die es als unverhältnismäßig erscheinen ließen, \nsind weder vorgetragen noch ersichtlich. \n\n9\n\nAuch die mit der Festsetzung verbundene Androhung eines weiteren \nZwangsgeldes in gleicher Höhe ist nicht zu beanstanden. \n\n10\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n11\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 \ndes Gerichtskostengesetzes. Auszugehen ist von dem Wert des festgesetzten \nZwangsgeldes. Der Betrag von 3.000,00 Euro ist wegen des nur vorläufigen \nCharakters der begehrten Entscheidung zu halbieren. \n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258352","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-01-22/7-l-1222-07","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/258352","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258352","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-01-22/7-l-1222-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/258352","retrieved":"2026-07-09 02:22:58.214640+00:00"}}