{"status":"available","doknr":"OLD258712","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2008:0107.7L1298.07.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2008-01-07","aktenzeichen":"7 L 1298/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird \nabgelehnt.\n\n2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der \nKlage wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.\n\n3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil \ndie beabsichtigte Rechtsverfolgung - unabhängig von den persönlichen und \nwirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers - keine hinreichenden \nAussichten auf Erfolg bietet (vgl. § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung \n- VwGO - i.V.m. § 114 Satz 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), wie sich aus \ndem Folgenden ergibt.\n\n3\n\nDer sinngemäß gestellte Antrag,\n\n4\n\ndie aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3691/07 des Antragstellers \ngegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7. November 2007 \nwiederherzustellen,\n\n5\n\nist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, aber unbegründet. Die im \nRahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende \nInteressenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus, weil die \nOrdnungsverfügung, durch die ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, bei \nsummarischer Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist. Zur \nBegründung verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf \ndie Ausführungen in der angegriffenen Verfügung des Antragsgegners, denen \nsie im Grundsatz folgt (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).\n\n6\n\nAllerdings ist nicht ersichtlich, warum vor dem Erlass dieser Verfügung \nnicht eine Anhörung - ggf. mit einer Frist von einer Woche - möglich gewesen \nsein sollte; die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 Nr. 1 des \nVerwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG \nNRW) liegen jedenfalls angesichts der Tatsache, dass die zu Grunde liegende \nTat mehr als 3 ½ Monate zurück lag, ersichtlich nicht vor. Der darin liegende \nVerfahrensfehler kann aber vorliegend gemäß § 46 VwVfG NRW nicht zu \neinem Erfolg des Antrages führen, da offensichtlich ist, dass er die \nEntscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat. \n\n7\n\nMit Rücksicht auf das Antrags- und Klagevorbringen ist ergänzend \nFolgendes auszuführen: Maßgebend ist im vorliegenden Fall, dass der \nAntragsteller am 17. Juli 2007 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss \ngeführt hat. Dadurch hat er bewiesen, dass er zwischen Konsum von \nCannabis und Fahren nicht trennen kann.\n\n8\n\nVgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen \n(OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 -, \n7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, 9. Juli 2007 - 16 B 907/07 - und 1. August \n2007 - 16 B 908/07.\n\n9\n\nDer im Blut des Antragstellers nach dem Ergebnis des Gutachtens der \nLADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum in Geesthacht vom 24. Juli \n2007 festgestellte THC-Wert von 2,1 ng/ml übersteigt den zu § 24 a Abs. 2 \ndes Straßenverkehrsgesetzes - StVG - durch die Grenzwertkommission \nfestgesetzten Wert von 1 ng/g bzw. ml deutlich und rechtfertigt daher die \nAnnahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der \nFahrtüchtigkeit. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist nämlich für die \nAnnahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich, aber auch \nausreichend,\n\n10\n\nvgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2004 \n- 1 BvR 2652/03 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und \nLiteratur.\n\n11\n\nDa der Antragsteller damit bewiesen hat, dass er zwischen \nCannabiskonsum und Fahren nicht trennen kann, kommt es vorliegend nicht \ndarauf an, ob er gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert \n(Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV). \n\n12\n\nVgl. dazu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. \nFebruar 2007 - 10 S 3202706 -, Verkehrsmitteilungen 2007, 48.\n\n13\n\nAngesichts der feststehenden Ungeeignetheit des Antragstellers - bei \ndiesem Sachverhalt steht die Entziehung nicht im Ermessen der Behörde - \nbestehen auch keine Bedenken an der Anordnung der sofortigen Vollziehung \nder Entziehungsverfügung. Die damit verbundenen Schwierigkeiten hat der \nAntragsteller hinzunehmen, weil gegenüber seinen Interessen das Interesse \nam Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer \neindeutig überwiegt. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, den für die \nWiedererlangung der Kraftfahreignung erforderlichen Nachweis in einem \nspäteren Wiedererteilungsverfahren durch eine medizinisch-psychologische \nUntersuchung zu führen, die zwingend vorgeschrieben ist (vgl. § 14 Abs. 2 \nFeV).\n\n14\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO; die \nStreitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 des \nGerichtskostengesetzes und entspricht der Praxis bei Eilverfahren bezüglich \nder Fahrerlaubnis der Klasse B.\n\n15","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258712","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-01-07/7-l-1298-07","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 117","ref_norm":"117","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"VwVfG","ref":"§ 28","ref_norm":"28","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"FeV 2010","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/258712","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258712","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2008-01-07/7-l-1298-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/258712","retrieved":"2026-07-09 02:23:27.591132+00:00"}}