{"status":"available","doknr":"OLD263605","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2007:0611.18A.L545.07A.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2007-06-11","aktenzeichen":"18a L 545/07.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie aufschiebende Wirkung der Klage 18a K 1423/07.A gegen die \nAbschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und \nFlüchtlinge vom 10. Mai 2007 wird angeordnet. \n\nDie Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 18a K 1423/07.A gegen die \nAbschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und \nFlüchtlinge vom 10. Mai 2007 anzuordnen, ist begründet. Das Aussetzungsinteresse \ndes Antragstellers überwiegt das Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin, da die \nFristsetzung von nur einer Woche für die Ausreise rechtswidrig ist.\n\n3\n\nDie Fristsetzung von einer Woche für die Ausreise findet ihre Rechtsgrundlage \nnicht in § 36 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), weil der Asylantrag nicht \nals offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Auch der von der Antragsgegnerin \nzugrunde gelegte § 38 Abs. 2 AsylVfG kommt als Rechtsgrundlage für die \nWochenfrist nicht in Betracht. Das Bundesamt hat vorliegend nach dem von der \nMutter des Antragstellers erklärten Verzicht gemäß § 14a Abs. 3 AsylVfG das \nAsylverfahren gemäß § 32 AsylVfG eingestellt. Auf diese Fallgestaltung findet § 38 \nAbs. 2 AsylVfG weder unmittelbar noch analog Anwendung. \n\n4\n\nVgl. OVG NRW, Urteil vom 11. August 2006 \n- 1 A 1437/06.A -.\n\n5\n\nBei dem Verzicht nach § 14a Abs. 3 AsylVfG handelt es sich bereits nach dem \nWortlaut nicht um die Rücknahme eines Asylantrages, bei der, wenn sie vor der \nEntscheidung des Bundesamtes erfolgt, die Ausreisefrist nach § 38 Abs. 2 AsylVfG \nnur eine Woche beträgt. Eine analoge Anwendung der Vorschrift scheidet ebenfalls \naus, weil es an einer unbeabsichtigten Regelungslücke fehlt. Dies zeigt die \nsystematische Zusammenschau mit § 32 AsylVfG wie auch § 71 AsylVfG, die im \nGegensatz zu § 38 Abs. 2 AsylVfG ausdrückliche Gleichstellungen der \nAntragsrücknahme und des Verzichts nach § 14a Abs. 3 AsylVfG festschreiben. \nZudem handelt es sich bei § 38 Abs. 2 AsylVfG selbst um eine Ausnahmevorschrift \nzu § 38 Abs. 1 AsylVfG, die als solche einer analogen und damit erweiternden \nAuslegung grundsätzlich nicht zugänglich ist. Schließlich wird eine analoge \nAnwendung auch nicht durch Sinn und Zweck des § 14a AsylVfG gefordert. Mit der \nRegelung in § 14a AsylVfG soll verhindert werden, dass durch sukzessive \nAsylantragstellung überlange Aufenthaltszeiten entstehen. Eine darüber \nhinausgehende erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik, \ndie nicht zuletzt durch die Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bestimmt \nwird, ist vom konkreten Regelungszweck nicht umfasst.\n\n6\n\nVgl. OVG NRW, Urteil vom 11. August 2006 \n- 1 A 1437/06.A -.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO, § 83 b AsylVfG.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263605","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2007-06-11/18a-l-545-07-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 38","ref_norm":"38","n":6},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 32","ref_norm":"32","n":2},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 71","ref_norm":"71","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/263605","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263605","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2007-06-11/18a-l-545-07-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/263605","retrieved":"2026-07-09 02:30:28.353112+00:00"}}