{"status":"available","doknr":"OLD265117","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2007:0403.7L1487.06.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2007-04-03","aktenzeichen":"7 L 1487/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.\n\n2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer sinngemäß gestellte Antrag,\n\n3\n\ndie aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen \ndie Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. September 2006 \nwiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung \nanzuordnen,\n\n4\n\nist gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - \nzulässig, aber nicht begründet. Die sofortige Vollziehung der angefochtenen \nVerfügung, mit der dem Antragsteller die weitere selbständige Ausübung des \nGewerbes „Elektrotechniker, Informationstechniker und \nElektromaschinenbauer\" und jede andere selbständige und leitende \nunselbständige gewerbliche Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit auf Dauer \nuntersagt worden ist, ist im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten. \nDemgegenüber muss das private Interesse des Antragstellers an einer \nweiteren selbständigen oder leitenden unselbständigen gewerblichen \nTätigkeit zurückstehen.\n\n5\n\nAn der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung bestehen nämlich nach \nder im vorliegenden Verfahren nur gebotenen summarischen Prüfung keine \nernstlichen Zweifel. Der Antragsteller ist unzuverlässig im Sinne des § 35 \nAbs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung - GewO -. Die Gewerbeuntersagung ist \nauch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zum Schutz der \nAllgemeinheit vor weiteren Schadenszufügungen durch den Antragsteller \nnotwendig. Dies gilt auch bezüglich der erweiterten Untersagung gemäß § 35 \nAbs. 1 Satz 2 GewO und der Zwangsmittelandrohung. Zur Vermeidung von \nWiederholungen wird in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 5 VwGO \nauf die zutreffende Begründung der angefochtenen Verfügung Bezug \ngenommen.\n\n6\n\nErgänzend ist darauf hinzuweisen, dass das im gerichtlichen Verfahren \nvorgetragene Sanierungskonzept offensichtlich nicht gegriffen hat. So \nbestehen trotz Tilgung einiger kleinerer Beträge bei öffentlich-rechtlichen \nGläubigern nach wie vor Rückstände von jeweils deutlich mehr als 10.000,00 \nEuro bei der Deutschen Rentenversicherung und dem Finanzamt C. -Süd. \nDort hat er weder den versprochenen Tilgungsplan vorgelegt, noch die \nangekündigte Zahlung von 5.000,00 Euro geleistet. Es ist deshalb nach wie \nvor davon auszugehen, dass der Antragsteller, wie sich auch aus der Abgabe \nder eidesstattlichen Versicherung am 30. Oktober 2006 (Amtsgericht C. \n- °°°°°°°°°°° -) ergibt, wirtschaftlich leistungsunfähig ist.\n\n7\n\nDabei ist völlig belanglos, welche Ursachen zu der wirtschaftlichen \nLeistungsunfähigkeit geführt haben. Im Interesse eines ordnungsgemäßen \nWirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, \ndass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht \nauf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen \nGewerbebetrieb umgehend aufgibt.\n\n8\n\nVgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 1997 - 4 A 156/97 -, Seite 7 des \namtlichen Umdrucks unter Hinweis auf das Urteil des \nBundesverwaltungsgerichts \nvom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 82, 294.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die \nStreitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 des \nGerichtskostengesetzes und entspricht der Streitwertpraxis des \nOberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in \nGewerbeuntersagungsverfahren (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 4 B \n1637/04 -, NVwZ-RR 05, 215).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265117","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2007-04-03/7-l-1487-06","cited_norms":[{"jurabk":"GewO","ref":"§ 35","ref_norm":"35","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 117","ref_norm":"117","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/265117","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265117","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2007-04-03/7-l-1487-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/265117","retrieved":"2026-07-09 02:32:43.401393+00:00"}}