{"status":"available","doknr":"OLD283606","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2004:1122.3L2396.04.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2004-11-22","aktenzeichen":"3 L 2396/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.\nGerichtskosten werden nicht erhoben.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag,\n\n3\n\ndem Antragsgegner im Wege der einstweiligen \nAnordnung aufzugeben, dem Antragsteller eine \nHeizkostenbeihilfe zu bewilligen,\n\n4\n\nist nicht begründet:\n\n5\n\nDer Antragsteller hat nicht glaubhaft gemacht, dass er ohne die beantragte \ngerichtliche Entscheidung in eine existentielle Notlage gerät. Im Bescheid des \nAntragsgegners ist zutreffend belegt, dass das Einkommen des Antragstellers (ohne \nBerück-sichtigung der Heizkosten) monatlich um 119,99 EUR über den \nsozialhilferechtlich beachtlichen Bedarf liegt. Dass von diesem Betrag - \ngegebenenfalls monatlich gestaffelt oder aufgrund einer Ratenzahlung - die Kosten \nfür Heizöl tatsächlich zeitnah aufgebracht werden können, stellt auch der \nAntragsteller mit seinem pauschalen Vorbringen nicht in Abrede. Sollte der \nAntragsteller entgegen dem ausdrücklichen Hinweis im Bescheid vom 10. Dezember \n2003 aus seinem Ein-kommen keine Rücklagen für die vorhersehbaren Heizkosten \ngebildet haben und deshalb als Folge von Teillieferungen wirtschaftliche Einbußen \nhinnehmen müssen, rechtfertigt dies den Antrag nicht. Es kommt allein darauf an, \ndass der Antragsteller tatsächlich die Heizkosten finanzieren kann.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 der \nVerwaltungsgerichtsordnung.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/283606","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2004-11-22/3-l-2396-04","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/283606","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/283606","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2004-11-22/3-l-2396-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/283606","retrieved":"2026-07-09 02:59:06.652966+00:00"}}