{"status":"available","doknr":"OLD286116","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2004:0617.3L1187.04.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2004-06-17","aktenzeichen":"3 L 1187/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.\nGerichtskosten werden nicht erhoben.\n\n1\n\n G r ü n d e \n\n2\n\nDer Antrag des Antragstellers,\n\n3\n\nden Antragsgegner im Wege der einstweiligen \nAnordnung zu verpflichten, dem Antragsteller eine Beihilfe \nvon 921,00 EUR als Hausratspauschale ohne Anrechnung \nvon Einkommen zu bewilligen,\n\n4\n\nhat keinen Erfolg.\n\n5\n\nSoweit der Antragsteller mit Bescheid des Antragsgegners eine einmalige \nLeistung in Höhe von 629,58 EUR bewilligt erhalten hat, ist der Antrag insoweit \nunzulässig, weil dem Begehren des Antragstellers entsprochen wurde und deshalb \nfür eine gerichtliche Entscheidung kein Bedürfnis besteht.\nSoweit der Antrag auf vorläufige Bewilligung von 291,42 EUR gerichtet ist, ist ein \nAnordnungsgrund nicht dargetan. Unabhängig davon, dass kein Anspruch auf eine \nAuszahlung einer Pauschale, sondern nur für die Anschaffung konkret zu \nbenennender Gegenstände im Rahmen des § 21 des Bundessozialhilfegesetzes in \nBetracht kommt, fehlt es an der nachvollziehbaren Darstellung einer unabweisbar im \nWege vorläufigen Rechtsschutzes zu regelnden Notlage im Sinne des § 123 Abs. 1 \nder Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -. Es ist jedenfalls nicht erkennbar, dass \nder Antragsteller ohne die begehrten Mittel nicht vorübergehend in der Wohnung T.---\n---- Unterkunft finden konnte, noch gibt es einen Beleg, dass dem Antragsteller die \nvom Antragsgegner im Bescheid vom 03. Juni 2004 benannten Mittel dem \nAntragsteller nicht zur Verfügung stehen.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 VwGO.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/286116","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2004-06-17/3-l-1187-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/286116","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/286116","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2004-06-17/3-l-1187-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/286116","retrieved":"2026-07-09 03:03:13.692446+00:00"}}