{"status":"available","doknr":"OLD292763","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2003:0508.3L1072.03.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2003-05-08","aktenzeichen":"3 L 1072/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\nDie Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten \nwerden nicht erhoben.\n\n1\n\n G r ü n d e : \n\n2\n\nDer Antrag,\n\n3\n\nden Antragsgegner im Wege der einstweiligen \nAnordnung zu verpflichten, den Antragstellern eine einmalige \nBeihilfe in gesetzlicher Höhe für die Beköstigung von ca. 15 \nPersonen aus Anlass des 70. Geburtstags des Antragstellers \nzu 2) zu gewähren,\n\n4\n\nhat keinen Erfolg.\n\n5\n\nDer Antrag der Antragstellerin zu 1) ist unzulässig. Es ist nicht erkennbar, dass \nihr überhaupt ein Anspruch aus Anlass des Geburtstags ihres Ehemannes zustehen \nkönnte. Ein Recht auf eine einmalige Beihilfe, das allenfalls auf der Grundlage des \n§ 21 des Bundessozialhilfegesetzes in Betracht zu ziehen wäre, kann bestenfalls \ndemjenigen zustehen, der persönlich den Anlass für eine solche Leistung gibt.\n\n6\n\nDer Antrag des Antragstellers zu 2) ist jedenfalls unbegründet. Die Kammer \nschließt sich der Entscheidung des Antragsgegners im Bescheid vom 24. April 2003 \nund der Stellungnahme des Fachamtes vom 5. Mai 2003 an. Die dort vorgenommene \nenge Begrenzung einmaliger Beihilfen auf in aller Regel einmalige und wichtige \nAnlässe bzw. Unterstützung des Familienzusammenhalts ist zutreffend mit Blick \ndarauf vorgenommen worden, dass durch die Sozialhilfe eine bescheidene \nLebensführung gewährleistet werden soll. Die Durchbrechung dieser \nEinschränkungen durch die Weihnachtsbeihilfe trägt den besonderen Stellenwert des \nWeihnachtsfests in der Gesellschaft und dem aus diesem Anlass allgemein \nveranlassten erhöhten Bedarf Rechnung. Dieser Gedanke ist nicht \nerweiterungsfähig.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 159, 188 Satz 2 VwGO. \n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/292763","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2003-05-08/3-l-1072-03","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/292763","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/292763","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2003-05-08/3-l-1072-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/292763","retrieved":"2026-07-09 03:13:40.199670+00:00"}}