{"status":"available","doknr":"OLD293726","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2003:0305.3L427.03.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2003-03-05","aktenzeichen":"3 L 427/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.\nGerichtskosten werden nicht erhoben.\n\n1\n\n G r ü n d e :\nDer Antrag,\n\n2\n\ndem Antragsgegner im Wege der einstweiligen \nAnordnung aufzugeben, dem Antragsteller eine Beihilfe zur \nAnschaffung einer Matratze zu bewilligen,\n\n3\n\nhat keinen Erfolg.\nDer Antragsteller hat jedenfalls keinen Anordnungsgrund im Sinne des § 123 der \nVerwaltungsgerichtsordnung - VwGO - glaubhaft gemacht.\n\n4\n\nNach dem Vortrag bei der Beteiligten befindet sich derzeit in der Wohnung der \nFamilie des Antragstellers, der die bisher durchgeführte Jugendhilfemaßnahme in \nQ. abgebrochen hat, das nicht genutzte Bett seines in P. untergebrachten \nBruders T. . Dass dieses Bett aktuell nicht vom Antragsteller genutzt werden \nkann, ist nicht erkennbar. Es besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Angabe des \nAntragsgegners, dass ein Aufenthalt von T. auf absehbare Zeit im Haushalt \nseiner Mutter nicht stattfinden wird. Angesichts der Zusage des Antragsgegners, \ndass über den Antrag auf Beihilfe für die Anschaffung einer Matratze unverzüglich \nentschieden wird, sobald der Sohn T. (nicht wie im Schriftsatz vom 04. März 2003 \nirrtümlich angegeben E. ) in den Haushalt der Mutter mit Zustimmung des \nJugendamts des Antragsgegners zurückkehrt, bedarf es jedenfalls derzeit keiner \nAnschaffung einer Matratze für den Antragsteller.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 VwGO.\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293726","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2003-03-05/3-l-427-03","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/293726","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293726","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2003-03-05/3-l-427-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/293726","retrieved":"2026-07-09 03:15:07.493389+00:00"}}