{"status":"available","doknr":"OLD300887","ecli":"ECLI:DE:VGGE:2001:0927.17L1759.01.00","court":"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen","senate":null,"decided":"2001-09-27","aktenzeichen":"17 L 1759/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag nach § 123 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung \nwird abgelehnt. Der Antragsteller hat keinen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. \n3 VwGO, \n§§ 920 Abs. 2, 294 ZPO glaubhaft gemacht. Er hat nicht glaubhaft gemacht, sich \nvorwiegend in dem Auto D. 2 D1. in H. , C.-----straße aufzuhalten wie \nes für die Anmeldung einer dortigen Hauptwohnung erforderlich wäre. Er hat ferner \nnicht glaubhaft gemacht, derzeit eine Wohnung im Sinne der Gesetzesdefinition \neiner Wohnung, § 11 Abs. 4 Melderechtsrahmengesetz, \n§ 15 Abs. 1 Meldegesetz NW, zu haben. Zwar ist der Begriff der Wohnung im Sinne \ndes Melderechts weit gefasst. Ein geparkter, nicht zugelassener PKW D. 2 D1. \ngehört jedoch nicht dazu. Denn eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes erfordert \neinen umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Ein \nPersonenkraftwagen wird, unabhängig davon, ob er noch zugelassen oder \nabgemeldet ist, üblicherweise nicht zum Wohnen oder Schlafen benutzt. Der D. \n2 D1. des Antragstellers kann auch nicht als Wohnwagen im Sinne des Satzes 3 \nder genannten Bestimmungen aufgefaßt werden. \n \nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens; § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n1\n\n Der Antrag nach § 123 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird \nabgelehnt. Der Antragsteller hat keinen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 3 \nVwGO, \n§§ 920 Abs. 2, 294 ZPO glaubhaft gemacht. Er hat nicht glaubhaft gemacht, sich \nvorwiegend in dem Auto D. 2 D1. in H. , C.-----straße aufzuhalten wie \nes für die Anmeldung einer dortigen Hauptwohnung erforderlich wäre. Er hat ferner \nnicht glaubhaft gemacht, derzeit eine Wohnung im Sinne der Gesetzesdefinition \neiner Wohnung, § 11 Abs. 4 Melderechtsrahmengesetz, \n§ 15 Abs. 1 Meldegesetz NW, zu haben. Zwar ist der Begriff der Wohnung im Sinne \ndes Melderechts weit gefasst. Ein geparkter, nicht zugelassener PKW D. 2 D1. \ngehört jedoch nicht dazu. Denn eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes erfordert \neinen umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Ein \nPersonenkraftwagen wird, unabhängig davon, ob er noch zugelassen oder \nabgemeldet ist, üblicherweise nicht zum Wohnen oder Schlafen benutzt. Der D. \n2 D1. des Antragstellers kann auch nicht als Wohnwagen im Sinne des Satzes 3 \nder genannten Bestimmungen aufgefaßt werden. \n \nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens; § 154 Abs. 1 VwGO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300887","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2001-09-27/17-l-1759-01","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":4},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 294","ref_norm":"294","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 920","ref_norm":"920","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300887","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300887","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2001-09-27/17-l-1759-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300887","retrieved":"2026-07-09 03:26:01.156428+00:00"}}