{"status":"available","doknr":"OLD368135","ecli":"ECLI:DE:VGD:2025:0909.6K5646.20.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2025-09-09","aktenzeichen":"6 K 5646/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte verpflichtet sich, den V.-straße 00 bis 01 so zu beschildern, dass der von den dort anliegenden Grundstücken ausgelöste LKW-Verkehr nicht über die S.-straße an- und abfahren darf, sondern lediglich über den V.-straße.\n\nDie Beklagte kann diesen Vergleich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem heutigen Tage, durch Eingang eines Schriftsatzes bei Gericht widerrufen.\n\nBeide Seiten tragen die Kosten des vergleichsweise erledigten Rechtsstreits und dieses mehrwertlosen Vergleichs je zur Hälfte.\n\n1\n\nDer Vorsitzende eröffnet die mündliche Verhandlung, zu deren Gegenstand er die beigezogenen Verwaltungsvorgänge macht.\n\n2\n\nDer Vorsitzende erstattet den Sachbericht.\n\n3\n\nDie Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen eingehend erörtert.\n\n4\n\nDie Verhandlung wird kurz unterbrochen und sodann fortgesetzt.\n\n5\n\nDer Vorsitzende weist auf das Folgende hin:\n\n6\n\nDie Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV dürften am Haus der Kläger am Tage erreicht und in der Nacht überschritten sein. Deswegen spricht vieles dafür, dass die Beklagte in eine Abwägungs- und Ermessensentscheidung eintreten muss. Nach Aktenlage dürften sich eine Reihe von Anhaltspunkten dafür ergeben, dass dieser Ermessensspielraum bislang entweder gar nicht oder nur unzureichend ausgefüllt worden ist. Hierfür wird darauf verwiesen, dass die Bebauungspläne für das Gewerbegebiet, und zwar sowohl für den alten als auch für den neuen Teil, Vorgaben für die Imessionsminderung des Wohngebiets vorgeben, in dem das klägerische Haus belegen ist. Zudem sieht der Bebauungsplan für das Wohngebiet R. einen Lärmschutzwall vor. Schließlich weist das Gericht darauf hin, dass die bisherige Regelung „LKW-Durchgangsverbot mit Anlieger frei“ straßenverkehrsrechtlich nicht eindeutig sein könnte.\n\n7\n\nVor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten zur vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits auf Anregung des Gerichts den folgenden\n\n8\n\nV e r g l e i c h \n\n9\n\n10\n\nDie Beklagte verpflichtet sich, den V.-straße 00 bis 01 so zu beschildern, dass der von den dort anliegenden Grundstücken ausgelöste LKW-Verkehr nicht über die S.-straße an- und abfahren darf, sondern lediglich über den V.-straße.\n\n11\n\nDie Beklagte kann diesen Vergleich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem heutigen Tage, durch Eingang eines Schriftsatzes bei Gericht widerrufen.\n\n12\n\nBeide Seiten tragen die Kosten des vergleichsweise erledigten Rechtsstreits und dieses mehrwertlosen Vergleichs je zur Hälfte.\n\n13\n\nLaut diktiert, vorgespielt und genehmigt.\n\n14\n\nFür den Fall des Widerrufs beantragen die Kläger und ihr Prozessbevollmächtigter,\n\n15\n\ndie Beklagte zu verpflichten, ein ausnahmsloses LKW-Durchfahrtsverbot auf der S.-straße in Z. am Kreisverkehr anzuordnen, also ohne das Zusatzzeichen „Anlieger frei“,\n\n16\n\nhilfsweise\n\n17\n\ndie erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die S.-straße für den LKW-Verkehr zu sperren.\n\n18\n\nDie Vertreter der Beklagten beantragen,\n\n19\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n20\n\nLaut diktiert, vorgespielt und genehmigt.\n\n21\n\nDie Beteiligten verhandeln zu den gestellten Anträgen.\n\n22\n\nNachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird, schließt der Vorsitzende im allseitigen Einvernehmen die mündliche Verhandlung.\n\n23\n\nEs ergeht der sogleich verkündete\n\n24\n\nB e s c h l u s s \n\n25\n\nEine Entscheidung wird zugestellt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368135","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2025-09-09/6-k-5646-20","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/368135","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368135","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2025-09-09/6-k-5646-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/368135","retrieved":"2026-07-09 04:58:36.600769+00:00"}}