{"status":"available","doknr":"OLD122336","ecli":"ECLI:DE:VGD:2016:0728.12K8122.13.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2016-07-28","aktenzeichen":"12 K 8122/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n - s. Text -\n\n1\n\n2\n\nUhrzeit: 10.10 Uhr\n\n3\n\nDer Vorsitzende eröffnet die mündliche Verhandlung.\n\n4\n\nZum Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden die Gerichtsakten sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten gemacht.\n\n5\n\nDer Berichterstatter trägt den wesentlichen Inhalt der Akten vor.\n\n6\n\nDie Sach- und Rechtslage wird mit den Beteiligten erörtert.\n\n7\n\nDas Gericht weist auf den vorliegenden Lageplan der Gemeinde X, Flur 2, vom 22. Juni 1950 hin. Darin steht: „Die Fluchtlinien sind dem Aufbauplan des Stadtplanungsamtes entnommen.“  Desweiteren ergibt sich aus einem Vermerk vom 12. Januar 2012 (Blatt 658 der Verwaltungsakte), dass am 5. April 1935 für das Gebiet „B“ ein Bebauungsplan neu aufgestellt worden sei soll.\n\n8\n\nDie Vertreter der Beklagten erklären hierzu:\n\n9\n\nWir haben hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse.\n\n10\n\nEs wird mit den Beteiligten die Frage erörtert, ob die Grundzüge der Planung berührt sind. Desweiteren wird die Abschnittbildung erörtert.\n\n11\n\nDesweiteren wird das von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellte Willkürverbot besprochen.\n\n12\n\nDer Terminsvertreter der Beklagten teilt auf Anfrage mit:\n\n13\n\nDie Kosten für den Ausbau der Anlage Teil II betrugen im Jahr 1992 noch 39,32 Euro pro Quadratmeter Straßenland. Dies entspricht inflationsbereinigt 54,43 Euro Herstellungskosten im Jahr 2011. Im hier in Rede stehenden Abschnitt „B“ Teil I betrugen die Herstellungskosten 62,04 Euro pro Quadratmeter Straßenland. Dies entspricht einem Unterschied von etwa 12 %.\n\n14\n\nDesweiteren wird die Frage der Situation einer einseitigen Anbaubarkeit erörtert. Hierzu erklärt die Beklagte auf Befragen:\n\n15\n\nDie Herstellung der Gehwege hat 82.737,41 Euro gekostet. Davon entfallen 28.455,94 auf den linken Gehweg (westlich der Anlage).\n\n16\n\nDie mündliche Verhandlung wird um 11.30 Uhr unterbrochen.\n\n17\n\nDie mündliche Verhandlung wird um 11.35 Uhr wieder eröffnet.\n\n18\n\nDie Kläger im Verfahren 12 K 8122/13 erklären nunmehr:\n\n19\n\nWir nehmen die Klage zurück.\n\n20\n\nVorgespielt und genehmigt.\n\n21\n\nEs ergeht der\n\n22\n\nBeschluss\n\n23\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\n24\n\nDie Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.\n\n25\n\nDer Streitwert wird auf 3.680,60 Euro festgesetzt.\n\n26\n\nDer Kläger in den Verfahren 12 K 8382/13 und 12 K 3358/14 erklärt:\n\n27\n\nIch nehme die Klagen zurück.\n\n28\n\nVorgespielt und genehmigt.\n\n29\n\nIm Verfahren 12 K 8382/13 ergeht der\n\n30\n\nBeschluss\n\n31\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\n32\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.\n\n33\n\nDer Streitwert wird auf 6.166,29 Euro festgesetzt.\n\n34\n\nIm Verfahren 12 K 3358/14 ergeht der\n\n35\n\nBeschluss\n\n36\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\n37\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.\n\n38\n\nDer Streitwert wird auf 3702,73 Euro festgesetzt.\n\n39\n\nIm Verfahren 12 K 3866/14 schließen die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts folgenden\n\n40\n\nVergleich\n\n41\n\nDie Beklagte hebt den Bescheid über die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) für die Erschließungsanlage „B“ Teil I vom 2. Oktober 2013 insoweit auf, als ein Erschließungsbeitrag über 6.878,72 Euro festgesetzt worden ist.\n\n42\n\nDer überbezahlte Betrag wird bis zum 31. August 2016 einschließlich Rechtshängigkeitszinsen an den Kläger zu 1) zurückerstattet.\n\n43\n\nDie Kläger sehen damit ihr Klagebegehren als erfüllt an.\n\n44\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n45\n\nVorgespielt und von den Beteiligten übereinstimmend genehmigt.\n\n46\n\nBeschluss\n\n47\n\nDer Streitwert wird auf 8.397,69 Euro festgesetzt.\n\n48\n\nIm Verfahren 12 K 3356/14 schließen die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts folgenden\n\n49\n\nVergleich\n\n50\n\nDie Beklagte hebt den Bescheid über die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) für die Erschließungsanlage „B“ Teil I vom 2. Oktober 2013 insoweit auf, als ein Erschließungsbeitrag über 11.524,26 Euro festgesetzt worden ist.\n\n51\n\nDer überbezahlte Betrag wird bis zum 31. August 2016 einschließlich Rechtshängigkeitszinsen an den Kläger zurückerstattet.\n\n52\n\nDer Kläger sieht damit sein Klagebegehren als erfüllt an.\n\n53\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n54\n\nVorgespielt und von den Beteiligten übereinstimmend genehmigt.\n\n55\n\nBeschluss\n\n56\n\nDer Streitwert wird auf 14.105,12 Euro festgesetzt.\n\n57\n\nIm Verfahren 12 K 3357/14 schließen die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts folgenden\n\n58\n\nVergleich\n\n59\n\nDie Beklagte hebt den Bescheid über die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) für die Erschließungsanlage „B“ Teil I vom 2. Oktober 2013 insoweit auf, als ein Erschließungsbeitrag über 6.920,07 Euro festgesetzt worden ist.\n\n60\n\nDer überbezahlte Betrag wird bis zum 31. August 2016 einschließlich Rechtshängigkeitszinsen an den Kläger zurückerstattet.\n\n61\n\nDer Kläger sieht damit sein Klagebegehren als erfüllt an.\n\n62\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n63\n\nVorgespielt und von den Beteiligten übereinstimmend genehmigt.\n\n64\n\nBeschluss\n\n65\n\nDer Streitwert wird auf 8443,16 Euro festgesetzt.\n\n66\n\nDer Vorsitzende schließt die mündliche Verhandlung.\n\n67\n\nUhrzeit: 12.00 Uhr","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/122336","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2016-07-28/12-k-8122-13","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/122336","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/122336","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2016-07-28/12-k-8122-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/122336","retrieved":"2026-07-09 00:15:02.303357+00:00"}}