{"status":"available","doknr":"OLD209933","ecli":"ECLI:DE:VGD:2012:0503.15K475.11.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2012-05-03","aktenzeichen":"15 K 475/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Die Kosten des in der Hauptsache durch übereinstimmende Erklärung der Beteiligen erledigten Verfahrens trägt entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Klägerin.\n\n2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000, Euro festgesetzt.\n\n1\n\nDie mündliche Verhandlung wird eröffnet.\n\n 2\n\nDer Einzelrichter trägt den Sachbericht vor.\n\n 3\n\nDie Erschienenen bestätigen die Richtigkeit des vorgetragenen Sachberichts.\n\n 4\n\nDie Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen erörtert.\n\n 5\n\nDie Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.\n\n 6\n\nDie Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die der Klägerin im praktischen Teil der Prüfung gestellte Aufgabe in Teilen den maßgeblichen prüfungsrechtlichen Vorschriften widersprechen dürfte. Nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum medizinischen Fachangestellten / zur medizinischen Fachangestellten dürfte der Angebotsvergleich nicht zu den Aufgabenstellungen zählen, die der Verordnungsgeber für den praktischen Teil der Prüfung vorgesehen hat.\n\n 7\n\nZiffer 1 und 2 von Abs. 2 des § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum medizinischen Fachangestellten / zur medizinischen Fachangestellten beschränkt den Prüfungsstoff, der im praktischen Teil der Prüfung abgeprüft werden darf, auf das Assistieren bei Diagnose und Therapiemaßnahmen einschließlich des Betreuens des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung sowie das Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, das Durchführen von Hygienemaßnahmen, das Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie das Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention bzw. das Durchführen von Laborarbeiten. Soweit in den vorbezeichneten Ziffern von Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen die Rede ist, dürfte im Gesamtzusammenhang der Regelung dieser Teil des Prüfungsstoffes dahingehend zu verstehen sein, dass es um das Abrechnen und Dokumentieren solcher Leistungen geht, die der Arzt am Patienten erbracht oder für den Patienten veranlasst hat.\n\n 8\n\nMit Rücksicht auf die vorstehenden Erwägungen sowie unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen Situation der Klägerin erklärt die Terminsvertreterin der Beklagten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht:\n\n 9\n\nIch hebe den Bescheid der Beklagten vom 9. Juni 2010 sowie die Widerspruchsentscheidung der Beklagten vom 20. Dezember 2010 und die zugrunde liegenden Prüfungsentscheidungen auf, soweit diese das Ergebnis der praktischen Prüfung der Klägerin betreffen.\n\n \n\nIch verpflichte mich, die Abschlussprüfung der Klägerin für bestanden zu erklären und in das der Klägerin zu erteilende Zeugnis als Ergebnis der praktischen Prüfung 55 Punkte einzustellen.\n\n 10\n\nLaut diktiert, wieder vorgespielt und genehmigt.\n\n 11\n\nDaraufhin erklärt der Prozessbevollmächtigte der Klägerin:\n\n 12\n\nIch erkläre den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und die Bereitschaft, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.\n\n 13\n\nLaut diktiert und genehmigt.\n\n 14\n\nDie Terminsvertreterin der Beklagten erklärt:\n\n 15\n\nIch schließe mich der Erledigungserklärung der Gegenseite an.\n\n 16\n\nLaut diktiert und genehmigt.\n\n 17\n\nDann ergeht der\n\n 18\n\nBeschluss:\n\n 19\n\nDie Kosten des in der Hauptsache durch übereinstimmende Erklärung der Beteiligen erledigten Verfahrens trägt entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Klägerin.\n\n \n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000, Euro festgesetzt.\n\n 20\n\nNach Belehrung verzichten die Erschienenen auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Streitwertentscheidung.\n\n 21\n\nDie Terminsvertreterin der Beklagten erhält Beiakten Hefte 1 und 2 zurück.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/209933","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2012-05-03/15-k-475-11","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/209933","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/209933","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2012-05-03/15-k-475-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/209933","retrieved":"2026-07-09 01:27:08.368388+00:00"}}