{"status":"available","doknr":"OLD239841","ecli":"ECLI:DE:VGD:2009:0603.21L670.09.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2009-06-03","aktenzeichen":"21 L 670/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt,\n\n1\n\nDer - nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellende - beabsichtigte Antrag der Antragstellerin,\n\n2\n\nden Antragsgegner im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr – bis zur\nrechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren 21 K 3017/09 – Pflegewohngeld zu bewilligen,\n\n3\n\ndürfte keinen Erfolg haben. Für die Beurteilung des Erfolges des beabsichtigten einstweiligen\nRechtsschutzverfahrens gilt folgendes:\n\n4\n\nDas Gericht kann zur Regelung eines vorläufigen Rechtszustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis\neinstweilige Anordnungen treffen, wenn die Regelung etwa um wesentliche Nachteile abzuwenden nötig erscheint\n(§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO). Dabei sind die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) und das Bestehen des\nzu sichernden Rechtes (Anordnungsanspruch) glaubhaft zu machen (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2,\n294 ZPO).\n\n5\n\nAuszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO lediglich\nder Sicherung, nicht aber der Befriedigung von (glaubhaft gemachten) Rechten dient. Sie darf eine Entscheidung in der\nHauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen. Sie dient nicht dazu, einem Hilfesuchenden schneller, als es in dem\nHauptsacheverfahren möglich ist, zu seinem (vermeintlichen) Recht zu verhelfen.\n\n6\n\nEine Ausnahme von diesem Grundsatz der Unzulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art.\n19 Abs. 4 GG lediglich dann, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unabweisbar\nnotwendig ist, weil andernfalls eintretende Nachteile für den Antragsteller schlechterdings unzumutbar wären\nund ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren spricht. Unzumutbarkeit\nim vorgenannten Sinne ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine voraussichtlich zu Gunsten des Antragstellers\nausfallende – Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme, die inzwischen eingetretenen Nachteile und\nSchäden also irreparabel wären.\n\n7\n\nVgl. zum einstweiligen Rechtsschutz in Wohngeldangelegenheiten: VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.02.2000\n– 21 L 3059/99 – und vom 27.07.2006 – 21 L 1340/06 –.\n\n8\n\nDafür ist nichts dargetan und auch sonst nichts ersichtlich. Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht,\ndass sie sich in einer derartigen finanziellen Notlage befindet, die vor allem dazu führen könnte, dass sie\nihren Pflegeplatz verlieren könnte ohne Aussicht auf einen Platz in einem anderen Pflegeheim. Allein das Vorbringen,\nsie sei\n\n9\n\n\"bei Zugrundelegung ihres Einkommens und ihres Vermögens nicht in der Lage, die Investitionskosten zu\ntragen\",\n\n10\n\nreicht für eine Glaubhaftmachung der ihrer Wertung zugrunde liegenden Tatsachen nicht aus. Auf dieser Grundlage\nist nicht ersichtlich, dass die Nichtgewährung des von der Antragstellerin begehrten Pflegewohngelds den\n(vorläufigen) Erhalt ihres Pflegeplatzes gefährdet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239841","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2009-06-03/21-l-670-09","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":3},{"jurabk":"GG","ref":"Art 19","ref_norm":"19","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 294","ref_norm":"294","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 920","ref_norm":"920","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/239841","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239841","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2009-06-03/21-l-670-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/239841","retrieved":"2026-07-09 02:02:53.658383+00:00"}}