{"status":"available","doknr":"OLD257990","ecli":"ECLI:DE:VGD:2008:0201.6L56.08A.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2008-02-01","aktenzeichen":"6 L 56/08.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg, denn die Antragsgegnerin hat die Durchführung \neines weiteren Asylverfahrens und die Abänderung ihres Bescheides vom \n31. März 2005 zu Recht abgelehnt.\n\n3\n\nDer unverfolgt ausgereiste Antragsteller hat nicht mit beachtlicher \nWahrscheinlichkeit politische Verfolgung in seinem Heimatland zu befürchten. \nZutreffend geht der im Verfahren 6 K 4852/07.A angefochtene Bescheid vom \n23. Oktober 2007 davon aus, dass die exilpolitische Betätigung des Antragstellers in \nUnterstützungskomitee der EPRP nicht das Profil hat, das Repressalien seitens der \näthiopischen Behörden im Fall einer Rückkehr des Antragstellers befürchten lässt. \nErkenntnisse über die hinaus, auf die sich die Antragsgegnerin gestützt hat und die \neine andere Beurteilung der Gefährdung des Antragstellers rechtfertigen, liegen dem \nGericht nicht vor. Im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 6. November 2007 \n(S. 16) ist ausgeführt, dass keine Erkenntnisse darüber vorlägen, dass allein eine \nBetätigung für eine oppositionelle Organisation im Ausland bei Rückkehr nach \nÄthiopien zu staatlichen Repressionen führt. \n\n4\n\nAus dem gleichen Grund ist auch ein Anspruch des Antragstellers auf \nAbänderung der Ziff. 3 des Bescheides vom 31. März 2005 nicht gegeben.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG). \n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/257990","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2008-02-01/6-l-56-08-a","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/257990","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/257990","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2008-02-01/6-l-56-08-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/257990","retrieved":"2026-07-09 02:22:26.934933+00:00"}}