{"status":"available","doknr":"OLD259364","ecli":"ECLI:DE:VGD:2007:1204.22K1286.06.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-12-04","aktenzeichen":"22 K 1286/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch \nSicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte \nLand vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.\n\n1\n\n Tatbestand:\n\n2\n\nDie Klägerin ist eine Wählervereinigung in Form eines eingetragenen Vereins, die \nseit dem Jahr 2004 mit Fraktionsstärke im Ler Stadtrat vertreten ist. Sie vertreibt ein - \nbisher quartalsmäßig erscheinendes - Informationsblatt mit dem Namen \n„Informationen der Fraktion Q im Rat der Stadt L (im Folgenden: Infoblatt) und äußert \nsich auf ihrer Internetseite (http://www.xxxxxxxxx-xxxxxx.de/) unter anderem in unter \nder Rubrik „Archiv\" abgelegten Artikeln zu tagesaktuellen Ereignissen. Darüber \nhinaus hat die derzeitige Fraktionsvorsitzende und geschäftsführende \nstellvertretende Vorsitzende der Klägerin, X, der Nationalzeitung/Neue \nWochenzeitung für die Ausgabe vom 24. März 2006 ein Interview gegeben.\n\n3\n\nDas Innenministerium des beklagten Landes - Abteilung Verfassungsschutz - gibt \njährlich Verfassungsschutzberichte zur Information der Öffentlichkeit heraus. Diese \nBerichte sind in Broschürenform erhältlich und seit dem Berichtsjahr 2001 auch im \nInternet als PDF-Datei abrufbar. Seit dem Jahr 2000 berichtet das beklagte Land in \neinem eigenen Kapitel über den Klägerin, und zwar unter der Rubrik \n„Rechtsextremismus\". Gegen die Erwähnung in den Berichten der Jahre 2002 bis \n2004 suchte die Klägerin erfolglos um Rechtsschutz nach. Das erkennende Gericht \nwies die entsprechende Klage mit Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - ab. \nMit Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - wies das OVG NRW den Antrag auf \nZulassung der Berufung zurück. \n\n4\n\nIm Verfassungsschutzbericht des Jahres 2005, der zusammen mit dem \nVerfassungsschutzbericht des Jahres 2006 Gegenstand dieses Verfahrens ist, heißt \nes über die Klägerin unter anderem:\n\n5\n\n„Hintergrund\n\n6\n\n‚Q' ist ein eingetragener Verein, der sich vordergründig mit \nkommunalpolitischen Themen beschäftigt. Bei der Kommunalwahl am 26. \nSeptember 2004 erzielte er vier Ratssitze und ist außerdem in allen \nBezirksvertretungen der Stadt L vertreten.\n\n7\n\nAnhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen \nBestrebung\n\n8\n\nEs liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte vor, die in ihrer \nGesamtbetrachtung den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung (§ 3 \nAbsatz 1 Nr. 1 VSG NRW; siehe Fußnote am Beginn des Kapitels) bei ‚Q' \nbegründen.\n\n9\n\nDas Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte unter Zugrundelegung der \nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 in seinem \nUrteil vom 21. Oktober 2005 fest, dass bei der Bürgerbewegung ‚Q' hinreichend \ngewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer \nrechtsextremistischen Bestrebung vorliegen. (...)\" \n\n10\n\n(Verfassungsschutzbericht 2005, S. 57 f. der Broschüre, Fettdruck im \nOriginal)\n\n11\n\nDer Verfassungsschutzbericht betreffend das Jahr 2006, der nur noch als \nDownload zur Verfügung steht, enthält über die Klägerin unter anderem folgende \nPassagen:\n\n12\n\n„Hintergrund\n\n13\n\n‚Q' ist ein eingetragener Verein, der versucht, über kommunalpolitische \nArbeit Einfluss zu gewinnen. (...) Im November erhöhte sich die Zahl der \nFraktionsmitglieder durch den Beitritt eines weiteren Ratsmitglieds auf fünf \nPersonen.\n\n14\n\nAnhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen \nBestrebung\n\n15\n\nEs liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte vor, die in ihrer \nGesamtbetrachtung den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung (§ 3 \nAbsatz 1 Nr. 1 VSG NRW; s. Fußnote am Beginn des Kapitels) bei ‚Q' \nbegründen.\n\n16\n\nDas Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte unter Zugrundelegung der \nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 in seinem \nUrteil vom 21. Oktober 2005 fest, dass bei der Bürgerbewegung ‚Q' hinreichend \ngewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer \nrechtsextremistischen Bestrebung vorliegen. (...)\n\n17\n\nBeispiele für aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte aus dem Jahr \n2006\n\n18\n\nAusländerfeindlichkeit:\n\n19\n\n: „Schluss mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach \nKöln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des \ntürkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben \nwill, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität \ngilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-\nBeitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! \nWeder in Köln noch anderswo in Deutschland!\"\n\n20\n\nVerunglimpfung:\n\n21\n\n: „Es mag sogar Verwaltungsrichter geben, die der \nDesinformationskampagne des NRW-Innenministeriums auf den Leim gehen. \nSo wurde die Klage von 'Q' gegen die VS-Beobachtung tatsächlich \nerstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen, wobei auch in \ndieser Entscheidung nur ein 'Verdacht' und 'Anhaltspunkte' erwähnt wurden. \nDieses Urteil ist jedoch keineswegs rechtskräftig, 'Q' wird den Klageweg notfalls \nbis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten. Denn das \nBundesverfassungsgericht hat schon einmal den Düsseldorfer Richtern eine \nschallende Ohrfeige in Sachen falscher Extremismus-Vorwürfe verpasst \n[...].\"\n\n22\n\n: „Quo vadis Colonia? Politische Geisterbahnfahrt der Kölner Klüngel-\nFraktion [...] Engstirnig, verbohrt, selbstgefällig, ignorant und undemokratisch: \nSo könnte eine wohlmeinendende Beschreibung der etablierten Ratspolitiker \nausfallen! Egal ob bei den Kosten für die Kinderbetreuung, bei schwul-\nlesbischen Prestigeobjekten oder der zunehmenden linken Gewalt in Köln - \nkritische und bürgernahe Meinungsäußerungen wurden von den Klüngel-\nFunktionären wahlweise mit privaten Plaudereien, Brotzeitpausen, komatösem \nHalbschlaf, aus-dem-Saal-Laufen oder völliger intellektueller Überforderung \nquittiert.\"\n\n23\n\n(Verfassungsschutzbericht 2006, S. 79 f. der Broschüre, Fett- und \nKursivdruck im Original)\n\n24\n\nAm 30. März 2006 hat die Klägerin zunächst nur mit Anträgen betreffend den \nVerfassungsschutzbericht 2005 Klage erhoben. Mit Schriftsatz vom 23. März 2007 \nhat sie die Klage auf den Berichtszeitraum 2006 erweitert.\n\n25\n\nSie macht geltend, eine grundgesetzkonforme Wählervereinigung zu sein. Sie sei \nkeine Bestrebung, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet \nsei. Auch tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht seiner solchen Bestrebung \nlägen nicht vor. Die Klägerin bekenne sich zum Demokratieprinzip, zur \nGewaltenteilung, zu den Grundrechten und zum Rechtsstaatsprinzip. Sie stehe \nlediglich in Opposition zur Politik der amtierenden Landesregierung sowie zur Politik \nder Mehrheit im Rat der Stadt L. Für das Jahr 2005 habe selbst das beklagte Land \nkeine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer gegen die freiheitliche \ndemokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung genannt. Es habe sich \ninsoweit lediglich auf ein Urteil gestützt, das die Berichterstattung über die Jahre \n2002 bis 2004 zum Gegenstand gehabt habe.\n\n26\n\nDie Klägerin trägt ferner vor, dass es keine Nähe zu irgendwelchen Neonazis und \nVerfassungsfeinden gebe. In Wirklichkeit werde sie aus diesem Spektrum massiv \nangefeindet und bekämpft. Es treffe auch nicht zu, dass sich die Klägerin lediglich \nvordergründig mit kommunalpolitischen Themen befasse. Dies zeigten ihre im Rat \nder Stadt L gestellten Anträge. Die Klägerin habe auch zu keinem Zeitpunkt eine \nplumpe Ausländerfeindlichkeit propagiert; sie habe immer wieder bekundet, dass die \nWürde eines Menschen völlig unabhängig von Hautfarbe, Herkunft oder Nationalität \nunantastbar ist.\n\n27\n\nBetreffend die von dem beklagten Land im Verfassungsschutzbericht 2006 \nzitierten Stellen führt sie aus, diese seien nicht geeignet, ihre \nVerfassungsfeindlichkeit zu belegen. Mit dem ersten Zitat fordere die Klägerin von \nden Einwanderern muslimischen Glaubens gerade Loyalität mit dem Grundgesetz. \nAuch passe der Begriff Ausländerfeindlichkeit nicht, weil sich die Aussage nur auf \nAusländer mit bestimmter Religionszugehörigkeit beziehe. Den Muslimen werde ihr \nRecht auf Religionsausübung auch nicht grundsätzlich abgesprochen. Die ebenfalls \nim Verfassungsschutzbericht angeführte Kritik am Verwaltungsgericht Düsseldorf \nkönne entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht als Infragestellung des \ndemokratischen Rechtsstaats insgesamt gesehen werden. Ähnliches gelte für das \nZitat betreffend die Kritik an Verhaltensweisen der Vertreter anderer Parteien im Rat \nder Stadt Köln.\n\n28\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n29\n\n1. das beklagte Land zu verurteilen, die Verbreitung des \nVerfassungsschutzberichtes Nordrhein-Westfalen 2005 zu \nunterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin \nentfernt oder unleserlich gemacht worden sind,\n\n30\n\n2. das beklagte Land zu verurteilen, die Verbreitung des \nVerfassungsschutzberichtes Nordrhein-Westfalen 2006 zu \nunterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin \nentfernt oder unleserlich gemacht worden sind, und\n\n31\n\n3. das beklagte Land zu verurteilen, in seinem nächsten \nVerfassungsschutzbericht richtig zu stellen, dass der Bericht \nüber die Klägerin in der Rubrik „Rechtsextremismus\" in den \nVerfassungsschutzberichten 2005 und 2006 rechtswidrig \nwar.\n\n32\n\nDas beklagte Land beantragt,\n\n33\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n34\n\nEs ist der Ansicht, in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2005 und 2006 \nzu Recht über die Klägerin berichtet zu haben. Die Tatsache, dass die in dem in \nBezug genommenen Urteil enthaltenen Belege für tatsächliche Anhaltspunkte nicht \naus dem Jahr 2005 stammten, widerspreche der Rechtmäßigkeit der Darstellung der \nKlägerin im Verfassungsschutzbericht 2005 nicht. Solange hinreichend gewichtige \ntatsächliche Anhaltspunkte fortbestünden und keine nachhaltigen Veränderungen \nfestzustellen seien, könne die Berichterstattung für einen gewissen Zeitraum \nfortgesetzt werden. Im Übrigen bestehe keine Pflicht, alle tatsächlichen \nAnhaltspunkte in einem Verfassungsschutzbericht zu benennen. Die von der \nKlägerin beanstandete Aussage im Verfassungsschutzbericht 2005, sie beschäftige \nsich vordergründig mit kommunalpolitischen Themen, sei korrekt. Die Klägerin greife \nkommunalpolitische Themen zwar auf, verknüpfe sie aber in anhaltender Weise mit \nausländerfeindlichen und -ablehnenden Inhalten. Die Art und Weise der Agitation der \nKlägerin zeige deutlich, dass die kommunalpolitischen Themen nur als Deckmantel \nihrer rechtsextremistischen Ideen und Zielsetzungen dienen. \n\n35\n\nDiese Agitation habe die Klägerin auch im Berichtszeitraum 2006 fortgeführt, und \nzwar insbesondere betreffend das Thema Ausländer. Die Tätigkeit der Klägerin sei \ndarauf gerichtet, Entscheidungen der kommunalen Gremien im Sinne des von ihr \npropagierten Ausländerbildes zu beeinflussen und letztlich Verfassungsgrundsätze \nzu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Auch die Verunglimpfung von \nInstitutionen und Funktionsträgern des Staates stelle einen Anhaltspunkt für den \nVerdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung dar. Sie gehe über eine im Rahmen \nder politischen Auseinandersetzung hinzunehmende Kritik hinaus und diene dem \nZiel, das parlamentarische System insgesamt als unfähig, korrupt und gegen die \nInteressen des Volkes handelnd darzustellen und damit den demokratischen \nRechtsstaat als Ganzes in Frage zu stellen. Anhaltspunkte für den Verdacht einer \nverfassungswidrigen Bestrebung ergäben sich für das Jahr 2006 ferner aus \nKontakten bzw. der Kooperation mit Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischen \nOrganisationen.\n\n36\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend \nauf den Inhalt der Gerichtsakten 22 K 1286/06 und 1 K 3189/03, die beigezogenen \nUnterlagen des Beklagten und die oben genannte Internetseite der Klägerin Bezug \ngenommen.\n\n37\n\nEntscheidungsgründe:\n\n38\n\nDie Klage ist zulässig. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die \nKlageerweiterung betreffend den Verfassungsschutzbericht Nordhrein-Westfalen \n2006 (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO). Sie ist aber unbegründet\n\n39\n\nDie Klägerin hat zunächst keinen Anspruch darauf, dass das beklagte Land die \nVerbreitung seiner Verfassungsschutzberichte über die Jahre 2005 und 2006 \nunterlässt, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unleserlich \ngemacht worden sind (Anträge zu 1. und zu 2.). Das beklagte Land war berechtigt, in \nden genannten Jahren über die Klägerin zu berichten.\n\n40\n\nGemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-\nWestfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW) darf die \nVerfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere Verfassungsschutzberichte, \nzum Zweck der Aufklärung der Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten \nnach § 3 Abs. 1 VSG NRW veröffentlichen. Diese Befugnis besteht nach § 3 Abs. 1 \nNr. 1 VSG NRW unter anderem für Bestrebungen im Geltungsbereich des \nGrundgesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet \nsind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen \nvorliegen. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind \ngemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW solche politisch bestimmten, ziel- und \nzweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen \nPersonenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 4 \ngenannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Zu \nden Verfassungsgrundsätzen im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß § 3 \nAbs. 4 lit. g) VSG NRW u.a. die im Grundgesetz konkretisierten \nMenschenrechte.\n\n41\n\nBei der Klägerin, die als Wählervereinigung einen Personenzusammenschluss \ni.S.d. § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW darstellt, liegen tatsächliche Anhaltspunkte \nfür den Verdacht derart verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor.\n\n42\n\nDas Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte unterliegt dabei als \nTatbestandsmerkmal des § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW in vollem Umfang der \ngerichtlichen Kontrolle. Dem beklagten Land steht insoweit auch keine \nEinschätzungsprärogative zu. Für die positive Feststellung tatsächlicher \nAnhaltspunkte für Bestrebungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW genügen \neinerseits bloße Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare \nFakten stützen können, zur Annahme eines Verdachts im Sinne der §§ 15 Abs. 2, 3 \nAbs. 1 und 3 VSG NRW nicht. Andererseits bedarf es auch nicht der Gewissheit, \ndass Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigt oder \naußer Geltung gesetzt werden sollen. Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass \nUmstände vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung im Sinne eines Verdachts auf \nBestrebungen nach § 3 VSG NRW hindeuten und die Aufklärung der Öffentlichkeit \nerforderlich erscheinen lassen.\n\n43\n\nVG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch Beschluss des \nOVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar \n1997 - 1 K 9318/96 - m.w.N. und Beschluss des OVG NRW vom 22. Mai 2001 - 5 A 2055/97 -, \ninsoweit bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, DVBl. 2005, \n1033 ff.\n\n44\n\nZu den Anforderungen an tatsächliche Anhaltspunkte i.S.d. § 3 Abs. 1 a. E. VSG \nNRW hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 \n(a.a.O.) grundlegend ausgeführt:\n\n45\n\n„Die tatsächlichen Anhaltspunkte müssen allerdings hinreichend gewichtig \nsein. Rechtfertigen sie nur den Schluss, dass möglicherweise ein Verdacht \nbegründet ist, reichen sie auch nach dieser Auslegung als Grundlage einer \nGrundrechtsbeeinträchtigung nicht aus. Stehen die Bestrebungen noch nicht \nfest, begründen tatsächliche Anhaltspunkte aber einen entsprechenden \nVerdacht, muss dessen Intensität hinreichend sein, um die Veröffentlichung in \nVerfassungsschutzberichten auch angesichts der nachteiligen Auswirkungen \nauf die Betroffenen zu rechtfertigen.\n\n46\n\nKnüpft die Sanktion an Meinungsäußerungen oder \nPresseveröffentlichungen an, muss ergänzend berücksichtigt werden, dass die \nMeinungs- und die Pressefreiheit ihrerseits konstituierend für die Demokratie \nsind, die auch eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen \nund -werten zulässt. Der Schutzgehalt der Kommunikationsgrundrechte kann \nAuswirkungen sowohl auf die Anforderungen an die Feststellung von \nBestrebungen oder eines entsprechenden Verdachts als auch auf die rechtliche \nBewertung der ergriffenen Maßnahme haben, insbesondere im Hinblick auf ihre \nAngemessenheit.\n\n47\n\nEs ist allerdings verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die \nVerfassungsschutzbehörde die Aufnahme in ihren Bericht insoweit an die \nInhalte von Meinungsäußerungen knüpft, als diese Ausdruck eines Bestrebens \nsind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es ist dem \nStaat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu \nziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen. \nSo dürfen Äußerungen zur Ankündigung einer Straftat zum Anlass für \nMaßnahmen gegen die Tatverwirklichung werden. Lassen sich Bestrebungen \nzur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus \nMeinungsäußerungen ableiten, dürfen Maßnahmen zur Verteidigung dieser \nGrundordnung ergriffen werden. Der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG wirkt sich \naber bei der Prüfung aus, ob sich die verfassungsfeindliche Bestrebung in der \nÄußerung manifestiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kritik an der \nVerfassung und ihren wesentlichen Elementen ebenso erlaubt ist wie die \nÄußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen \ndemokratischen Grundordnung zu ändern.\n\n48\n\nDementsprechend reicht die bloße Kritik an Verfassungswerten nicht als \nAnlass aus, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 15 \nAbs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 VSG NRW zu bejahen oder allein deshalb \ndie negative Sanktion einer Veröffentlichung in den Verfassungsschutzberichten \nzu ergreifen. Auch sieht § 15 Abs. 2 VSG NRW eine von der Feststellung des \nVerdachts solcher Bestrebungen abgelöste inhaltliche Bewertung von Artikeln \nim Verfassungsschutzbericht nicht vor. Einzelne Artikel können allerdings zur \nBegründung des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen \nherangezogen werden, wenn sie aus sich heraus oder im Zusammenwirken mit \nanderen Befunden darauf hindeuten. (...)\n\n49\n\nDie gesetzliche Ermächtigung zu den hier maßgeblichen \nGrundrechtsbeeinträchtigungen knüpft nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c \nVSG NRW ausschließlich an die Ziele der Gruppe an, stellt also insofern nicht \nauf die Wirkung auf Dritte ab.\"\n\n50\n\nNicht erforderlich für die Annahme eines Verdachts verfassungsfeindlicher \nBestrebungen ist allerdings, dass sich sämtliche Anhaltspunkte auf den zur \nÜberprüfung stehenden Berichtszeitraum beziehen. Das folgt aus der Aufgabe des \nVerfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu \ninformieren.\n\n51\n\nVgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O.\n\n52\n\nGemessen daran liegen bei der Klägerin tatsächliche Anhaltspunkte für \nverfassungsfeindliche Bestrebungen vor, die ihre Aufnahme in die \nVerfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 rechtfertigen. \n\n53\n\nDerartige Anhaltspunkte ergeben sich zunächst aus Äußerungen bzw. Aktivitäten \nder Klägerin in den Jahren 2002 bis 2004. Dass bei der Klägerin in diesem \nZeiträumen, die nach dem oben Gesagten für die Beurteilung ihres aktuellen \nVerhaltens herangezogen werden können, Anhaltspunkte für den Verdacht \nverfassungsfeindlicher Bestrebungen vorlagen, hat das Verwaltungsgericht \nDüsseldorf mit Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - festgestellt. An dieses \nUrteil, das mit dem Beschluss des OVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - \nRechtskraft erlangt hat, ist das erkennende Gericht im hier zur Entscheidung \nstehenden Verfahren gebunden.\n\n54\n\nOb bereits diese feststehenden Anhaltspunkte aus den Jahren 2002 bis 2004 \nausreichen, um eine Erwähnung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten \nNordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen oder ob zu fordern ist, dass \nzumindest auch Anhaltspunkte vorliegen, die aus den streitgegenständlichen \nBerichtszeiträumen stammen, kann offen bleiben. Denn die für die genannten \nVorjahre feststehenden Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen \nBestrebung haben sich in den Jahren 2005 und 2006 fortgesetzt. Die in diesem \nZeitraum getätigten Äußerungen bzw. die Veröffentlichungen der Klägerin lassen \neine (deutliche) Veränderung ihrer inhaltlichen Ziele nicht erkennen. Sie stellen im \nHinblick auf die Jahre 2002 bis 2004 vielmehr eine konstante Weiterverfolgung der \neingeschlagenen politischen Linie dar und sind im Sinne des § 3 Abs. 1 VSG NRW \nselbst verfassungsrechtlich zu beanstanden.\n\n55\n\nAnhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen, Schutzgüter der freiheitlichen \ndemokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, ergeben \nsich für die Jahre 2005 und 2006 insbesondere aus Äußerungen der Klägerin in ihren \nInfoblättern und aus auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Archiv\" abgelegten \nArtikeln. Sie enthalten Bekundungen, die im Hinblick auf die im Grundgesetz \nkonkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das \nDiskriminierungsverbot, den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung \nbegründen. Dabei beschäftigt sich die Klägerin zwar mit Themen, die \nselbstverständlich Gegenstand eines verfassungstreuen Diskurses sein können (wie \nz. B. der Moscheebau). Jedoch ist die Art und Weise der Befassung mit bestimmten \nThemen aufgrund der nachfolgend ausgeführten Umstände rechtlich zu \nbeanstanden. Sie geht über die bloße Kritik an Verfassungswerten hinaus.\n\n56\n\nDas gilt namentlich für die Artikel der Klägerin, die sich mit Ausländern bzw. \nPersonen mit Migrationshintergrund oder sexuellen Minderheiten beschäftigen. \nSoweit Ausländer bzw. eingebürgerte Migranten Gegenstand der Darstellungen sind, \nwerden diese zum einen wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit \nherabgesetzt und ausgegrenzt und zum anderen als kriminell und nicht integrierbar \ndargestellt. Die Herabsetzung und Ausgrenzung ergibt sich dabei einerseits aus \nuneingeschränkten, nicht relativierten Äußerungen der Klägerin (Pauschalisierung). \nSie folgt anderseits aus Darstellungen, die sich mit ihrer Begriffswahl zwar zum Teil \num formale Relativierung bemühen, denen eine ernsthaft gewollte Differenzierung \naber abzusprechen ist. Die anhaltende und wiederholte Befassung mit den \ngenannten Themen lässt nicht nur klar erkennen, dass das Thema Ausländer bzw. \nMigranten und deren negative Bewertung zentrales Anliegen der Klägerin ist. Sie \nlässt in Verbindung mit der überwiegend drastischen Wortwahl darüber hinaus \nkeinen anderen Schluss als den zu, dass die Klägerin Ausländer bzw. Migranten \ngenerell bzw. solche bestimmter Volks- oder Religionsgruppen bewusst als \nunerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse darstellen und in der \nBevölkerung Ablehnung und Hass gegenüber diesen Personen schüren will. \nSchließlich trägt auch die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder auch nur \nneutraler Berichte über Ausländer und Migranten zur Herabsetzung bei.\n\n57\n\nFür die gewollte Diskriminierung von Ausländern bzw. Migranten muslimischer \nHerkunft seien beispielhaft rein chronologisch folgende Äußerungen der Klägerin \ngenannt (Fettdruck nicht im Original):\n\n58\n\n„FDP, die ihren Multikulti-Fetischismus weiter auf dem Rücken der Kölner \nBürger zur Schau tragen will (...) die repräsentativen Moscheebauten sind \nSymbole der erfolgreichen islamischen Mission und der Verknüpfung \nreligiöser mit politischen Ansprüchen, der neuen kulturellen Dominanz des \nIslam auch in den Städten Deutschlands (...) von islamischen Organisationen \nwird seit einigen Jahren intern verkündet, dass die Zurückhaltung in der \nneuen - ursprünglich christlichen - Heimat vorbei sei. Inzwischen sei man \nzahlenmäßig so stark, dass auch die Moslems in Europa nach den islamischen \nGesetzen zu leben hätten und eine islamische Gesellschaft angestrebt werden \nmüsste. Wer von den deutschen Politikern heute also noch von Integration \nredet, dem kann nur völlige Unwissenheit oder beinahe kriminelle Ignoranz \nattestiert werden. (...) Schön ist eine Großmoschee anzuschauen - da wo sie \nhingehört ... Neubau der „osmanischen\" Moschee in Porz ist erst der Auftakt zur \nweiteren Islamisierung Kölns.\" (Archiv, 14. Juni 2005)\n\n59\n\n„Großmoscheen in deutschen Städten sind immer auch Symbol der \nerfolgreichen islamischen Missionierung und mit einem neuen \nAnspruchsdenken der moslemischen Bevölkerungsgruppe verbunden. Bei einer \nweiteren Schrumpfung der deutschstämmigen Bevölkerung würde durch \nGroßmoscheen wie in Porz der kommende Minderheitenstatus der \nDeutschen für alle sichtbar zementiert.\" (Archiv, 30. August 2005)\n\n60\n\n„In der Großmoschee verfestigt sich die türkisch-islamische \nParallelgesellschaft. (...) liegt auf der Hand, dass die Ehrenfelder \nGroßmoschee eine Art Staat im Staate bilden wird. Wer dort verkehrt, muss \nkeine deutschen Sprachkenntnisse mitbringen oder erwerben. Er kann sich als \nTürke mitten in Köln im engeren Sinne wie zu Hause fühlen - kulturell, religiös \nund politisch. (...) Konzept der Integration (...) ist mit dem Bau der \nGroßmoschee gescheitert. (...) Belange der (...) deutschen Anwohner \nmassiv beeinträchtigt. Sie werden künftig mit noch mehr Verkehrsproblemen, \nMassenaufmärschen und Multi-Kulti-Lärm leben müssen.\" (Archiv, \n21. September 2005; s.a. Sonderblatt 22)\n\n61\n\n„(...) dass mit repräsentativen Großmoscheebauten vor allem kulturelle und \npolitische Ziele verfolgt werden sollen: Großmoscheen sind (...) immer auch \nsichtbarer Ausdruck der erfolgreichen Islamisierung deutscher Großstädte. \nDort, wo Großmoscheen entstehen, ist die Integration am Ende\" (Infoblatt \n2005, 4. Quartal, S. 2) \n\n62\n\n„Wo Minarette gebaut werden, wird als nächstes der Muezzin-Ruf \nbeantragt. (...) Es drohen neben Parkplatzproblemen gravierende \nLärmbelästigungen, Massenaufmärsche und lautstarke, sich ständig \nwiederholende orientalische Lautsprecherdurchsagen sowie eine Menge \nsozialer Sprengstoff.\" (Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. 1)\n\n63\n\n?bzgl. Moscheebau? „Prachtbau (...) würde ein neues religiöses und \nweltliches Zentrum der Kölner Türken werden. Ein Leuchtturm des \nTürkentums, 13.000 qm Parallelgesellschaft mitten in Ehrenfeld, mit Kuppel \nund Minaretten. (...) die Domstadt ist und bleibt eine deutsche Metropole, in \nder weder „Zentralmoscheen\" noch „Großmoscheen\" etwas verloren \nhaben. (...)\" (Archiv, 2. März 2006)\n\n64\n\n?bzgl. Moscheebau?: „Der (...) Entwurf sieht ein unübersehbares Zeichen \nder islamischen Missionierung in der traditionsreichen Domstadt Köln vor. \n(...) Denn zu Recht lehnen die meisten Einheimischen eine Zementierung der \nneuen islamischen Dominanz in Köln ab. Eine Großmoschee hat in einer \ndeutschen Metropole einfach keinen Platz, ebenso wenig wie der Muezzin-\nRuf oder manche mittelalterlichen islamischen Sitten. (...) Die normale \nBevölkerung jedoch hat in diesen Dingen eine sehr vernünftige Einstellung.\" \n(Archiv, 7. März 2006)\n\n65\n\n„Propaganda für die Islamisierung. (...) dachten sich wohl die Mächtigen \nder Domstadt und starteten flugs eine durchsichtige Propagandakampagne. \nUnablässig wird seitdem auf die Leute eingeredet, wie toll doch eine Moschee \nwäre und dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten gar nicht so \nschlimm wären. (...) Werbung für Großmoscheen ist gute Kölner Christenpflicht! \nAber es ist ja bekannt, dass die evangelische Kirche in Deutschland zu allen \nZeiten sehr zeitgeisthörig war (...)\" (Archiv, 13. März 2006)\n\n66\n\n„Die alteingesessenen Ehrenfelder wollen nicht, dass ihr Veedel zum \nMittelpunkt des türkischen Lebens in Köln wird. Die Bevölkerung lehnt die \nweitere Islamisierung und Ghettoisierung (...) ab.\" (Archiv, 21. März 2006)\n\n67\n\n„Q ist vehement gegen das Islamisierungsprojekt.\" (Archiv, 13. April \n2006)\n\n68\n\n„Moschee im osmanischen Stil (...) Porzer Bürger sind mehrheitlich gegen \neinen islamischen Prachtbau samt türkischem Sozial- und Jugendzentrum. \n(...) Die Porzer wollen ihren Stadtteil auch noch in zehn Jahren \nwiedererkennen wollen.\" (Archiv, 24. April 2006)\n\n69\n\n„Das Scheitern des Multi-Kulturalismus vor Augen, reden und schreiben \nsich heute Kölner Journalisten den geplanten Bau einer Großmoschee in \nEhrenfeld schön. (...) C1, (...) die (...) mit entwaffnender Naivität den \nislamischen Sakralbau zur Facette einer Integrationsstrategie erklärt. \nObwohl der Imam in türkischer Sprache redet (...) Wer integriert hier wen? Die \nDITIB, (...) bietet in Ehrenfeld Sprachkurse an. U.a. können dort die Deutschen \ntürkisch lernen. Falls alle Ehrenfelder von diesem Angebot Gebrauch machen \nwürden, wäre das Integrationsproblem der Türken wohl bald gelöst. (...) \n(Archiv, 4. Mai 2006)\n\n70\n\n„Gegen die weitere Islamisierung unserer Stadt und gegen den \nfortschreitenden Multikulti-Wahnsinn!\" (Archiv, 6. Juni 2006)\n\n71\n\n„Die fünfte Kolonne Ankaras soll in Köln damit ein prunkvolles \nHauptquartier und ein türkisch-religiöses Logistikzentrum bekommen. (...) Nun \ngehen die Moslems sogar in die Offensive: Keine Hinterhofmoscheen mehr, \nsondern deutlich sichtbare Prunkbauten. (...) Die Islamisierung der deutschen \nGroßstädte soll ständig vorangetrieben werden. Als nächstes sollen laut \nDiyanet an islamischen Feiertagen die hiesigen Moslems von der Schul- und \nArbeitspflicht befreit werden. (...) Schluss mit der Islamisierung \nDeutschlands! Keine Großmoscheen in Köln! Keine Zusammenarbeit mit \nVorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! \nWer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber \nklar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne \nAnkaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitritts der Türkei politischen \nDruck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch \nanderswo in Deutschland! (Archiv, 12. Juni 2006)\n\n72\n\n„Die Überfremdungs- und Islamisierungsprojekte (...)\" (Archiv, 27. Juni \n2006)\n\n73\n\n„Die Islamisierung Kölns stoppen!\" (Archiv, 2. August 2006)\n\n74\n\n„Niemand schreibt davon, dass man erst durch die Masseneinwanderung \naus islamisch-orientalischen Ländern potenzielle Bombenleger und \n„Schläfer\" ins eigene Haus geholt hat. Fremde Konflikte (...) wurden nach \nDeutschland importiert. (...) Und was machen die politischen Verantwortlichen \nhier in Köln? Sie beschließen weitere „Integrationsrunden\", während in neuen \nGroßmoscheen links und rechts des Rheins Zentren der islamisch-\norientalischen Parallelgesellschaften entstehen sollen. Es wird \nunverdrossen an Prunkbauten mit deutlicher islamischer Machtsymbolik (...) \nfestgehalten, wohl wissend, dass im Umfeld von Moscheen schon viele \nExtremisten rekrutiert worden sind. Zudem sorgen die umfangreichen weltlichen \nEinrichtungen (...) für eine noch stärkere Abkapselung (...) Es braucht \nniemand mehr deutsch zu sprechen oder sich verstärkt mit seinem Gastland \nauseinanderzusetzen (...).\" (Archiv, 21. August 2006)\n\n75\n\n„Eben jene Moschee, die bald durch eine gewaltige Großmoschee ersetzt \nwerden soll - samt religiösem Schulungszentrum, Basar, Geschäftsräumen und \nsonstigen Accessoires der islamischen Parallelgesellschaft! (...) Auch in \nKöln ist wegen der unkontrollierten Massenzuwanderung eine islamisch-\norientalische Parallelgesellschaft entstanden, in deren Dunstkreis \nExtremismus und Terrorismus gedeihen können. Auch die angeblich so \nliberale und staatstragende DITIB-Gemeinde hatte anscheinend einen \nBombenleger mitten in ihren Reihen! Umso unverantwortlicher erscheinen jetzt \ndie Pläne für eine Großmoschee mit deutlicher islamischer Machtsymbolik \n(u.a. zwei 55-Meter-Minarette und eine riesige Moscheekuppel!). Dieser \nMoscheekomplex wird - statt mehr Integration zu schaffen - das islamische \nGhetto noch verfestigen. Wann wachen die Verantwortlichen endlich auf? \nWas muss noch alles passieren, bevor die Kritiker dieser Entwicklung ernst \ngenommen werden?\" (Archiv, 23. August 2006) \n\n76\n\n„Ein Spannungsfeld, in dem es leicht zu einer Radikalisierung (...) \nkommen kann, wenn nicht eine gemeinsame Leitkultur die Regeln vorschreibt. \n(...) kann (...) nur eine deutsche, abendländische sein. Menschen wie der \nKölner Koffer-Bomber wollen das nicht akzeptieren. ... Man stelle sich das \neinmal bildlich vor: morgens zum Studieren an die Kölner Uni, mittags zum \nBeten in die Ehrenfelder DITIB-Moschee, nachmittags zu einem \nEinkaufsbummel in die Venloer Straße und abends zum Bombenbauen in die \nPeter-Bauer-Straße! Wollen wir uns so unsere jahrzehntelange \nGastfreundlichkeit danken lassen? Q sagt NEIN! (...) Der rheinische \nCharakter Kölns muss erhalten bleiben - für eine deutsche Leitkultur in einer \nselbstbewussten Stadt und einem selbstbewussten Nationalstaat! Das ist \ndas gute Recht eines jeden Volkes und eines jeden souveränen Staates!\" \n(Archiv, 28. August 2006)\n\n77\n\n„ (...) verhindern wir auch hier in Köln gefährliche Islamisierungsprojekte.\" \n(Archiv 20. September 2006) \n\n78\n\n„Zeichen gegen die weitere Islamisierung unserer Heimatstadt (...)\" \n(Infoblatt 2006, 4. Quartal, S. 4)\n\n79\n\n „Bald regulärer Islamunterricht in Köln? Die Orientalisierung unserer \nHeimatstadt schreitet weiter voran. (...) Die Kölner Altparteien unterstützen \ndiese Bestrebungen voll und ganz, während Q sich gegen eine weitere \nVerfestigung islamischer Strukturen in der Domstadt ausspricht. \n„Zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Kölner Schulen \nsind das Ergebnis einer verfehlten Einwanderungspolitik. (...) Die \nkatastrophale Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte kann auch wieder \nschrittweise korrigiert und umgekehrt werden. Dafür treten wir mit unserer \nPolitik ein - und nicht für Islamunterricht an deutschen Schulen in deutscher \nSprache, in dem womöglich gleich noch die letzten einheimischen Kinder auf \ndie neue Zeit vorbereitet werden sollen!\" (Archiv, 18. Dezember 2006)\n\n80\n\n„(...) ein türkischer Basar mitten in der Domstadt! (...) Eine Groß-Moschee \nverfestigt die türkisch-islamische Parallelgesellschaft und behindert die \nIntegration unserer türkischen Mitbürger\" (Flugblatt Bürgerbegehren, \nBestandteil der Verwaltungsvorgänge Heft 2) \n\n81\n\nIn diesen Äußerungen wird zunächst die Integration bzw. Nichtintegration \nausschließlich von dem Bestehen bestimmter Religionseinrichtungen abhängig \ngemacht, d.h. die Integration dort, wo Moscheen gebaut werden, für gescheitert \nerklärt. Durch diese Verknüpfung von Integration und Moscheebau wird den \nmuslimischen Ausländern bzw. Migranten die Fähigkeit bzw. der Wille abgesprochen, \nsich (trotzdem) zu integrieren. Ferner wird die Lebensart von Muslimen diffamiert. \nDarüber hinaus werden mit drastischen Worten (vermeintliche) Bedrohungsszenarien \naufgezeigt, für die in Deutschland lebende Muslime verantwortlich seien, z. B.: \n„erfolgreiche islamische Mission (...) Zurückhaltung (...) vorbei\" (Archiv, 14. Juni \n2005); „kommende?r? Minderheitenstatus der Deutschen\" (Archiv, 30. August 2005); \n„erfolgreiche Islamisierung\" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 2); „Großmoschee ?als? \nStaat im Staate\" (Sonderblatt Nr. 22); „islamische Dominanz\" (Archiv, 6. März 2006); \n„fünfte Kolonne Ankaras\" (Archiv, 12. Juni 2006); „abends zum Bombenbauen\" \n(Archiv, 28. August 2006); „Bald regulärer Islamunterricht in Köln? Die \nOrientalisierung (...) schreitet weiter voran (...) Islamunterricht (...), in dem womöglich \ngleich die letzten einheimischen Kinder auf die neue Zeit vorbereitet werden sollen\" \n(Archiv 18. Dezember 2006). Diese Darstellungen sind nicht nur objektiv geeignet, \nmuslimische Ausländer bzw. Migranten auszugrenzen und Hass gegen sie zu \nschüren. Die ständige Wiederholung, die einseitige Betrachtung und die Wortwahl \nder Klägerin vermittelt auch die entsprechende subjektive Intention. \n\n82\n\nEbenfalls das Thema Integration greifen - mit gleicher Zielrichtung, aber \nAusländer generell treffend - folgende Äußerungen der Klägerin auf, die wiederum \nbeispielhaft und in rein chronologischer Reihenfolge aufgezählt sind (Fettdruck nicht \nim Original):\n\n83\n\n„(...) informiert ihre Leser über den Missbrauch des sozialen Netzes in Köln \ndurch Ausländer, die sich illegal in der Domstadt aufhalten, aber trotzdem \nSozialleistungen von der Stadt beziehen.\" (Archiv, 16. Februar 2005)\n\n84\n\nStatistiken zum Erwerbslosenanteil Deutscher und Ausländer (Archiv, \n18. Februar 2005)\n\n85\n\n„macht sich die Politik blind für die Folgen der massiven Zuwanderung in \ndie Sozialsysteme, die nicht ins offiziöse Bild von Multikultopia passt.\" (Archiv, \n16. März 2005).\"\n\n86\n\n„So wie sich die eingewanderten Türken in Deutschlands Großstädten \nnicht vernünftig integrieren konnten, ...\" (Archiv, 25. April 2005)\n\n87\n\n „Köln kann sich Multi-Kulti und weitere Zuwanderung nicht mehr leisten. \n?bzgl. schlechter Finanzlage der Stadt:? Grund ist ein Rückgang der \nSteuereinnahmen (...) aber auch eine gravierende Zunahme der Leistungen der \nSozial- und Jugendhilfe einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz, bei denen \nes in 2004 Mehrausgaben von 76,7 Millionen Euro gegeben hat.\" (Archiv, 25. \nApril 2005)\n\n88\n\n „fortschreitende Überfremdung (kann) nicht mehr totgeschwiegen werden. \n(...) Die Bürger in den deutschen Großstädten sehen tagtäglich, wie ihnen ihre \nHeimat immer fremder wird. (...) großzügig verschenkte deutsche \nStaatsbürgerschaft (...). Der deutsche Pass bleibt eben solange nur ein Stück \nPlastik, wie die eingebürgerten Zuwanderer kein sichtbares Bekenntnis zur \ndeutschen Sprache und deutschen Kultur ablegen.\" (Archiv, 30. Mai 2005)\n\n89\n\n„Multi-Kulti gescheitert (...) Noch immer wird (...) Multi-Kulturalismus als \nzukunftsorientiertes gesellschaftliches Konzept verkauft. (...) in Köln ist es \ninzwischen soweit, dass einzelne Viertel zu „kippen\" beginnen. (...) \nBevölkerungsanteil mit „Migrationshintergrund\" ?liegt? inzwischen bei über 40 \nProzent. 52 Prozent aller Schulabgänger der Kölner Real-, Haupt- und \nGesamtschulen entstammen einem nichtdeutschen Kulturkreis. Von \nIntegration kann da natürlich keine Rede sein.\"(Archiv, 6. Juni 2005) \n\n90\n\n„(...) wird der Irrsinn der deutschen Einwanderungspolitik wieder mal \nüberdeutlich. Gerade die Zuwanderung aus kulturfremden Räumen ist \ngescheitert, eine Integration findet nicht statt - ja sie wird noch nicht einmal \neingefordert. (...) Stellungnahme und (...) besagen eindeutig, dass sich die \nEinwanderer nicht an deutsche bzw. mitteleuropäische Gepflogenheiten \ngewöhnen müssen (...) Justizskandal allerersten Ranges.\" (Archiv, 15. Juni \n2005)\n\n91\n\n„Integrationsrat (...). Der Vorsitzende dieses absolut unfähigen Gremiums \n(...). Klar ist, dass diese Entwicklung ihre logische Fortsetzung in der \nEinführung verschiedener Amtssprachen finden wird. Türkisch wird dann im \nöffentlichen Leben gleichberechtigt neben der deutschen Sprache \nverwendet werden - zumindest solange es noch genügend \ndeutschsprachige Menschen in Köln gibt.\" (Archiv, 16. Juni 2005)\n\n92\n\n „In Chorweiler, (...) liegt der Bevölkerungsanteil mit „Migrationshintergrund\" \nbei über 40 Prozent. 52 Prozent aller Schulabgänger der Kölner Real-, Haupt- \nund Gesamtschulen entstammen einem nichtdeutschen Kulturkreis. Von \nIntegration kann da natürlich keine Rede mehr sein.\" (Infoblatt 2005, 3. \nQuartal, S. 1) \n\n93\n\n „Überfremdung der deutschen Großstädte ist jetzt also deutlich an diesen \nZahlen ablesbar (...) schon in wenigen Jahren werden die nächsten Viertel \nfolgen, bis auch die deutsche Gesamtbevölkerung in ganz Köln in die \nMinderheit geraten wird (...) Aber eine Trendwende hin zu mehr Integration \nund dem Erhalt der deutschen Mehrheitsgesellschaft ist noch möglich.\" (Archiv, \n3. August 2005)\n\n94\n\n?Migrantenbericht? „ (...) belegt eindeutig die These der „Zuwanderung in die \nSozialsysteme\". (...) Ausländer belasten (...) soziale Sicherungssysteme mehr \nals dass sie ihnen nutzen. Allseits propagierte Massenzuwanderung für die \nLösung unserer Rentenkassenprobleme ein völlig untaugliches Instrument (...) \nkulturell-religiöse Dimension der Zuwanderungsgesellschaft in Köln (...) \n„transnationale Ehen\". Dies bedeutet, dass die Angehörigen der „zweiten \nMigrationsgeneration türkischer Herkunft\" sich zu 60 Prozent ihre Ehepartner \ndirekt aus der Türkei nachholen. Von Integration also keine Spur ... (4. \nAugust 2005)\n\n95\n\n„ (...) längst evident, dass die Zuwanderung mittlerweile wenigstens drei \nMillionen Deutsche in die Arbeitslosigkeit gedrängt hat, wie sich an einer \naktuellen Studie des renommierten Münchner IFO-Instituts zeigt. (...) \nAusschließlich das Q-Konzept der Minuszuwanderung, also ein Erlöschen \nder Aufenthaltsberechtigung für jene Zuwanderer, die unwillens sind, sich zu \nintegrieren oder keinerlei Chance am Arbeitsmarkt haben, kann die \nMassenarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen. (Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. \n2)\n\n96\n\n„Erschreckende Zahlen (...). Die offizielle Arbeitslosenquote (...). Der \nAusländeranteil bei den Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern ist weiterhin \nüberproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil. (...) Anhand dieser \nernüchternden Bilanz wird deutlich, dass die bundesweit falsche Arbeitsmarkt- \nund Ausländerpolitik auch voll auf Köln durchschlägt. (...) Die einseitige \nKonzentration auf einen Dienstleistungsstandort kann niemals die vielen \nAusfälle im Produktionsbereich ersetzen. (...) So sehr diese Überlegungen in \nden letzten Jahrzehnten in Köln vernachlässigt wurden, so sehr bemühte man \nsich dafür um den Zuzug von Menschen aus aller Herren Länder, die in \nihrer Masse die Kölner Sozialsysteme mehr belasten, als dass sie ihnen \nnutzen würden. Diese Fehlinterpretation der Idee einer weltoffenen Stadt hat \nnachweislich zu einer verhängnisvollen Zuwanderung in die heimischen \nSozialsysteme geführt. Stadtteile wie Mülheim oder Kalk bekamen das als erste \nzu spüren, andere Veedel werden folgen. Die Situation am Arbeitsmarkt wird \nsich dadurch leider auch in Zukunft weiter verschärfen.\" (Archiv, 5. Januar \n2006)\n\n97\n\n„Die Probleme der Massenzuwanderung treten immer deutlicher zutage. \nBesonders weil bei den Kindern und Jugendlichen in den Ballungszentren die \nMehrheitsverhältnisse zu kippen beginnen. Kindergärten und Schulen in \nethnischen Brennpunktvierteln haben mit massiven Verständigungsproblemen \nzu kämpfen. Obwohl viele der Kinder sogar offiziell die deutsche \nStaatsbürgerschaft haben, ist ihre Integration oft schon bei der Erlernung der \ndeutschen Sprache gescheitert. ... Wegen einer fehlenden deutschen \nLeitkultur droht auch der deutsche Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort \nzunehmend zu veröden. (...) Die eigentliche Lösung des Problems wäre ein \nsofortiger Zuwanderungsstopp und langfristig die Erhöhung der eigenen \nGeburtenrate mit anschließender Einleitung einer Minuszuwanderung. (...) \nZum einen könnten die Ordnungsämter für eine konsequente Abschiebung \nvon Asylbetrügern und kriminellen Ausländern sorgen. (...) (Archiv, 24. \nJanuar 2006)\n\n98\n\n„Durch die Massenzuwanderung importieren wir selbstverständlich auch \nauswärtige Konflikte und ausländische Terroristen.\" (Archiv, 31. Januar \n2006)\n\n99\n\n„Es muss endlich einmal klargestellt werden, dass die hier lebenden \nAusländer eine Bringschuld zur Integration und Anpassung haben.\" (Archiv, 3. \nFebruar 2006)\n\n100\n\n„Schluss mit der Multi-Kulti-Ideologie! (...) Umso ärgerlicher ist es deshalb, \nwenn diese Gastfreundschaft ausgenutzt wird und die einheimischen Kölner \nan den Rand gedrängt werden. Massenzuwanderung, Islamisierung, \nAsylbetrüger und kriminelle Ausländer dürfen nicht der Preis für \nGastfreundschaft und Weltoffenheit sein. (...) Die Altparteien kämpfen (...) für \nGroßmoscheen, illegale Einwanderer und Multi-Kulti-Einrichtungen. Die \nberechtigten Anliegen der einheimischen Kölner werden völlig vernachlässigt. \n(...) Die Verwandlung ganzer Stadtteile in ethnische Ghettos muss verhindert \nwerden. (...) haben (...) prunkvolle Großmoscheen in der Domstadt keinen \nPlatz.\" (Selbstdarstellungsflugblatt, Archiv, 16. Februar 2006)\n\n101\n\n„Wann endlich findet eine radikale Umkehr in der deutschen \nAusländerpolitik statt? Dieses (...) Problem werden unsere Kinder auszubaden \nhaben, denen die eigene Heimat abhanden zu kommen droht.\" (Archiv, 1. \nMärz 2006)\n\n102\n\n„Eskalation der Parallelgesellschaft. Q hat schon lange davor gewarnt: \nTürkische Einwandererkinder der dritten oder sogar vierten Generation \nsondern sich immer mehr ab, fühlen sich anderen Nationalitäten überlegen \nund praktizieren ein aggressives, überhebliches „Türkentum\". Auf ihre \ndeutschstämmigen Mitschüler und Lehrer schauen sie oft mit Verachtung \nherab, (...) Die jahrelange schrankenlose Toleranz gegenüber intoleranten \nIslamisten und Chauvinisten hat zu gefährlichen Entwicklungen geführt. (...) \ntrotzdem werden gleichzeitig die Islamisierung und Ghettoisierung weiter \ngefördert. So zum Beispiel in Form einer geplanten Groß-Moschee in Köln-\nEhrenfeld, die wiederum zur Verfestigung der verhängnisvollen \nParallelgesellschaften beitragen würde. Kuppel, Minarette, Muezzinruf und \ntürkischer Basar stehen eben gerade nicht für mehr Integration. (...) Wer sich \nnicht integrieren kann oder will, der soll wieder nach Hause gehen! Die \ntürkischen Nationalisten und Islamisten der „Grauen Wölfe\" haben an \ndeutschen Schulen nichts zu suchen.\" (Archiv, 30. März 2006)\n\n103\n\n„Kölner Integrationsrat (...). Der Name Desintegrationsrat wäre meines \nErachtens angebrachter für dieses überflüssige Gremium.\" (Archiv, 5. April \n2006)\n\n104\n\n „Lehrstellen sind ein (...) knappes Gut. (...) Noch weniger vermittelbar \nwaren die Jugendlichen aus Einwandererfamilien. (...) Ein weiteres Indiz für die \nmangelnde Integration und die Bildungsschwäche vieler \nEinwandererkinder. (...) wird es zu einer weiteren Radikalisierung und \nVerslumung innerhalb der Einwanderer-Ghettos in deutschen Großstädten \nkommen.\" (Archiv, 10. April 2006)\n\n105\n\n?Integrationsrat:? „Ich bleibe deshalb dabei: Der Name Desintegrationsrat \nwäre angebrachter für dieses völlig überflüssige Gremium. (...) bloß als \nPlattform für unbelehrbare Multikulti-Lobbyisten missbraucht.\" (Archiv, 19. April \n2006)\n\n106\n\n?zu Auseinandersetzungen zwischen Ausländern?: „wer das nicht \nakzeptieren kann und mit Gewaltandrohungen einen Willen durchsetzen will, \nder hat in unserem Land nichts verloren. Integration sieht mit Sicherheit anders \naus. Stattdessen ein weiteres erschreckendes Schlaglicht auf die \nkommenden Zustände in Köln und der Bundesrepublik, wenn der \nmoslemische Bevölkerungsanteil immer größer wird.\" (Archiv, 24. April \n2006)\n\n107\n\n „Schlechte Ergebnisse für Einwanderer. (...) beunruhigende Fakten über \ndie schulischen Leistungen von Einwandererkindern. (...) bei der \nUrsachenforschung muss endlich die rosarote Multikultibrille abgesetzt \nwerden. (...) Gerade im islamischen Kulturkreis zählen zum Beispiel oft andere \nQualitäten mehr als Bildung und schulische Kompetenzen. Hinzu kommt der \nmangelnde Integrationswille vieler Einwanderer. (...) durch den lange \nJahrzehnte gepflegten deutschen Schuld- und Minderwertigkeitskomplex \nerscheint es vielen Zuwanderern als unattraktiv, sich in einen solche \nGemeinschaft zu integrieren.\" (Archiv, 16. Mai 2006)\n\n108\n\n„(...) alte Forderung wird hier wieder aktueller denn ja: Kriminelle Ausländer \nabschieben, und zwar umgehend! (...) Die Bürger dieser Stadt haben ein Recht \ndarauf, dass ihre Interessen endlich höher eingestuft werden als das Geschrei \nder Asyl- und Flüchtlingslobby! (Archiv, 26. Juli 2006)\n\n109\n\n„Lohn der Toleranz (...) Zudem gibt es auch in Köln eine große islamische \nGemeinde. Über 100.000 Moslems leben aufgrund einer verfehlten \nEinwanderungspolitik bereits in der Domstadt. Die Stadtspitze verhält sich \ngegenüber dieser Bevölkerungsgruppe teilweise grenzenlos naiv. (...) Dabei \nwäre jetzt mehr denn je Vorsicht geboten: (...) Oder wollen wir, dass die \nnächsten Schlagzeilen über versuchte Terroranschläge aus Köln kommen? \n(Archiv, 11. August 2006)\n\n110\n\n „Denn erst mit der Massenzuwanderung aus islamischen Ländern wäre \nin Deutschland und Köln ein derartiges Terrorpotenzial entstanden. (...) \n„Langfristig muss es wieder eine homogene, staatstragende Bevölkerung \ngeben, deren Loyalität in erster Linie Deutschland gilt und die die Werte und \nRegeln unseres Landes akzeptiert. Von den hier legal lebenden Ausländern \nmuss eine vollständige Integration in die bestehenden Verhältnisse eingefordert \nwerden. Wer auf Dauer hier bleiben will, hat eine Bringschuld gegenüber den \nEinheimischen - und nicht umgekehrt!\" (....) Es sei angesichts der \nkatastrophalen Haushaltslage ein „Unding\", noch mehr Geld für diesen \n„Desintegrationsrat\" auszugeben. Schon jetzt sei die Alimentierung dieses \n„überflüssigsten städtischen Gremiums\" ein Ärgernis. „Denn die Stadt ist \nnicht für die Finanzierung von politisch einseitigen Lobbygruppen zuständig!\" \n(Archiv, 29. August 2006; die direkten und indirekten Zitate beziehen sich auf \nAussagen eines Mitglieds der Klägerin)\n\n111\n\n„Die Bevölkerung in Humboldt-Gremberg besteht zu einem hohen Anteil \naus Menschen ‚mit Migrationshintergrund', der in diesem Bereich \nwahrscheinlich die 50-Prozent-Marke schon überschritten hat. Die \nverbliebene deutsche Restbevölkerung versucht, soweit es möglich ist, aus \ndem Stadtteil wegzuziehen, und ältere Menschen, die dort bleiben müssen, \nverlassen abends ihre Wohnungen kaum noch und schließen die Haustüren \nfest zu.\" (Archiv, 11. September 2006)\n\n112\n\n „Doch trotz dieser finanziellen Misere wird an bestimmten Stellen immer \nnoch das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster hinaus geworfen. \nBesonders bei einschlägigen Multikulti-Projekten ist dieser Missstand \nhinlänglich bekannt.\" (Archiv, 12. September 2006)\n\n113\n\n„Doch gerade die Massenzuwanderung aus dem islamischen \nKulturkreis hat leider andere Erfahrungen gebracht. Eine Integration fand in \ngroßen Teilen nicht statt, weshalb es jetzt nur darum gehen kann, diese \nEinwanderung zu stoppen und die hier legal lebenden Menschen langfristig zu \nassimilieren.\" (Archiv, 12. Oktober 2006)\n\n114\n\n„In ganz Deutschland findet seit Jahrzehnten ein schleichender \nBevölkerungsaustausch statt. (...) wird klar, dass die neuesten statistischen \nDaten die schlimmsten Befürchtungen noch bei weitem übertreffen: In ganz \nKöln haben bereits jetzt 46 Prozent der unter 18jährigen einen \nsogenannten „Migrationshintergrund\". In der gesamten Bevölkerung beträgt \nder Anteil der Einwanderer gut ein Drittel - Tendenz stark steigend. Geradezu \nbedrückend sind die Zahlen aus einigen Kölner Stadtteilen: Der Migrantenanteil \nbei den unter 18jährigen beträgt in Chorweiler sage und schreibe 83 Prozent, in \nGremberghoven 78 Prozent, in Kalk 75 Prozent, in Seeberg 76 Prozent und in \nHumboldt-Gremberg sowie in Porz jeweils 70 Prozent! 70 bis 80 Prozent der \nKinder und Jugendlichen in diesen Stadtteilen sind nicht \ndeutschstämmig, haben keinen dementsprechenden kulturellen \nHintergrund. Und da reden CDU und SPD noch von „Integration\"?! Wer soll \nsich da eigentlich bei wem integrieren? „Illegale, kriminelle Ausländer und \nabgelehnte Asylbewerber müssen umgehend abgeschoben werden. (...) \", \nfordert der Vorsitzende der Bürgerbewegung Q, Rechtsanwalt C. (...) die \nSituation ist noch viel ernster, als es vor wenigen Jahren überhaupt vorstellbar \nwar. Besonders, weil große Teile der außereuropäischen Einwanderer in \nkeiner Weise integriert sind - im Gegenteil. Die dritte und vierte Generation \nder Türken zum Beispiel sondert sich mehr von den Einheimischen ab, wie ihre \nEltern und Großeltern es getan haben. Angesichts der Zahlenverhältnisse bei \nden unter 18jährigen muss in den nächsten Jahrzehnten mit der Entstehung \nnichtdeutscher Stadtviertel gerechnet werden.\" (Archiv, 2. November \n2006)\n\n115\n\n?Bleiberechtsregelung?: (...) Stadt Köln sieht sich wirtschaftlich außerstande, \neine weitere Zuwanderung in die hiesigen Sozialsysteme zu verkraften. (...) \n„Der städtische Haushalt wird jedes Jahr mit zig Millionen Euro für \nSozialleistungen an geduldete Armutsflüchtlinge belastet. Die wirtschaftliche \nSituation dieser Menschen könnte in deren Herkunftsländern mit weit \ngeringerem finanziellem Aufwand für den deutschen Steuerzahler \nwesentlich nachhaltiger verbessert werden, falls sich die deutsche Politik \nendlich dazu entscheiden könnte, Armutsströme dort zu bekämpfen, wo sie \nentstehen, statt auf deutschem Boden wirtschaftliche Anreize für jene kleine \nMinderheit unter den vielen hundert Millionen armen Menschen in aller Welt zu \nschaffen, die in der Lage sind, deutsches Staatsgebiet zu erreichen, um hier ihr \nGlück zu suchen.\" (Archiv, 6. Dezember 2006)\n\n116\n\n„Steuergeldverschwendung für Asylanten, illegale Ausländer und \nobskure Multikulti-Projekte haben Köln an den Rand des Ruins geführt.\" \n(Archiv, 7. Dezember 2006\n\n117\n\nMit ihren Äußerungen zu Ausländer- bzw. Migrantenanteilen an der Bevölkerung \nunterstellt die Klägerin, dass Ausländer, die in einem Gebiet mit einem bestimmten \nAusländeranteil leben, generell nicht mehr integrationswillig sind. In den Äußerungen \nim Archiv vom 25. April 2005 und vom 30. März 2006 werden speziell Türken \npauschal als nicht integrationswillig bzw. -fähig dargestellt. Die Verlautbarung im \nArchiv vom 30. Mai 2005 wirft ohne Differenzierung allen Eingebürgerten vor, nicht \nhinreichend integriert zu sein. Zum Teil wird pauschal behauptet, eine Integration \nfinde nicht statt (Archiv, 15. Juni 2005).\n\n118\n\nFerner werden mit der Art der in den Äußerungen herbeigeführten Verknüpfung \nvon Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund mit der (schlechten) \nFinanzlage der Stadt Köln bzw. der Arbeitslosigkeit Ausländer für die „leeren Kassen\" \nbzw. die Arbeitsmarktlage verantwortlich gemacht. So ist in dem aufgeführten Zitat \naus dem Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. 2 etwa die Rede davon, dass ausschließlich \ndie Minuszuwanderung die Massenarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen kann. Damit \nwird Ausländern die alleinige Verantwortung für die (behauptete) schlechte \nArbeitsmarktlage übertragen und werden andere Ursachen ausdrücklich \nausgeschlossen. Ähnliches gilt für das Zitat aus dem Archiv vom 25. April 2005. Hier \nwerden als Ursachen für die schlechte Finanzlage der Stadt Köln zwar sowohl der \nRückgang der Steuereinnahmen als auch eine gravierende Zunahme der Leistungen \nder Sozial- und Jugendhilfe einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz genannt. Mit \ndem einführenden Satz, Köln könne sich Multi-Kulti und weitere Zuwanderung nicht \nmehr leisten, wird jedoch suggeriert, Ausländer trügen die alleinige oder zumindest \ndie wesentliche Schuld für die finanzielle Situation. Wie die aufgeführten Bereiche \nzeigen, ist dies indes nicht der Fall. Für den Aspekt der rückläufigen \nSteuereinnahmen ist das offenkundig. Aber auch für die Sozial- und Jugendhilfe gilt, \ndass diese zu einem großen Teil deutschen Staatsbürgern zugute kommen. \n\n119\n\nSchließlich zeigen auch die in diesem Abschnitt zitierten Äußerungen \nBedrohungsszenarien auf, für die Ausländer bzw. eingebürgerte Migranten \nverantwortlich gemacht werden. Das gilt etwa für die Themen \nBevölkerungsentwicklung („bis auch die deutsche Gesamtbevölkerung in ganz Köln \nin die Minderheit geraten wird\", Archiv, 3. August 2005; „einheimische Kölner an den \nRand gedrängt\", Archiv, 16. Februar 2006; „verbliebene deutsche Restbevölkerung\", \nArchiv, 11. September 2006; „schleichender Bevölkerungsaustausch\" und \n„Entstehung nichtdeutscher Stadtviertel\", Archiv, 2. November 2006; „die letzten \neinheimischen Kinder\", Archiv, 18. Dezember 2006), Türkisch als gleichberechtigte \n(Amts-) Sprache (Archiv, 16. Juni 2005) und Kriminalität („Schlaglicht auf die \nkommenden Zustände\", Archiv, 24. April 2006).\n\n120\n\nZum Thema Ausländerkriminalität im Allgemeinen und im Zusammenhang mit \nAsylbewerbern im Besonderen lassen sich darüber hinaus folgende, ebenfalls \nchronologisch geordnete Beispiele benennen (Fettdruck nicht im Original):\n\n121\n\n„multikriminelles Treiben auf dem Kölner Großmarkt (...) es sich bei den \nmeisten Verhafteten um Ausländer handelte (...). Wieder einmal zeigt sich: Die \nsogenannte „multikulturelle Gesellschaft\" ist häufig eine multikriminelle \nAngelegenheit.\" (Archiv, 3. Juni 2005)\n\n122\n\n„Ausländerkriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an (...). Aber wann \nwerden die Kölner Altparteien auf diese Verhältnisse reagieren? Wenn es die \nersten Todesfälle gibt?\" (Archiv, 6. Juni 2005)\n\n123\n\n „Kölner Klau-Kids werden zur Landplage (... ). Nur die Rückführung der \nKlaukid-Familien in ihre Heimatländer wäre ein dauerhafte Lösung.\" (Archiv, 29. \nJuli 2005)\n\n124\n\n?Einbruchsstatistik? „Professionelle Kriminelle konnten (...) ihr Handwerk fast \nungestört fortführen. (...) Dass sich unter diesen Tätern zahlreiche \nAusländer befinden, versteht sich beinahe von selbst.\" (17. August \n2005)\n\n125\n\n„(...) schafft es Q immer wieder, brisante Themen in die Gremien zu \nbringen: So zum Beispiel den Widerstand gegen die Kölner Großmoscheepläne \noder die Terrorisierung ganzer Stadtteil durch bestimmte Bewohner \nskandalträchtiger Asylantenheime.\" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 4)\n\n126\n\nGrundsatzartikel „Gegen die Kölner Kriminalitätswelle\": Auswertung von \nAusländeranteilen an Straftaten, (Homepage, Link: Kriminalität, s.a. Archiv, \n9. Dezember 2005)\n\n127\n\n„So blühen in Köln alle Formen der Straßenkriminalität. Angefangen bei den \nsogenannten Klau-Kids, überwiegend Kinder und Jugendliche aus einigen \nRoma- und Sinti-Familien, die die Passanten mit ständigen \nTaschendiebstählen terrorisieren. (...) In vielen der oben genannten \nProblembereiche werden überdurchschnittlich viele Ausländer als Täter \nermittelt. (...) (Ratsantrag vom 4. Januar 2006; Archiv, 5. Januar 2006)\n\n128\n\n„Triumph für Merkenicher Bürger: Asylantenheim in Köln-Merkenich wird \ngeschlossen! Ein Aufatmen geht durch Merkenich, einem kleinen, dörflich \ngeprägten Kölner Stadtteil. Das skandalträchtige „Übergangsheim\" in der \nCausemannstraße wird endlich geschlossen! Jahrelang waren die \nEinheimischen zuvor von einigen dort lebenden Sinti- und Romabanden \nregelrecht terrorisiert worden. Wohnungseinbrüche, Raubüberfälle, tätliche \nAngriffe und sogar sexuelle Belästigungen von Seniorinnen und Kindern waren \nan der Tagesordnung.\" (Archiv, 19. Januar 2006)\n\n129\n\n„Taschendiebstähle. Selbstverständlich wird dabei nicht erwähnt, dass es \nsich meist um zugewanderte Eltern handelt, die ihre Kinder systematisch \nzum Stehlen losschicken. (...) Dass unsere Politiker diese Diebe keineswegs \neinreisen lassen müssten, wagt niemand offen auszusprechen. (...) „Wer klaut, \nmuss raus! Klau-Kids abschieben!\" Diese Forderung ist offensichtlich \nunverändert. (Archiv, 30. Januar 2006)\n\n130\n\n„Große Tätergruppe (...) Klau-Kids, die meistens von ihren zugewanderten \nGroßfamilien systematisch zum Stehlen losgeschickt werden\" (Archiv, \n28. März 2006)\n\n131\n\n„Ähnliche Erfahrungen mussten die geplagten Anwohner von Asylanten- \nund Flüchtlingsheimen in der Vergangenheit leider immer wieder machen.\" \n(Infoblatt 2006, 2. Quartal, S. 2)\n\n132\n\n„Finanzierung der Beseitigung von Schlaglöchern: Q schlägt Einsparungen \nvor: von der (...) bis zur „Betreuung von Asylbewerbern\". ( ...) Einfacher wäre \nes, (...) dem pro-Köln-Antrag zuzustimmen. Dann würde es bald im Stadtbild ein \npaar Schlaglöcher weniger geben. Dafür könnte (...) und einige \nasylbegehrende Problempersonen müssten mit weniger Geld auskommen. \n(...) (Archiv, 9. Mai 2006)\n\n133\n\n„Es gibt unverhältnismäßig viele deutsche Opfer von meist ausländischen \nGewalttätern.\" (Archiv, 3. August 2006)\n\n134\n\n„Mit trauriger Regelmäßigkeit wird den Kölner Bürgern immer wieder vor \nAugen geführt, wozu die unkontrollierte Massenzuwanderung in ihrer \nHeimatstadt geführt hat. Besonders bildungsferne und außereuropäische \nEinwanderergruppen haben zum Teil riesige Integrationsschwierigkeiten - \nbegleitet von schulischem Versagen, Arbeitslosigkeit und Kriminalität. In \nethnisch-sozialen Brennpunktvierteln hat sich daraus eine gefährliche \nMischung entwickelt, die zur Bildung hochkrimineller Jugendbanden oder \nrechtsfreier Räume in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften geführt hat. (...) \nEreignisse zeugen von einer hohen kriminellen Energie der Beteiligten und \neiner totalen Ablehnung unserer Rechtsordnung. (...) Doch welch \nÜberraschung: Kein Wort über den multikulturellen Hintergrund der Bande, kein \nKommentar zur gescheiterten Integration vieler Einwanderer aus der dritten \noder sogar schon vierten Generation. (...) In ihrer Freizeit gehen einige dieser \nFamilienclans lukrativen „Nebenbeschäftigungen\" nach: Sei es das \norganisierte Betteln, Taschendiebstähle oder gleich Wohnungseinbrüche - \nKöln scheint in den Augen mancher dieser Zeitgenossen so eine Art \nSelbstbedienungsladen zu sein.\" (Archiv, 15. September 2006)\n\n135\n\n„(...) dass das skandalträchtige Asylantenheim im Kölner Stadtteil \nMerkenich nun doch nicht geschlossen wird! Wir erinnern uns: Vor allem einige \nZigeunerfamilien aus dem Heim machten den Merkenicher Bürgern seit \nJahren das Leben schwer. Diebstähle, Wohnungseinbrüche, ja sogar \nRaubüberfälle und sexuelle Belästigungen von Kindern waren an der \nTagesordnung.\" (Archiv, 25. September 2006)\n\n136\n\n„Unerträgliche Lärm- und Geruchsbelästigung, Vermüllung, \nBeschädigung von parkenden Autos der Anwohner, Belästigungen der \nAnwohner selbst, Alkoholmissbrauch auf der Straße, offener Drogenhandel, \netc. Die Liste der Beschwerden ließe sich fast beliebig lange fortführen. Das \nProblem der Anwohner: Geschädigte sind zumeist alteingesessene, \ndeutschstämmige Bickendorfer, die Übeltäter überwiegend junge Türken \noder türkischstämmige Personen. Das passt nicht ins politisch-korrekte Bild, \nerst recht in das der selbsternannten Multikulti-Stadt Köln.\" (Archiv, 10. Oktober \n2006)\n\n137\n\nMit diesen Äußerungen werden Ausländer bzw. Migranten nachhaltig und \ngeneralisierend mit Kriminalität in Verbindung gebracht. Mit Aussagen wie „Dass sich \nunter diesen Tätern zahlreiche Ausländer befinden, versteht sich beinahe von selbst\" \n(Archiv, 17. August 2005), wird ein Automatismus zwischen ausländischer Herkunft \nund Kriminalität aufgezeigt, der geeignet ist, Ausländer insgesamt herabzusetzen. \nDarüber hinaus trifft die Klägerin auch pauschalisierende Aussagen, etwa in der \nMitteilung des Archivs vom 29. Juli 2005. Wenn dort die These aufgestellt wird, dass \nnur die Rückführung der „Klau-Kid-Familien\" in ihre Heimatländer eine dauerhafte \nLösung sei, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass ausschließlich ausländische \nKinder stehlen, denn eine solche Rückführung schiede für deutsche Kinder aus. \nGleichermaßen ohne Differenzierung impliziert die Äußerung im Infoblatt 2006, 2. \nQuartal, S. 2 („die geplagten Anwohner von Asylanten- und Flüchtlingsheimen\"), \ndass alle Anwohner solcher Heime durch deren Bewohner „geplagt\" sind, d.h. dass \nsolche Heime aufgrund der Verhaltensweisen der dort untergebrachten Asylbewerber \nstets mit nicht hinzunehmenden Unannehmlichkeiten verbunden sind. In der \nArgumentationskette der Klägerin betreffend die Finanzierung der Beseitigung von \nSchlaglöchern (Archiv, 9. Mai 2006) werden Asylbewerber - ebenfalls \npauschalisierend - mit Problempersonen gleichgesetzt.\n\n138\n\nAuch die plakative Ausdrucksweise, die die Klägerin wiederholt im \nZusammenhang mit der Beschreibung von Asylbewerbern bzw. ihren Unterkünften \ntrifft, ist geeignet, Hass gegenüber Ausländern zu schüren und sie auszugrenzen. Als \nBeispiele anzuführen sind hier: „Terrorisierung ganzer Stadtteile\", „skandalträchtige \nAsylantenheime\" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 4), „geplagte Anwohner von \nAsylanten- und Flüchtlingsheimen\" (Infoblatt 2006, 2. Quartal, S. 2), \n„skandalträchtiges Übergangsheim\", „jahrelang (...) terrorisiert\" (Archiv, 19. Januar \n2006), „skandalträchtiges Asylantenheim\" (Archiv 25. September 2006).\n\n139\n\nNeben diesen, den einzelnen Themenkomplexen „Islamisierung\", „Integration\" \nund „Kriminalität\" Rechnung tragenden Besonderheiten kommt im Hinblick auf den \ngenerellen Umgang der Klägerin mit Ausländern bzw. Migranten hinzu, dass sich \npositive oder auch nur neutrale Äußerungen zu dieser Personengruppe nicht bzw. \nnicht in einem Umfang finden, der geeignet wäre, die ausländerfeindliche Einstellung \nder Klägerin zu widerlegen.\n\n140\n\nSchließlich wird die aufgezeigte Einstellung der Klägerin zu Ausländern bzw. \nMigranten durch den - offenbar regen - Kontakt der Klägerin zur belgischen Partei \n„W\" bestätigt. Im Oktober 2006 gratulierte der Vorsitzende der Klägerin dieser Partei \nzu deren Wahlerfolg in Belgien. In diesem Zusammenhang wird in einem Artikel des \nArchivs 2006 u.a. ausgeführt:\n\n141\n\n„In persönlichen Grußbotschaften (...) gratulierte der Q-Vorsitzende (...) den \nMulti-Kulti-Kritikern in unserem westlichen Nachbarland zu ihrem fulminanten \nWahlerfolg. Gerade Q würde die Arbeit von W mit „großem Interesse\" verfolgen. \nMan stehe seit Jahren mit dem W-Vorsitzenden W1 und deren \nFraktionsvorsitzenden im belgischen Parlament, E, in politischem Kontakt (...). \nBeide flämische Patrioten hätten in der Vergangenheit schon auf \nVeranstaltungen in Köln gesprochen. Gerade in Fragen der parlamentarischen \nArbeit soll es in Zukunft einen verstärkten Gedankenaustausch zwischen W-\nMandatsträgern und der Fraktion Q geben. „Denn wir wollen natürlich erreichen, \ndass auch in Deutschland zweistellige Ergebnisse für nonkonforme, \nrechtspopulistische Gruppierungen möglich werden - allen voran in Großstädten \nwie Köln!\" (Archiv, 9. Oktober 2006)\n\n142\n\nDie Partei „W\" verfolgt eine ausländerfeindliche Politik. Sie ist Nachfolgerin des \n„W2\", der sich am 14. November 2004 aufgelöst hat. Grund der Auflösung war eine \nEntscheidung des belgischen obersten Gerichtshofes vom 10. November 2004, nach \nder sich der „W2\" schwerer Verstöße gegen das Rassismusbekämpfungsgesetz \nschuldig gemacht habe und dessen Programm als diskriminierend und rassistisch \neinzustufen sei. Die neugegründete Partei „W\" verfolgt offenbar dieselben Ziele wie \nder „W2\". Das ergibt sich aus den Ausführungen des damaligen und heutigen \nParteivorsitzenden W1 in einem Interview mit der Wochenzeitung „Junge \nFreiheit\":\n\n143\n\n„Diese Partei hat dieselben Menschen und dasselbe Programm. Unsere \nWidersacher sollten sich also keinen Illusionen hingeben. Das W2-Programm \nvon 2003 und 2004 wird das Programm von W sein\".\n\n144\n\nJunge Freiheit Nr. 48/04 vom 19. November 2004, S. 7 (Fundstelle zitiert nach den \nAngaben auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-\nWürttemberg, http://www.verfassungsschutz-bw.de/rechts/files/r_sonstige_2004-\n12_4.htm).\n\n145\n\nNeben den Äußerungen der Klägerin zu Ausländern bzw. Personen mit \nMigrationshintergrund ist auch ihr Umgang mit sexuellen Minderheiten im Hinblick auf \ndie im Grundgesetz garantierte Menschenwürde zu beanstanden. Das gilt \ninsbesondere für die Darstellung von Homosexuellen. \n\n146\n\nIn diesem Zusammenhang sind folgende Bekundungen der Klägerin zu nennen \n(Fettdruck nicht im Original):\n\n147\n\n„Damit werden aus dem städtischen Haushaltstopf für Senioren auch \nHomosexuelle gefördert, die noch gar nicht im Rentenalter sind! Diese \nBevorzugung sexueller Minderheiten ist schlichtweg skandalös. (...) Für die \nRandgruppenförderung gibt es bei der aktuellen politischen Führung (...) \nsowieso viel zu viele öffentliche Gelder.\" (Archiv, 16. November 2005)\n\n148\n\n„Schließlich biedern sich Merkel, Stoiber und Co. inzwischen ebenso stark \nan die Schwulenlobby an wie SPD und Grüne. Die ach so christlichen \nParteiführer der Union unternehmen keinerlei Anstalten, die Homo-Ehe \nwieder abzuschaffen oder die öffentliche Förderung einschlägiger Projekte \nzurückzunehmen. Bestes Beispiel dafür ist Köln, wo Fritz Schramma für die \nSchwulenparade jedes Jahr öffentliche Gelder locker macht und sogar die \nöffentlichen Gebäude beflaggen lässt! (...) diese einseitige Bevorzugung \nsexueller Minderheiten (...)\" (Archiv, 30. Mai 2006)\n\n149\n\n?Antrag im Rat der Stadt Köln:? „Stadt Köln verwehrt sich gegen jede \npolitische Instrumentalisierung des Christopher Street Day 2006 in Köln. \nInsbesondere verurteilt der Rat das diesjährige Motto der \nHomosexuellenparade: Mit dem Wahlspruch (...) soll besonders auch gegen die \nSparmaßnahmen der NRW-Landesregierung (...) protestiert werden. (...) Der \nRat fordert aus diesem Grund alle offiziellen Vertreter der Stadt auf, sich nicht \nan einem solchen Spektakel zur einseitigen finanziellen Förderung \nsexueller Minderheiten zu beteiligen. (...) einseitige Bevorzugung einer \nLobbygruppe für sexuelle Minderheiten wäre völlig abwegig.\" (Antrag im \nRat der Stadt Köln vom 2. Juni 2006, Archiv, 22. Juni 2006)\n\n150\n\n„Während die Kinderbetreuungskosten steigen sollen, wird gleichzeitig \ndarüber diskutiert, wie Homosexuelle und ‚Transgender' besser gefördert \nwerden könnten, wie für obskurste Multi-Kulti-Projekte noch mehr Geld aus dem \nFenster geworfen werden kann. (...) Ein trauriger Höhepunkt war das \nStimmverhalten der CDU-Fraktion bei einem rot-grünen Antrag zur „Stärkung \nder Lesben, Schwulen und Transgender auf kommunaler Ebene\". Geschlossen \nstimmten die Kölner „Christdemokraten\" für diese weitere einseitige \nFörderung sexueller Minderheiten. (...) Die Strategen der \nSchwulenbewegung streben eine dauerhafte Einstellungsveränderung in der \nGesellschaft zugunsten ihrer Lebensweise an. Dabei sind sie schon sehr weit \ngekommen. Eine noch weitergehende Mitbestimmung für Homosexuelle in \nder Politik wäre deshalb ein falsches Signal (...) Ungleiches ist nicht gleich \nund Ungleiches darf nicht gleich gemacht werden. Meine Meinung werde ich \nerst dann ändern, sobald zwei Männer miteinander ein Kind gezeugt und zur \nWelt gebracht haben! (...)\" (Archiv, 23. Juni 2006)\n\n151\n\n„Männer in den 40er oder 50er Jahren mit ordentlichen Schmerbäuchen \nstolzieren in Netzoberteilen oder mit entblößten Hintern durch die Straßen, \nflankiert von anderweitigen halbnackten, schrill kostümierten oder gleich \nkomplett in Latex verpackten Zeitgenossen. Die normalen Kölner wissen \ninzwischen: Ach, es ist wieder Christopher Street Day! (...) dieses schwul-\nlesbische Selbstdarstellungsspektakel (...) Von der Bürgerbewegung Q \nsuchte man dagegen vergebens nach einem eigenem Paradewagen oder \nanderweitigen plumpen Anbiederungsversuchen an eine sexuelle Lobbygruppe. \nUnd das ist auch gut so! Sexuelle Vorlieben sollten Privatsache bleiben und \nnicht in derart öffentlicher Form zur Schau gestellt werden. Sexuell von der \nNorm abweichendes Verhalten sollte deshalb schon gar nicht von Politikern \nderart geschmacklos und penetrant beworben werden. Wer solche \nWählergruppen ansprechen muss, scheint beim Otto-Normal-Verbraucher nur \nnoch wenig Ansehen zu genießen. Q arbeitet deshalb um so mehr an einer \nwirkungsvollen Interessensvertretung der normalen, steuerzahlenden, \nanständigen Bürger dieser Stadt.\" (18. Juli 2006)\n\n152\n\nMit diesen Äußerungen werden Homosexuelle als unnormal, unanständig und \nnicht steuerzahlend bezeichnet. Indem die Klägerin ferner die Lebensweise \nHomosexueller diffamiert, sie pauschal als nicht förderungswürdig darstellt und ihre \nMitbestimmung begrenzen will, setzt sie sie in einer die Menschwürde berührenden \nArt und Weise herab. Ob damit gleichzeitig das grundgesetzlich ebenfalls verbürgte \nDiskriminierungsverbot betroffen ist, bedarf keiner Entscheidung. \n\n153\n\nHinsichtlich der damit vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunke für den Verdacht \nverfassungsfeindlicher Bestrebungen sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die \nderzeitige Fraktionsvorsitzende der Klägerin der Nationalzeitung ein Interview \ngegeben hat, das in der Ausgabe vom 24. März 2006 erschienen ist. Die \nNationalzeitung ist das Sprachrohr der rechtsextremen DVU und wird bzw. wurde \nvom Verfassungsschutz über Jahre hinweg selbst als rechtsextrem eingestuft.\n\n154\n\nVerfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen 2006, S. 75 der Broschüre (d. \nB.); 2005, S. 46 d. B.; 2004, S. 60 f. d. B.; 2003, S. 42 d. B.\n\n155\n\nUngeachtet der Frage, ob allein der Umstand, dass eine Gruppierung einer \nrechtsextremen Zeitung ein Interview gibt, den Verdacht einer verfassungsfeindlichen \nBestrebung dieser Gruppe begründen kann, ist dieser Umstand im Falle der Klägerin \njedenfalls als Stütze der bereits festgestellten Anhaltspunkte für einen Verdacht zu \nwerten.\n\n156\n\nBestehen danach schon aufgrund der Darstellung von Ausländern und anderen \nMinderheiten Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen, die im Grundgesetz \nkonkretisierten Menschenrechte zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, kann \noffen bleiben, ob sich weitere Anhaltspunke für verfassungswidrige Bestrebungen \nauch aus der vom beklagten Land angeführten Verunglimpfung von Institutionen und \nFunktionsträgern des demokratischen Rechtsstaates ergeben. In diesem \nZusammenhang wäre zu klären, ob dieser Aspekt - wie vom beklagten Land \nangenommen - unter die Verfassungsgrundsätze des Ausschlusses jeder Gewalt- \nund Willkürherrschaft (§ 3 Abs. 4 lit. f) VSG NRW) bzw. der im Grundgesetz \nkonkretisierten Menschenrechte (§ 3 Abs. 4 lit. g) VSG NRW) zu subsumieren ist \noder nicht vielmehr unter den Stichworten Gewaltentrennung und Parlamentarismus \n(§ 3 Abs. 4 lit. a) VSG NRW) bzw. Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und \nRecht (§ 3 Abs. 4 lit. b) VSG NRW) zu prüfen wäre. \n\n157\n\nWar das beklagte Land nach allem berechtigt, in den \nVerfassungsschutzberichten 2005 und 2006 über die Klägerin zu berichten, \nbegegnet auch die Art der Darstellung in den genannten Verfassungsschutzberichten \nkeinen Bedenken. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von z. B. - wie \nhier - gegen die freiheitliche Grundordnung gerichteten Bestrebungen vor, steht es \nim Ermessen der Verfassungsschutzbehörde, welche Anhaltspunkte in einen \nVerfassungsschutzbericht aufgenommen werden und in welchem Umfang dies \ngeschieht.\n\n158\n\nOVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 5 A 2055/97 -, Blatt 12 des \nBeschlussabdrucks.\n\n159\n\nSoweit das beklagte Land im Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen \n2005 mit dem Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs vom 21. \nOktober 2005 lediglich Anhaltspunkte aus den Vorberichtszeiträumen in Bezug \ngenommen hat, ist dies im Ergebnis nicht zu beanstanden. Denn mit dem den Bericht \nüber die Klägerin einführenden Satz „Es liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte \nvor, die in ihrer Gesamtbetrachtung den Verdacht ... begründen.\" (Fettdruck nicht im \nOriginal) hat das beklagte Land deutlich gemacht, dass tatsächliche Anhaltspunkte \nauch im Berichtszeitraum bestehen.\n\n160\n\nNicht zu beanstanden ist ferner die wertende Äußerung des beklagten Landes in \nseinem Verfassungsschutzbericht 2005, die Klägerin beschäftige sich vordergründig \nmit kommunalpolitischen Themen. Dieser Schluss ist zum einen deshalb \ngerechtfertigt, weil die Klägerin mit einem ihrer zentralen Themen, nämlich der nach \nihrer Ansicht verfehlten Einwanderungspolitik, eindeutig überregionale Aspekte \naufgreift. Zum anderen haben die von ihr regional verfolgten Ziele, wie z. B. die \nVerhinderung des Moscheebaus, - wie ausgeführt - den diese Ziele in den \nHintergrund drängenden, allgemeineren Zweck, Ausländer bzw. Migranten zu \ndiffamieren.\n\n161\n\nDie Darstellung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten Nordrhein-\nWestfalen 2005 und 2006 ist auch verhältnismäßig. Die Wahrung des Grundsatzes \nder Verhältnismäßigkeit macht es z. B. erforderlich, dass bei einer Berichterstattung \naus Anlass eines Verdachts nicht der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die \nbetroffene Gruppierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung \ngerichtete Bestrebungen verfolgt.\n\n162\n\nBVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -.\n\n163\n\nDiesen Anforderungen werden die Abschnitte über die Klägerin in den \nangegriffenen Verfassungsschutzberichten gerecht. Das beklagte Land hat \nhinreichend deutlich gemacht, dass bisher lediglich ein Verdacht besteht, mithin das \nVorliegen einer Bestrebung (noch) nicht feststeht. Auch die Erwähnung der Klägerin \nunter der Rubrik „Rechtsextremismus\" ist nicht zu beanstanden. Die Klägerin rechnet \nsich selbst dem rechten Spektrum zu. Dass die von ihr dabei vertretenen Ansichten \nbzw. ihre Äußerungen und Aktivitäten so extrem sind, dass sie tatsächliche \nAnhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung begründen, \nwurde bereits dargelegt. Weitere, die Verhältnismäßigkeit der Darstellung relevant \nberührende Umstände sind nicht ersichtlich.\n\n164\n\nIst die Aufnahme der Klägerin in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-\nWestfalen 2005 und 2006 danach insgesamt rechtlich nicht zu beanstanden, bleibt \nauch dem dritten Antrag der Klägerin der Erfolg versagt. Sie hat keinen Anspruch \ndarauf, dass das beklagte Land in seinem nächsten Verfassungsschutzbericht richtig \nstellt, dass die Berichte über die Klägerin in der Rubrik „Rechtsextremismus\" in den \nVerfassungsschutzberichten Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 rechtswidrig \nwaren. Hier fehlt es bereits an einem für einen Folgenbeseitigungsanspruch \nerforderlichen rechtswidrigen Eingriff. Denn das Handeln des beklagten Landes - \nhier: die Erwähnung der Klägerin in den genannten Verfassungsschutzberichten - \nstellt sich als rechtmäßig dar. Insoweit wird auf die Ausführungen zum Anspruch der \nKlägerin auf Streichung aus den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 Bezug \ngenommen.\n\n165\n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung \nzur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 11, \n711 ZPO.\n\n166","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259364","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-12-04/22-k-1286-06","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 5","ref_norm":"5","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/259364","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259364","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-12-04/22-k-1286-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/259364","retrieved":"2026-07-09 02:24:27.366413+00:00"}}