{"status":"available","doknr":"OLD262649","ecli":"ECLI:DE:VGD:2007:0720.3K2702.07.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-07-20","aktenzeichen":"3 K 2702/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens trägt der Beklagte.\n\n2. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nDer Berichterstatter eröffnet den Erörterungstermin und erörtert mit den Beteiligten ausführlich die Sach- und Rechtslage.\n\n 2\n\nDer Prozessbevollmächtigte der Klägerin überreicht Erlaubnis bzw. Bescheinigungen der Stadt L vom 1. August 1990, des Amtsgerichts E vom 9. Januar 2007 sowie des Finanzamtes E-I vom 31. Mai 2007; die Originale werden dem Prozessbevollmächtigten zurückgereicht, Kopien werden jeweils dem Vertreter des Beklagten ausgehändigt und zur Gerichtsakte genommen.\n\n 3\n\nDer Prozessbevollmächtigte der Klägerin weist des Weiteren darauf hin, dass Herr  von 1991 bis 1998 in E-S selbständig als Makler tätig gewesen sei. Herr korrigiert, dass dies nur bis 1996 der Fall gewesen sei.\n\n 4\n\nAuf Wunsch des Vertreters des Beklagten wird der Erörterungstermin kurz unterbrochen.\n\n 5\n\nNach der Unterbrechung erklärt der Vertreter des Beklagten:\n\n 6\n\nHiermit hebe ich meine Ordnungsverfügung vom 18. Mai 2007 auf und verpflichte mich, die begehrte Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung zu erteilen.\n\n 7\n\nDie Beteiligten erklären das Verfahren im Hinblick auf die Aufhebung der Ordnungsverfügung und die Verpflichtung zur Erteilung der Erlaubnis übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt. \n\n 8\n\nSodann ergeht der\n\n 9\n\nBeschluss:\n\n 10\n\nDie Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens trägt der Beklagte.\n\n \n\nDer Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.\n\n 11\n\nDie Beteiligten verzichten nach Belehrung auf Rechtsmittel gegen die Streitwertentscheidung, der Prozessbevollmächtigte der Klägerin zugleich auch in eigenem Namen.\n\n 12\n\nDie Verwaltungsvorgänge werden dem Vertreter des Beklagten zurückgereicht.\n\n 13\n\nDer Berichterstatter schließt den Erörterungstermin.\n\n 14\n\nFür die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger\n\n 15\n\nSchwerdtfeger Harder\n\n 16\n\nVerwaltungsgerichtsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262649","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-07-20/3-k-2702-07","cited_norms":[{"jurabk":"GewO","ref":"§ 34c","ref_norm":"34c","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/262649","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262649","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-07-20/3-k-2702-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/262649","retrieved":"2026-07-09 02:29:06.569782+00:00"}}