{"status":"available","doknr":"OLD262954","ecli":"ECLI:DE:VGD:2007:0705.11K5849.06.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-07-05","aktenzeichen":"11 K 5849/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens, für \ndas Gerichtskosten nicht erhoben werden.\n\nDer Gegenstandswert wird auf 4.850,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nNachdem das Verfahren - aufgrund Erklärung der Parteien - in der Hauptsache \nerledigt ist, ist über die Kosten des Verfahrens, für das nach § 188 Satz 2 VwGO \nGerichtskosten nicht erhoben werden, gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem \nErmessen zu entscheiden. \nDem entspricht es, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, weil sie die \nFortbildungsmaßnahme des Klägers nunmehr fördert und damit dem Begehren des \nKlägers entsprochen hat.\n\n3\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf §§ 23, 33 RVG, § 52 Abs. 1 \nGKG. Der Gegenstandswert entspricht den Kosten der Fortbildungsmaßnahme. Das \nGericht differenziert bei der Festsetzung der Höhe des Gegenstandswertes in dem \nFall, in dem es um die Förderung einer Maßnahme geht, nicht danach, ob als \nZuschuss oder als Darlehn gefördert wird. Es geht zunächst darum, dass die Kosten \neiner Maßnahme übernommen werden. Ob und in welchem Umfang zu einem \nspäteren Zeitpunkt eine Rückforderung der gewährten Förderung realisiert wird, kann \nnicht schon bei der Bemessung des Interesses des Klägers in der \nFörderungssituatiun berücksichtigt werden.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262954","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-07-05/11-k-5849-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/262954","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262954","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2007-07-05/11-k-5849-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/262954","retrieved":"2026-07-09 02:29:32.515542+00:00"}}