{"status":"available","doknr":"OLD271671","ecli":"ECLI:DE:VGD:2006:0620.14K989.06A.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2006-06-20","aktenzeichen":"14 K 989/06.A","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.\n\nDie Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\n Tatbestand:\n\n2\n\nDer Kläger blieb mit seinem Antrag, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, beim \nBundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolglos. Dieses forderte den Kläger zur \nAusreise auf und drohte gleichzeitig die Abschiebung an. Der Kläger hat gegen den \nablehnenden Bescheid des Bundesamtes vom 24.01.2006 Klage erhoben.\n\n3\n\nDer Kläger beantragt nunmehr nur noch,\n\n4\n\ndie Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des \nBundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00.00.2006 zu \nverpflichten, festzustellen, dass Abschiebungshindernisse nach \n§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bestehen.\n\n5\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n6\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n7\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt \nder Gerichtsakten und der Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die \nAuskünfte und sonstigen Erkenntnisse ergänzend Bezug genommen, auf die der \nKläger hingewiesen worden ist.\n\n8\n\nEntscheidungsgründe:\n\n9\n\nSoweit der Kläger bezüglich der Voraussetzungen, des § 60 Abs. 1 AufenthG die \nKlage zurückgenommen hat, wird das Verfahren nach § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt; \nim Übrigen ist die Klage unbegründet.\n\n10\n\nDer Bescheid des Bundesamtes vom 24.01.2006 ist rechtmäßig und verletzt den \nKläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).\n\n11\n\nDie Voraussetzungen für die durch den Antrag begehrte Verpflichtung der \nBeklagten zur Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 \nAufenthG sind nicht gegeben.\n\n12\n\nIm Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung liegen auch die Voraussetzungen für \ndie Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG \nnicht vor.\n\n13\n\nNach dieser Bestimmung kann von der Abschiebung eines Ausländers in einen \nanderen Staat abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche \nkonkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Gefahren im Sinne dieser \nVorschrift sind nicht zu erkennen.\n\n14\n\nDie Kammer hat mehrfach (z.B. 14 K 9925/95.A und viel spätere \nEntscheidungen) ausgeführt, dass selbst hochrangigen Exilpolitikern der Babbar \nKhalsa oder der ISYF bei einer Rückkehr nach Indien nicht mit beachtlicher \nWahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht. Hieran ist auch weiter festzuhalten. \nDas Gericht kann zwar nicht völlig ausschließen, dass die indischen Behörden \nKenntnis von den exilpolitischen Aktivitäten einzelner indischer Asylbewerber \nerlangen. Bisher ist dem Gericht aber kein Fall bekannt geworden, dass Rückkehrer \nwegen dieser Kenntnis irgendwelchen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen \nwären. \nAuf den Bundesamtsbescheid vom 24.01.2006 wird im Übrigen ergänzend Bezug \ngenommen.\n\n15\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 155 Abs. 2, 154 Abs. 1 VwGO, 83 b Abs. 1 \nAsylVfG.\n\n16","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271671","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2006-06-20/14-k-989-06-a","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 155","ref_norm":"155","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/271671","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271671","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2006-06-20/14-k-989-06-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/271671","retrieved":"2026-07-09 02:42:05.557911+00:00"}}