{"status":"available","doknr":"OLD276012","ecli":"ECLI:DE:VGD:2005:1205.8L1462.05.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2005-12-05","aktenzeichen":"8 L 1462/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antragsgegner trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten \nVerfahrens.\n\nDer Streitwert wird auf 14.193,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nNachdem die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt haben, ist \nüber die Kosten gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen zu \nentscheiden.\n\n3\n\nDem entspricht es, die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen, weil er den \nangegriffenen Vorauszahlungsbescheid zurückgenommen und damit dem \nAntragsbegehren entsprochen hat. Eine Kostentragungspflicht der Antragstellerin \ngem. § 155 Abs. 5 VwGO aufgrund von Eigenverschulden scheidet aus. Zwar hat die \nAntragstellerin den für die Beurteilung der Eigentums- und Nutzverhältnisse \nmaßgeblichen Pachtvertrag vom 13. De-zember 2002 erst auf gerichtlichen Hinweis \nhin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorgelegt. Auf der anderen Seite ergaben \nsich aus den im Verwaltungsverfahren vorge-legten Unterlagen für den \nAntragsgegner keine zwingenden Anhaltspunkte dafür, die An-tragstellerin und nicht \ndie Firma S1 als tatsächliche Nutzerin im Rahmen einer Zahlungsverpflichtung nach \ndem Wasserentnahmeentgeltgesetz heranzuziehen. Den Erklärungsbogen zum \nWasserentnahmeentgelt für das maßgebliche Veranlagungsjahr 2004 hat nicht die \nAntragstellerin, sondern die Firma S1 ausgefüllt. In diesem Zusammenhang hat die \nvorgenannte Firma auch ausgeführt, dass sie - und nicht die Antragstellerin - das \nWasser aus dem Kiessee zum Zwecke der Kieswäsche entnimmt. Das vom \nAntragsgegner angeführte Schreiben der Firma S1 vom 20. September 2004 \nbeinhaltet tatsächlich Unklarheiten und wirft Fragen auf. Auf der anderen Seite wäre \nes Sache des Antragsgegners gewesen, dem Hinweis darauf, die Erklärungsbögen \nfür das Kieswerk E aus „formalen Gründen\" als für die Antragstellerin abgegeben zu \nbetrachten, auf der anderen Seite - so der letzte Satz des Schreibens - etwaige \nKosten der Firma S1 in Rechnung zu stellen, im Einzelnen nachzugehen. Ein \nverlässlicher Anhalt für eine Entgeltverpflichtung der Antragstellerin im Sinne des \nWasserentnahmeentgeltgesetzes lässt sich den vorgenannten Ausführungen nicht \nentnehmen. Angesichts des vorgeschilderten Hintergrundes geht der gegenüber der \nAntragstellerin erlassene Vorauszahlungsbescheid ur-sächlich jedenfalls nicht \nausschlaggebend auf diese zurück. Eine Kostenquotelung schei-det im Rahmen von \n§ 155 Abs. 5 VwGO aus. \n\n4\n\nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG \nund wurde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit einem Viertel der \nstreitigen Forderung bestimmt.\n\n5\n\nVgl. Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2004), Ziffer 1.5.\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276012","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2005-12-05/8-l-1462-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 155","ref_norm":"155","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/276012","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276012","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2005-12-05/8-l-1462-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/276012","retrieved":"2026-07-09 02:48:16.794406+00:00"}}