{"status":"available","doknr":"OLD280834","ecli":"ECLI:DE:VGD:2005:0419.3L542.05.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2005-04-19","aktenzeichen":"3 L 542/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nSoweit die Antragstellerin den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. \n\nIm übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.\n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nSoweit die Antragstellerin den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren \nin entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.\n\n3\n\nDer verbliebene Antrag,\n\n4\n\nden Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung \ndahingehend zu verurteilen, dass er für jeden weiteren Fall des \nrechtswidrigen Eingriffs in den Geschäftsbetrieb der \nAntragstellerin bzw. jede weitere rechtsgrundlose Versiegelung \nihrer Geschäftsräume ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 \nEuro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen hat,,\n\n5\n\nhat keinen Erfolg.\n\n6\n\nEs kann dahinstehen, ob der Antrag in der gewählten Form - insbesondere auch \nim Hinblick auf den nicht hinreichend bestimmten Inhalt - überhaupt statthaft ist.\n\n7\n\nEs fehlt jedenfalls an dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäss \n§ 123 Abs. 1 VwGO erforderlichen Anordnungsanspruch. Der Antragsgegner hat \nbisher weder Maßnahmen gegen die Antragstellerin ergriffen noch in sonstiger Form \nin ihre Rechte eingegriffen. Die Versiegelung vom 17.03.2005 war gegen den Vater \nder Antragstellerin gerichtet. Die von der Antragstellerin behauptete eigene \ngewerbliche Tätigkeit ab dem 16.03.2005 unter der Anschrift „T2straße 00\" war dem \nAntragsgegner jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Dies bestätigt die \nAntragstellerin durch ihr Vorbringen, ihr Gewerbe erst am 18.03.2005 angemeldet zu \nhaben.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 155 Abs. 2, 154 Abs. 1 VwGO.\n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG. Sie \nist an der obergerichtlichen Streitwertpraxis (vgl. OVG NRW, GewA 2005, 77) \norientiert.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/280834","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2005-04-19/3-l-542-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 155","ref_norm":"155","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/280834","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/280834","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2005-04-19/3-l-542-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/280834","retrieved":"2026-07-09 02:55:02.625462+00:00"}}