{"status":"available","doknr":"OLD291732","ecli":"ECLI:DE:VGD:2003:0714.14K2406.02A.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2003-07-14","aktenzeichen":"14 K 2406/02.A","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Ge¬richtsko¬sten werden nicht erhoben.\n\n1\n\nDer Kläger blieb mit seinem Folgeantrag, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erfolglos. Dieses forderte den Kläger mit Bescheid vom 3.4.2002 zur Ausreise auf und drohte gleichzeitig die Abschiebung an. Nachdem der Kläger gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes Klage erhoben hat, konnte er unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt werden.\n\n 2\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 3\n\nDie Klage ist offensichtlich unzulässig.\n\n 4\n\nDie Klage eines Asylbewerbers ist dann offensichtlich unzulässig im Sinne des § 78 Abs. 1 S. 1 AsylVfG, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhaltes an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG 65, 76ff und 71, 276ff).\n\n 5\n\nSo liegt der Fall hier, weil dem Kläger für die gerichtliche Verfolgung seines Asylbegehrens nunmehr das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Der Kläger sucht in der Bundesrepublik offensichtlich keinen asylrechtlichen Schutz mehr, nachdem er sich vor Abschluss seines Asylverfahrens freiwillig im Inland oder aber in das Ausland \"abgesetzt\" hat und sein Verfahren nicht mehr ordnungsgemäß betreibt.\n\n 6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b Abs. 1 AsylVfG. \n\n 7\n\nWegen der Abweisung der Klage als offensichtlich unzulässig ist das Urteil unanfechtbar (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/291732","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2003-07-14/14-k-2406-02-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/291732","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/291732","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2003-07-14/14-k-2406-02-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/291732","retrieved":"2026-07-09 03:11:59.122618+00:00"}}