{"status":"available","doknr":"OLD292100","ecli":"ECLI:DE:VGD:2003:0623.24L2078.03.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2003-06-23","aktenzeichen":"24 L 2078/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.\n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer am 18. Juni 2003 bei dem Gericht angebrachte Antrag,\n\n3\n\ndie aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der \nAntragsteller gegen die Ordnungsverfügungen vom \n28. April 2003 wieder herzustellen, \n\n4\n\nhat keinen Erfolg.\n\n5\n\nDabei mag auf sich beruhen, ob ein die aufschiebende Wirkung auslösender \nWiderspruch auch rechtzeitig erhoben worden ist, obwohl die Antragsteller weder ein \nDatum dafür angeben noch gar eine Abschrift beigefügt haben.\n\n6\n\nDenn auch falls insoweit den Anforderungen des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO \ngenügt worden wäre, ginge die Abwägung von Vollzugs- und Aufschubinteresse hier \nzum Nachteil der Antragsteller aus. \nDenn es ist weder vorgetragen noch bei summarischer Prüfung ersichtlich, warum \ndie Ordnungsverfügungen, mit denen den nach eigenem Vorbringen vollziehbar \nausreisepflichtigen Antragstellern aufgegeben worden ist, binnen Monatsfrist einen \ngültigen Nationalpass vorzulegen, anderenfalls ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von \n100 Euro angedroht wurde, rechtswidrig sein sollte. Insbesondere vermöchte die \n- zudem offenbar amtsärztlich nicht bestätigte - Reiseunfähigkeit der Antragstellerin \nzu 1) die Verpflichtung zur Innehaltung einen gültigen Nationalpasses nicht zu \nderogieren. Zudem hat die Antragsgegnerin die sich aus der vermeintlichen \nReiseunfähigkeit allein ergebende rechtliche Konsequenz der vorläufigen weiteren \nDuldung der Antragsteller bereits am 20. Juni 2003 gezogen. \n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. \nDie Streitwertfestsetzung ist nach den §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 3 GKG erfolgt. \n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/292100","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2003-06-23/24-l-2078-03","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/292100","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/292100","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2003-06-23/24-l-2078-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/292100","retrieved":"2026-07-09 03:12:33.848776+00:00"}}