{"status":"available","doknr":"OLD294688","ecli":"ECLI:DE:VGD:2002:1230.15L4984.02.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2002-12-30","aktenzeichen":"15 L 4984/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.\n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,- Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer wörtlich gestellte Antrag,\n\n3\n\n1. dem Antragsgegner durch einstweilige Anordnung \nvorläufig zu untersagen, einen Gründungsrektor oder einen \noder mehrere Beauftragte zur Leitung der kraft Gesetzes \nerrichteten Universität F zu bestellen,\n\n4\n\n2. dem Antragsgegner durch einstweilige Anordnung zu \nuntersagen, Herrn Prof. Dr. W, Universität N, zum \nGründungsrektor der zum 1. Januar 2003 kraft Gesetzes \nerrichteten Universität F zu bestellen,\n\n5\n\nhat keinen Erfolg.\n\n6\n\nGemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann das Gericht auf Antrag eine einstweilige \nAnordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges \nRechtsverhältnis treffen, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher \nNachteile nötig erscheint. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Die begehrte \neinstweilige Anordnung erscheint nicht notwendig, weil das Verwaltungsgericht \nGelsenkirchen mit Beschluss vom heutigen Tage (4 L 3141/92) dem Antragsgegner \nuntersagt hat, bis zu einer Sachentscheidung im dortigen Verfahren des vorläufigen \nRechtsschutzes die Stelle des Gründungsrektors gemäß § 4 des Art. 1 des Gesetzes \nzur Errichtung der Universität F und zur Umwandlung der Gesamthochschulen vom \n18. Dezember 2002 (GV NRW S. 644) in einer Weise zu besetzen, die für den Fall \ndes Erfolgs des vorläufigen Rechtsschutzantrages namentlich in beamtenrechtlicher \nHinsicht nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte. Bei dieser Sach- und \nRechtslage ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Antragsteller \neffektiven Rechtsschutzes (auch) durch die angerufene Kammer bedürften, zumal \neine weitere Aufklärung durch die Kammer angesichts der - von den Antragstellern \ndurch die späte Antragstellung zu vertretenden - Kürze der zur Verfügung stehenden \nZeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung am 1. Januar 2003 nicht \nmöglich ist.\n\n7\n\nDie Kammer hat davon abgesehen, die Antragsteller auf die Möglichkeit einer \nAntragsrücknahme - fernmündlich - hinzuweisen, da sich eine solche kostenmäßig \nnicht ausgewirkt hätte.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 159 Satz 1 VwGO, 100 Abs. 1 \nZPO.\n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 2 GKG. Die \nKammer hat mangels anderweitiger Anhaltspunkte für das einheitlich gewertete \nvorläufige Antragsbegehren den gesetzlichen Auffangwert zugrundegelegt, der, da \nes sich nur um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, zu halbieren \nist.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294688","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-12-30/15-l-4984-02","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/294688","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294688","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-12-30/15-l-4984-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/294688","retrieved":"2026-07-09 03:16:32.608062+00:00"}}