{"status":"available","doknr":"OLD296771","ecli":"ECLI:DE:VGD:2002:0729.11L2816.02.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2002-07-29","aktenzeichen":"11 L 2816/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 4863/02.A gegen den Bescheid des \nBundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 25. Juni 2002 wird \nangeordnet, soweit dem Antragsteller „die Abschiebung für den Fall einer erneuten \nunerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland\" angedroht worden ist.\n\nIm Übrigen wird der Antrag, einschließlich des Antrages auf Bewilligung von \nProzesskostenhilfe, abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben \nwerden.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer am 5. Juli 2002 sinngemäß beim VG Ansbach gestellte, von dort verwiesene \nAntrag,\n\n3\n\ndie aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 4863/02.A gegen \nden Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung \nausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) vom 25. Juni 2002 \nanzuordnen,\n\n4\n\nhat überwiegend keinen Erfolg.\n\n5\n\nEs bestehen keine Gründe, die es rechtfertigen, der Klage entgegen der \ngesetzlichen Grundentscheidung (§ 75 AsylVfG) aufschiebende Wirkung zu geben. \nErnstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides sind nicht \ngegeben (§ 36 Abs. 4 AsylVfG). Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem \nangefochtenen Bescheid Bezug genommen, die das Gericht als zutreffend erachtet \nund denen es deshalb folgt; von einer weiteren Darstellung der Gründe wird \nentsprechend § 77 Abs. 2 AsylVfG abgesehen.\n\n6\n\nMit Blick auf das Antragsvorbringen bleibt zu ergänzen: Anhaltspunkte dafür, \ndass der Antragsteller im Zeitpunkt seiner Anhörung nicht handlungs- und \nverfahrensfähig war, bestehen nicht.\n\n7\n\nDie Androhung der Abschiebung „in seinen\" - des Antragstellers - \n„Herkunftsstaat\" ist nicht zu beanstanden. Ist der Herkunftsstaat - wie hier - \nungeklärt, darf in der Abschiebungsandrohung von der Angabe eines Zielstaates \nnach § 50 Abs. 2 AuslG abgesehen werden,\n\n8\n\nBVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99. -.\n\n9\n\nSoweit dem Antragsteller für den Fall der Wiedereinreise die Abschiebung \nangedroht worden ist, ist hierfür keine Rechtsgrundlage ersichtlich,\n\n10\n\nvgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A -.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 S. 3 VwGO, 83b \nAbs. 1 AsylVfG.\n\n12\n\nBei alledem konnte auch der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe \nkeinen Erfolg haben, da die Rechtsverfolgung des Antragstellers ganz überwiegend \nkeine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.\n\n13\n\nDie Höhe des Gegenstandswertes folgt aus § 83b Abs. 2 Satz 2 AsylVfG.\n\n14\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG).\n\n15","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296771","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-07-29/11-l-2816-02","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 155","ref_norm":"155","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 36","ref_norm":"36","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 75","ref_norm":"75","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 77","ref_norm":"77","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/296771","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296771","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-07-29/11-l-2816-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/296771","retrieved":"2026-07-09 03:19:37.622879+00:00"}}