{"status":"available","doknr":"OLD300434","ecli":"ECLI:DE:VGD:2001:1114.1K1170.00A.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2001-11-14","aktenzeichen":"1 K 1170/00.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von \nRechtsanwalt Aengenheyster aus Oberhausen wird abgelehnt.\n\n1\n\n Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter \nBeiordnung von Rechtsanwalt Aengenheyster aus Oberhausen war \nabzulehnen, weil die Rechtsverfolgung nicht die gemäß § 166 \nVwGO, § 114 ZPO erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg \nbietet.\n\n2\n\nDer Kläger hat gegen die Beklagte weder den geltend \ngemachten Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter gemäß \nArt. 16 a Abs. 1 GG noch auf Feststellung, dass die \nVoraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG gegeben sind, da nicht \nersichtlich ist, dass ihm bei einer Rückkehr in seine Heimat \npolitische Verfolgung drohte. Insoweit wird gemäß § 77 Abs. 2 \nAsylVfG auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen \nBundesamtsbescheides vom 2. Februar 2000 (dort Seite 5 bis \nSeite 7, Mitte) Bezug genommen, denen das Gericht folgt und \ndenen der Kläger nicht mit rechtserheblichem Vorbringen \nentgegengetreten ist. Auch liegen keine neueren Erkenntnisse \nzu der allgemeinen Lage in Bangladesch vor, die zu einer \nabweichenden rechtlichen Beurteilung Anlass gäben.\n\n3\n\nVgl. insbesondere den jüngsten Bericht des Auswärtigen \nAmtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in \nBangladesch vom 18. April 2001 - Gz.: 508-516.80/3 BGD -.\n\n4\n\nAbschiebungshindernisse nach § 53 AuslG lassen sich \nebenfalls nicht feststellen. Dies gilt auch mit Blick auf § 53 \nAbs. 2 AuslG, wonach ein Ausländer nicht in einen Staat \nabgeschoben werden darf, wenn dieser Staat ihn wegen einer \nStraftat sucht und die Gefahr der Todesstrafe besteht. Soweit \nder Kläger geltend macht, er werde in seiner Heimat wegen \nMordes strafrechtlich verfolgt, sieht das bangladeschische \nStrafgesetzbuch in § 302 zwar die Möglichkeit der Verhängung \nder Todesstrafe vor. Nach dem Lagebericht des Auswärtigen \nAmtes vom 18. April 2001 wird diese in der Praxis auch \ntatsächlich ausgesprochen. Jedoch vermag das Vorbringen des \nKlägers (bereits deshalb) nicht auf ein Abschiebungshindernis \nzu führen, weil seine diesbezüglichen Ausführungen unglaubhaft \nsind. Dies ergibt sich abgesehen davon, dass seine Schilderung \nder nach seinen Angaben zur Ausreise führenden Ereignisse sehr \npauschal ist, insbesondere auch daraus, dass bei der geltend \ngemachten Mordanklage nicht nachvollziehbar ist, weshalb er \nangesichts dieses Tatverdachts in seiner Heimat nicht \nfestgenommen worden ist. Eine plausible Erklärung dafür hat \nder Kläger nicht gegeben; vielmehr ist er auf eine \nentsprechende Nachfrage im Rahmen der Anhörung vor dem \nBundesamt nicht eingegangen. Ebenso wenig hat er Dokumente \nvorgelegt, die sein Vorbringen belegen würden.\n\n5\n\nDie Abschiebungsandrohung ist danach gleichfalls nicht zu \nbeanstanden. Sie findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 34 Abs. 1 \nSatz 1, 38 Abs. 1 AsylVfG, § 50 AuslG.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylVfG.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300434","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2001-11-14/1-k-1170-00-a","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 16a","ref_norm":"16a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 38","ref_norm":"38","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 77","ref_norm":"77","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300434","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300434","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2001-11-14/1-k-1170-00-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300434","retrieved":"2026-07-09 03:25:16.011473+00:00"}}