{"status":"available","doknr":"OLD303332","ecli":"ECLI:DE:VGD:2000:1215.9L1758.00.00","court":"Verwaltungsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2000-12-15","aktenzeichen":"9 L 1758/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nGemäß § 65 VwGO wird die Firma Firma xxxxxxxxxxx, \nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx, xxxxxxxxxxx \nbeigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden. \n\nDer Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt, wobei \ndahinstehen kann, ob der Antrag mangels vorheriger Antragstellung beim \nAntragsgegner (vgl. §§ 80, 80a VwGO) überhaupt statthaft ist; jedenfalls hat er in der \nSache keinen Erfolg. Die begehrte Anordnung der sofortigen Vollziehung kann dem \nAntragsgegner nur aufgegeben werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der \nAntragsteller durch die mögliche Fortführung des der Beigeladenen mit \nOrdnungsverfügung vom 11. Mai 2000 untersagten Spielbetriebes als Folge der \naufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches zu befürchten wären. Das dies der Fall \nist, läßt sich weder aus dem Vorbringen der Antragsteller noch aus dem Akteninhalt \nentnehmen. Ein nachbarliches Abwehrrecht ließe sich hier ohnehin nur aus dem \nGesichtspunkt des Gebotes der Rücksichtnahme herleiten, wobei hier zu beachten \nist, daß wegen der Belegenheit auch des Grundstücks der Antragsteller im \nAußenbereich die Antragsteller in Bezug auf Lärmimmissionen nur die Einhaltung der \nGrenzwerte für Mischgebiete, also die Einhaltung eines Beurteilungspegels von \n60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts verlangen können,\n\nvgl. OVG NRW, Beschluß vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 -.\n\nDaß diese Lärmpegel durch den ohnehin nicht ganzjährigen Spielbetrieb \nüberschritten werden, haben die Antragsteller nicht hinreichend dargelegt, \ngeschweige denn glaubhaft gemacht. Die von den Antragstellern zur \nGlaubhaftmachung ihres Vorbringens vorgelegte ärztliche Bescheinigung vom \n24. Mai 2000 ist in Bezug auf die oben aufgezeigte von den Antragstellern \nhinzunehmende Immissionsbelastung nicht aussagekräftig und damit nicht geeignet, \neine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme als Voraussetzung für einen \nErfolg des Antrages glaubhaft zu machen, zumal das Grundstück der Antragsteller \n130 m von den in Rede stehenden Tennisplätzen entfernt ist. \n\n3.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens \n mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige- \n ladenen, die diese selbst trägt, §§ 154 Abs. 1, 162 \n Abs. 3 VwGO.\n\n4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 DM \n festgesetzt, §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG.\n\n1\n\n1.\n\n2\n\n Gemäß § 65 VwGO wird die Firma Firma\nxxxxxxxxxxx,\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\nxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx beigeladen, da ihre\nrechtlichen Interessen durch die Entscheidung\nberührt werden. \n\n3\n\n2.\n\n4\n\n3.\n\n5\n\nDer Antrag auf Gewährung vorläufigen\nRechtsschutzes wird abgelehnt, wobei dahinstehen\nkann, ob der Antrag mangels vorheriger\nAntragstellung beim Antragsgegner (vgl. §§ 80,\n80a VwGO) überhaupt statthaft ist; jedenfalls hat\ner in der Sache keinen Erfolg. Die begehrte\nAnordnung der sofortigen Vollziehung kann dem\nAntragsgegner nur aufgegeben werden, wenn\nunzumutbare Beeinträchtigungen der Antragsteller\ndurch die mögliche Fortführung des der\nBeigeladenen mit Ordnungsverfügung vom\n11. Mai 2000 untersagten Spielbetriebes als Folge\nder aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches zu\nbefürchten wären. Das dies der Fall ist, läßt\nsich weder aus dem Vorbringen der Antragsteller\nnoch aus dem Akteninhalt entnehmen. Ein\nnachbarliches Abwehrrecht ließe sich hier ohnehin\nnur aus dem Gesichtspunkt des Gebotes der\nRücksichtnahme herleiten, wobei hier zu beachten\nist, daß wegen der Belegenheit auch des\nGrundstücks der Antragsteller im Außenbereich die\nAntragsteller in Bezug auf Lärmimmissionen nur\ndie Einhaltung der Grenzwerte für Mischgebiete,\nalso die Einhaltung eines Beurteilungspegels von\n60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts verlangen\nkönnen,\n\n6\n\n4.\n\n7\n\nvgl. OVG NRW, Beschluß vom 3. September 1999\n- 10 B 1283/99 -.\n\n8\n\nDaß diese Lärmpegel durch den ohnehin nicht\nganzjährigen Spielbetrieb überschritten werden,\nhaben die Antragsteller nicht hinreichend\ndargelegt, geschweige denn glaubhaft gemacht. Die\nvon den Antragstellern zur Glaubhaftmachung ihres\nVorbringens vorgelegte ärztliche Bescheinigung\nvom 24. Mai 2000 ist in Bezug auf die oben\naufgezeigte von den Antragstellern hinzunehmende\nImmissionsbelastung nicht aussagekräftig und\ndamit nicht geeignet, eine Verletzung des Gebotes\nder Rücksichtnahme als Voraussetzung für einen\nErfolg des Antrages glaubhaft zu machen, zumal\ndas Grundstück der Antragsteller 130 m von den in\nRede stehenden Tennisplätzen entfernt ist. \n\n9\n\n3.Die Antragsteller tragen die Kosten des\nVerfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der\nBeigeladenen, die diese selbst trägt, §§ 154 Abs. 1,\n162 Abs. 3 VwGO.\n\n10\n\n4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf\n5.000,00 DM festgesetzt, §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303332","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2000-12-15/9-l-1758-00","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 65","ref_norm":"65","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80a","ref_norm":"80a","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/303332","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303332","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2000-12-15/9-l-1758-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/303332","retrieved":"2026-07-09 03:29:44.636770+00:00"}}