{"status":"available","doknr":"OLD266131","ecli":"ECLI:DE:VGAR:2007:0226.14K761.05.00","court":"Verwaltungsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2007-02-26","aktenzeichen":"14 K 761/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen der \nKläger und der Beklagte je zur Hälfte. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten das Verfahren mit (innerhalb der vereinbarten Frist nicht \nwiderrufenem) Vergleich vom 26. Februar 2007 beiderseitig in der Hauptsache für \nerledigt erklärt haben, ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des Verfahrens \nnach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und \nStreitstandes zu entscheiden. Dabei findet Beachtung, wer bei Durchführung des \nVerfahrens voraussichtlich unterlegen wäre; ferner ist von Bedeutung, ob und \ninwieweit die Beteiligten durch eigene Maßnahmen die Erledigung herbeigeführt \nhaben. \nHier entspricht es der Billigkeit, die Kosten hälftig aufzuteilen. Der Ausgang des \nVerfahrens war - nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche Rechtsmittel - offen. Wie den \nBeteiligten bereits in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht wurde, sprachen aus \nSicht der Kammer gewichtige Gründe für den Klageerfolg. Aus der Absicht des \nGesetzgebers, möglichst wenige Waffen „ins Volk\" kommen zu lassen, werden \nbezogen auf Waffenhändler in der Rechtsprechung indes unterschiedliche \nSchlussfolgerungen gezogen. \n\n3","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266131","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2007-02-26/14-k-761-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/266131","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266131","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2007-02-26/14-k-761-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/266131","retrieved":"2026-07-09 02:34:07.825285+00:00"}}