{"status":"available","doknr":"OLD284660","ecli":"ECLI:DE:VGAR:2004:0922.8K1648.04.00","court":"Verwaltungsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2004-09-22","aktenzeichen":"8 K 1648/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Kläger tragen die Kosten des von den Beteiligten übereinstimmend in \nder Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens.\n\n Der Streitwert wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für \nerledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. \nDiese Entscheidung richtet sich gemäß § 161 Abs. 2 der \nVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach billigem Ermessen unter \nBerücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes. Billigem Ermessen \nentspricht die im Tenor niedergelegte Kostenentscheidung. Denn bei Fortführung des \nVerfahrens wären die Kläger voraussichtlich in der Hauptsache unterlegen. \nUngeachtet der Frage, ob das von den Klägern geltend gemachte Interesse an der \nisolierten Anfechtung der Ablehnungsentscheidungen schutzwürdig gewesen wäre \n(vgl. dazu die gerichtliche Verfügung vom 30. Juli 2004), hätte den Klägern die von \nihnen beantragten Aufenthaltsbefugnisse bei überschlägiger Würdigung im Zeitpunkt \nder Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen aus den Gründen der \nangegriffenen Entscheidungen voraussichtlich nicht zugestanden.\n\n3\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 2 des \nGerichtskostengesetzes.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284660","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2004-09-22/8-k-1648-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/284660","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284660","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2004-09-22/8-k-1648-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/284660","retrieved":"2026-07-09 03:00:42.990523+00:00"}}