{"status":"available","doknr":"OLD284658","ecli":"ECLI:DE:VGAR:2004:0922.8K1646.04.00","court":"Verwaltungsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2004-09-22","aktenzeichen":"8 K 1646/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des von den Beteiligten übereinstimmend in \nder Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens.\n\n Der Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für \nerledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. \nDiese Entscheidung richtet sich gemäß § 161 Abs. 2 der \nVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach billigem Ermessen unter \nBerücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes. Billigem Ermessen \nentspricht die im Tenor niedergelegte Kostenentscheidung. Denn bei Fortführung des \nVerfahrens wäre die Klägerin voraussichtlich in der Hauptsache unterlegen. \nUngeachtet der Frage, ob das von der Klägerin geltend gemachte Interesse an der \nisolierten Anfechtung der Ablehnungsentscheidungen schutzwürdig gewesen wäre \n(vgl. dazu die gerichtliche Verfügung vom 30. Juli 2004), hätte der Klägerin die von \nihr beantragte Aufenthaltsbefugnis bei überschlägiger Würdigung im Zeitpunkt der \nAbgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen aus den Gründen der \nangegriffenen Entscheidungen voraussichtlich nicht zugestanden.\n\n3\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 2 des \nGerichtskostengesetzes.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284658","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2004-09-22/8-k-1646-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/284658","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284658","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2004-09-22/8-k-1646-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/284658","retrieved":"2026-07-09 03:00:42.837097+00:00"}}