{"status":"available","doknr":"OLD300960","ecli":"ECLI:DE:VGAR:2001:0921.3K531.01A.00","court":"Verwaltungsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2001-09-21","aktenzeichen":"3 K 531/01.A","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Die Klage wird abgewiesen.\n\n2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n T a t b e s t a n d :\n\n2\n\nDer am 18. April 1966 geborene Kläger ist serbischer Volkszugehörige aus \nBosnien. Er reiste am 24. November 2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein \nund stellte am 11. Dezember 2000 einen Antrag auf Gewährung von Asyl.\n\n3\n\nDen Asylantrag begründete er damit,dass die Moslems ihn aus dem Haus gejagt \nhätten. \n\n4\n\nBei seiner Anhörung im Rahmen der Vorprüfung am 11. Dezember 2000 \nwiederholte und vertiefte der Kläger seine Angaben zum Asylantrag.\n\n5\n\nMit Bescheid vom 12. Dezember 2000 lehnte das Bundesamt den Antrag auf \nAnerkennung als Asylberechtigter als offensichtlich unbegründet ab, stellte fest, dass \ndie Voraussetzungen der §§ 51 und 53 AuslG nicht vorliegen und drohte dem Kläger \ndie Abschiebung an. Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden.\n\n6\n\nAm 15. Januar 2001 stellte der Kläger einen Abänderungsantrag mit der \nBegründung, dass er unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom leide.\n\n7\n\nDieser wurde mit Bescheid vom 19. Januar 2001 abgelehnt.\n\n8\n\nHiergegen richtet sich die Klage vom 12. Februar 2001.\n\n9\n\nDer Kläger beantragt,\n\n10\n\n den Bescheid der Beklagten vom 19. Januar 2001 aufzuheben und die \nBeklagte zu verpflichten, festzustellen, dass die Voraussetzungen des § \n53 AuslG vorliegen.\n\n11\n\nDie Beklagte beantragt, \n\n12\n\n die Klage abzuweisen. \n\n13\n\nZur Begründung bezieht sie sich auf den Inhalt des angefochtenen Bescheides. \n\n14\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakte \nsowie die dazu vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen. \n\n15\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :\n\n16\n\nDie zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid des \nBundesamtes ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. \n§ 113 Abs. 5 VwGO).\n\n17\n\nDie Beklagte hat zu Recht die Feststellung abgelehnt, dass die Voraussetzungen \ndes § 53 AuslG vorliegen.\n\n18\n\nDie Voraussetzungen des § 53 AuslG liegen nicht vor. \n\n19\n\nEine schwere Traumatisierung des Klägers ist nach Auffassung des Gerichts \nnicht gegeben. Die vom Kläger eingereichten Atteste bescheinigen ihm lediglich eine \nReiseunfähigkeit. Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben resultiert hieraus nicht. \nAuf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid vom 19. Januar 2001 wird \ninsoweit Bezug genommen.\n\n20\n\nGegen ein schwere Traumatisierung des Klägers spricht weiter die Tatsache, \ndass er nach Beendigung des Bürgerkriegs in den Jahren 1999 und 2000 mehrfach \nmit einem zeitlich begrenzten Visum nach Deutschland eingereist und wieder in sein \nHeimatland ausgereist ist. \n\n21\n\nNach alledem liegen die Voraussetzungen des § 53 AuslG nicht vor.\n\n22\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1 VwGO; die Gerichtskostenfreiheit \nergibt sich aus § 83 b AsylVfG.\n\n23","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300960","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2001-09-21/3-k-531-01-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300960","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300960","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2001-09-21/3-k-531-01-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300960","retrieved":"2026-07-09 03:26:07.517485+00:00"}}