{"status":"available","doknr":"OLD245019","ecli":"ECLI:DE:VGAC:2008:1218.9NC7.08.00","court":"Verwaltungsgericht Aachen","senate":null,"decided":"2008-12-18","aktenzeichen":"9 Nc 7/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Die Anträge werden abgelehnt.\n\n Der Antragsteller/die Antragstellerin trägt die Kosten des jeweiligen \nVerfahrens.\n\n2. Der Wert des Streitgegenstandes wird für jedes Verfahren auf 3.750,00 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G R Ü N D E :\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDie Antragsteller und Antragstellerinnen (im Folgenden: Antragsteller) besitzen \ndie allgemeine Hochschulreife und erstreben die Zulassung zum Studium der \nHumanmedizin im Wintersemester 2008/2009 an der Rheinisch-Westfälischen \nTechnischen Hochschule (RWTH) Aachen im Modellstudiengang Medizin, erster \nStudienabschnitt (kapazitätsrechtlich: Vorklinischer Studienabschnitt).\n\n4\n\nMit der Begründung, die verordnungsrechtlich festgesetzten Zulassungszahlen \nfür das erste Fachsemester erschöpften die tatsächlich vorhandene \nAusbildungskapazität nicht, beantragen die Antragsteller jeweils,\n\n5\n\ndem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung \naufzugeben, sie - ggf. nach Maßgabe eines gerichtlich \nanzuordnenden Losverfahrens - zum Studium der \nHumanmedizin im Wintersemester 2008/2009 als \nStudienanfänger zuzulassen.\n\n6\n\nDer Antragsgegner hat Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten; er hat in diesem \nRahmen die kapazitätsrelevanten Berechnungsunterlagen zur Generalakte \nHumanmedizin - Vorklinik - vorgelegt.\nII.\n\n7\n\nDie Anträge auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnungen sind \nunbegründet.\n\n8\n\nDie Zahl der Studienplätze im ersten Fachsemester hat der Minister für \nInnovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes \nNordrhein-Westfalen (MIWFT) durch Verordnung über die Festsetzung von \nZulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für \ndas Wintersemester 2008/2009 vom 30. Juni 2008 (GV. NRW. S. 492) auf 257 \nfestgesetzt.\n\n9\n\nNach Mitteilung des Antragsgegners vom 27. November 2008 sind 261 \nStudenten für das erste Semester eingeschrieben. \n\n10\n\nEine darüber hinausgehende Kapazität besteht nicht.\n\n11\n\nDie Ausbildungskapazität ermittelt sich gemäß der von der Rechtsprechung als \ngeeignet anerkannten Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die \nCurricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen \n(Kapazitätsverordnung - KapVO -) in der Neufassung vom 25. August 1994 (GV \nNRW S. 732), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2003 (GV NRW S. \n544), aus einer Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage, \nausgedrückt jeweils in Deputatstunden (DS). Dabei wird gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 \nKapVO der Studiengang Medizin für Berechnungszwecke in einen vorklinischen und \neinen klinischen Teil untergliedert, wobei der vorklinische Teil den Studienabschnitt \nbis zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der \nApprobationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405 - ÄAppO n.F. -), \nzuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. \n2686), und der klinische Teil den Studienabschnitt zwischen dem Ersten Abschnitt \nder Ärztlichen Prüfung und dem Beginn des Praktischen Jahres nach § 1 Abs. 2 \nSatz 1 Nr. 1 ÄAppO n.F. umfasst. Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 KapVO sind dann zur \nBerechnung der jährlichen Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin die \nLehreinheiten Vorklinische Medizin - umfassend das erste bis vierte Fachsemester -, \nKlinisch-theoretische Medizin und Klinisch-praktische Medizin zu bilden.\n\n12\n\nDas Lehrangebot in der Lehreinheit Vorklinik der RWTH Aachen beträgt gemäß \nder Kapazitätsermittlung des MIWFT vom 18. November 2008 zum \nBerechnungsstichtag 15. September 2008 wie im Vorjahr insgesamt 269 \nDeputatstunden (DS) bei 44 Stellen. Diese werden entsprechend dem Stellenplan für \ndas Wissenschaftliche Personal gebildet von 4 Universitätsprofessoren (W3) und \n6 Universitätsprofessoren (W2) mit jeweils 9 DS, 3 Amtsräten ohne ständige \nLehraufgaben mit je 5 DS, 3 Akademischen Oberräten auf Zeit mit je 7 DS, 13 \nAkademischen Räten auf Zeit mit je 4 DS, 7 Wissenschaftlichen Angestellten mit \nbefristeten Arbeitsverträgen mit je 4 DS und 7 Wissenschaftlichen Angestellten mit \nunbefristeten Arbeitsverträgen mit je 8 DS. Dabei entsprechen die angesetzten \nLehrverpflichtungen der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und \nFachhochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung - LVV) vom 30. August 1999 (GV. \nNRW. S. 518), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2007 (GV. NRW. S. \n198).\n\n13\n\nDie Kammer hat anhand der vorgelegten Arbeitsverträge sowie der Auflistung \ndes Antragsgegners über die Wissenschaftlichen Angestellten der Lehreinheit \nVorklinik überprüft, ob jeweils ein hinreichender sachlicher Grund für die Befristung \nbzw. die Befristungsdauer im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über befristete \nArbeitsverträge in der Wissenschaft - Wissenschaftszeitvertragsgesetz - [Art. 1 des \nGesetzes vom 12. April 2007 (BGBl. I 506)] vorliegt; dies ist der Fall.\n\n14\n\nEine Erhöhung des Lehrangebotes aufgrund § 10 KapVO (Lehrauftragsstunden) \nwurde vom MIWFT mangels entsprechender Meldungen nicht vorgenommen. Dies \nist bei der gebotenen summarischen Überprüfung nicht zu beanstanden. Allerdings \nist ein zusätzliches Lehrangebot von 2 DS aufgrund auf Dauer angelegter, vom \nStellenplan abweichender Stellenbesetzung durch Personen mit individuell anderer \nLehrverpflichtung eingestellt worden. Dies beruht darauf, dass sich der \nStellenbestand gegenüber dem Vorjahr um eine Professur verminderte, aber zum \nZweck eines Kapazitätsausgleichs insgesamt 3 Zeitstellen in Dauerstellen für \nAngestellte umgewandelt worden sind. Somit ist von einem Lehrangebot von \ninsgesamt 271 DS auszugehen.\n\n15\n\nVon dem Lehrangebot ist gemäß § 11 KapVO der sog. Dienstleistungsexport, \nden die Lehreinheit Vorklinische Medizin für die Zahnmedizin erbringt, in Abzug zu \nbringen. Der Anteil am Curricularnormwert des nicht zugeordneten Studienganges \nZahnmedizin, der von der Lehreinheit Vorklinik erbracht wird, in Höhe von 0,87 ist \n- wie auch in den vorhergehenden Berechnungszeiträumen - nicht zu beanstanden. \nAusgehend von einer für die Lehreinheit Zahnmedizin bestimmten Kapazität - ohne \nSchwundausgleich - von 57 Studenten ergibt sich ein Dienstleistungsexport von \n0,87 x 28,5 = 24,80 DS.\n\n16\n\nSomit besteht ein halbjährliches Lehrangebot von (271 - 24,80 =) 246,20 DS, \nwas zu einem bereinigten jährlichen Lehrangebot von (246,20 DS x 2 =) 492,40 DS \nführt. \n\n17\n\nDer für die Berechnung der Ausbildungskapazität des Weiteren maßgebliche \nCurricularnormwert für den Studiengang Vorklinische Medizin beträgt gemäß der \nAnlage 2 zu § 13 KapVO 2,42. Hierin sind nach der Kapazitätsermittlung des MIWFT \nFremdanteile von 0,44 (0,02 für die Klinisch-theoretische Medizin und je 0,14 für \nPhysik, Chemie und Biologie) enthalten, während der Eigenanteil 1,98 beträgt. Diese \nseit dem Wintersemester 2003/2004 mit der Einführung des Modellstudiengangs an \nder RWTH Aachen geltenden Ansätze hat die Kammer in ihrem Beschluss vom \n28. Januar 2004 - 9 L 820/03.NC u.a. - bestätigt, auf den wegen der weiteren \nEinzelheiten und vor allem im Hinblick auf den an der RWTH praktizierten \nModellstudiengang Bezug genommen wird. Diesen rechtlichen Ansatz haben auch \ndas Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen \nBeschlüssen vom 31. März 2004 (13 C 75/04, betr. Beschwerden) und vom 28. Mai \n2004 (13 C 20/04 u.a., betr. Gegenvorstellungen) sowie das \nBundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 31. August 2004 (1 BvR \n1480/04) geteilt.\n\n18\n\nDie Kammer hat daran in ihren Entscheidungen zu den nachfolgenden \nWintersemestern festgehalten und sieht keinen Anlass, hiervon für das vorliegende \nWintersemester 2008/2009 abzuweichen.\n\n19\n\nDas bereinigte jährliche Lehrangebot von 492,40 DS ist nach Formel 5 der \nAnlage 1 zur KapVO durch den gewichteten Curricularanteil zu dividieren. Danach \nbeträgt die jährliche Aufnahmekapazität 492,40 : 1,98 = 248,69, gerundet 249 \nStudenten. Eine Erhöhung nach §§ 14 Abs. 3 Nr. 3, 16 KapVO (Schwundquote) hat \nder Antragsgegner auch dieses Mal vorgenommen, da nach seinen Berechnungen \naufgrund der Studentenstatistik der RWTH Aachen ein Schwund zu verzeichnen war. \nDen Schwundausgleichsfaktor hat er mit 1/0,96 ermittelt, so dass sich eine \nStudienanfängerzahl von 249 : 0,96 = 259,38 und gerundet 259 ergibt.\n\n20\n\nSomit verbleibt es für das erste Fachsemester bei der Zulassungszahl von 259 \nStudienplätzen. Diese sind nach der Mitteilung des Antragsgegners durch die \nvorgenommenen 261 Einschreibungen im ersten Fachsemester bereits vergeben; es \nliegt sogar eine Überbuchung um 2 vor.\n\n21\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n22\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 1, 52 Abs. 2 des \nGerichtskostengesetzes. Die Kammer setzt in NC- Verfahren den Streitwert im \neinstweiligen Rechtsschutzverfahren in einer Höhe von drei Vierteln des gesetzlichen \nAuffangstreitwertes fest, und zwar unabhängig davon, ob der Antrag auf die \nTeilnahme an einem Losverfahren beschränkt worden ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/245019","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2008-12-18/9-nc-7-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/245019","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/245019","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2008-12-18/9-nc-7-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/245019","retrieved":"2026-07-09 02:09:03.077091+00:00"}}