{"status":"available","doknr":"OLD289951","ecli":"ECLI:DE:VGAC:2003:1112.9K1001.03A.00","court":"Verwaltungsgericht Aachen","senate":null,"decided":"2003-11-12","aktenzeichen":"9 K 1001/03.A","doktyp":"Gerichtsbescheid","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben \nwerden.\n\nDer Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger \nkann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages \nabwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in \nentsprechender Höhe leistet.\n\n1\n\n Tatbestand:\n\n2\n\nDer Kläger ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro mit albanischer \nVolkszugehörigkeit.\n\n3\n\nMit Bescheid vom 25. April 2003, an den Kläger ausgehändigt am 6. Mai 2003, \nlehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) \nden Asylantrag des Klägers als offensichtlich unbegründet ab und stellte fest, dass \ndie Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) offensichtlich \nnicht und Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht vorlägen. Des Weiteren \nforderte es den Kläger auf, das Bundesgebiet binnen einer Woche nach \nBekanntgabe der Entscheidung zu verlassen, und drohte ihm für den Fall der \nNichteinhaltung der Ausreisefrist die Abschiebung nach Serbien und Montenegro \nan.\n\n4\n\nDer Kläger hat am 13. Mai 2003 Klage erhoben. Er beantragt sinngemäß,\n\n5\n\ndie Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des \nBundesamtes vom 25. April 2003 zu verpflichten festzustellen, \ndass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, \n\n6\n\nhilfsweise, die Beklagte zu verpflichten festzustellen, dass \nAbschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen.\n\n7\n\nDie Beklagte hat schriftsätzlich um Klageabweisung gebeten.\n\n8\n\nDie Kammer hat durch Beschluss vom 26. Juni 2003 in dem Verfahren 9 L \n524/03.A den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.\n\n9\n\nNach Mitteilung des Oberbürgermeisters der Stadt Köln - Amt für öffentliche \nOrdnung - ist der Kläger am 1. August 2003 in sein Heimatland ausgereist. \n\n10\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt \nder Gerichtsakten und des Verwaltungsvorganges der Beklagten Bezug \ngenommen.\n\n11\n\nEntscheidungsgründe:\n\n12\n\nDie Kammer kann gemäß § 84 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) \nohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, weil die Sache \nkeine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der \nSachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind hierzu gehört worden.\n\n13\n\nDie Klage ist unzulässig.\n\n14\n\nEs fehlt an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des \nKlageverfahrens. Der Kläger ist unbekannten Aufenthalts. Anhaltspunkte dafür, dass \ner dennoch das Klagebegehren weiterverfolgen möchte, liegen nicht vor.\n\n15\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 84 Abs. 1 Satz 3, 154 Abs. 1 VwGO, \n83 b Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes. Die Entscheidung über die vorläufige \nVollstreckbarkeit ergibt sich aus den §§ 84 Abs. 1 Satz 3, 167 VwGO i.V.m. den \n§§ 708 Nr. 11, 711 der Zivilprozessordnung.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/289951","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2003-11-12/9-k-1001-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 84","ref_norm":"84","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/289951","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/289951","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2003-11-12/9-k-1001-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/289951","retrieved":"2026-07-09 03:09:19.930037+00:00"}}