{"status":"available","doknr":"OLD424440","ecli":"ECLI:DE:VERFGHT:2021:0303.103.20.00","court":"Thüringer Verfassungsgerichtshof","senate":null,"decided":"2021-03-03","aktenzeichen":"103/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Orientierungssatz\n\nVerwerfung einer unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung, nachdem der Beschwerdeführer auf die Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit hingewiesen worden war (§ 19 S 2 VGHG TH). (Rn.4)\n \n\nTenor\n\n1. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.\n\nGründe\n\nI.\n\n1\n\nMit seiner Wahlprüfungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Thüringer Landtags vom 16. Juli 2020 (LTDrucks 7/1286). Mit diesem Beschluss hat der Thüringer Landtag den Einspruch des Beschwerdeführers gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019 zurückgewiesen.\n\n2\n\nMit Schreiben vom 19. Oktober 2020 wurde der Beschwerdeführer auf Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde hingewiesen.\n\n3\n\nDer Anhörungsberechtigte hatte Gelegenheit zur Stellungnahme.\n\nII.\n\n4\n\nDer Verfassungsgerichtshof kommt einstimmig zu dem Ergebnis, dass die Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig ist. Er trifft seine Entscheidung nach § 19 Satz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG) ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Der Beschluss ergeht nach § 19 Satz 2 ThürVerfGHG ohne weitere Begründung, da der Beschwerdeführer auf die Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit hingewiesen wurde.\n\n5\n\nDas Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 ThürVerfGHG kostenfrei.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/424440","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-thueringen/2021-03-03/103-20","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/424440","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/424440","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-thueringen/2021-03-03/103-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/424440","retrieved":"2026-07-09 06:41:55.806494+00:00"}}