{"status":"available","doknr":"OLD505249","ecli":"ECLI:DE:VERFGBE:2016:1012.145.16.0A","court":"Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin","senate":null,"decided":"2016-10-12","aktenzeichen":"145/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Orientierungssatz\n\n1. Einsprüche gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin, die sich auf die Gründe des § 40 Abs. 2 Nummer 1 und 2 bis 8 VerfGHG beziehen, sind gemäß § 40 Abs. 4 Satz 1 VerfGHG unzulässig, wenn sie vor Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt gemäß § 74 LWahlO eingelegt werden.\n\n2. Dieser Mangel kann auch nicht durch die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses geheilt werden.\n\nTenor\n\nDer Einspruch wird zurückgewiesen.\n\nDas Verfahren ist gerichtskostenfrei.\n\nAuslagen werden nicht erstattet.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Antragsteller haben vor der amtlichen Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahlen zum Abgeordnetenhaus vom 18. September 2016 Einspruch eingelegt und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.\n\n2\n\nMit Schreiben vom 4. Oktober 2016 hat der Verfassungsgerichtshof die Antragsteller auf Bedenken gegen die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung und gegen die Zulässigkeit des Einspruchs hingewiesen.\n\n3\n\nDen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tag verworfen.\n\n4\n\nDer Einspruch ist aus den dort genannten Gründen zurückzuweisen. Er ist verfrüht erhoben worden (§ 40 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG -). Dieser Mangel kann auch nicht durch die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses geheilt werden. Auf die Antragsbefugnis des Antragstellers zu 1 kommt es danach nicht mehr an.\n\n5\n\nDie Entscheidung ist einstimmig ergangen.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/505249","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2016-10-12/145-16","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/505249","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/505249","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2016-10-12/145-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/505249","retrieved":"2026-07-09 09:07:56.378053+00:00"}}