{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:STGHHE:2000:0404.P.ST.1462E.A.0A","court":"Staatsgerichtshof des Landes Hessen","senate":null,"decided":"2000-04-04","aktenzeichen":"P.St. 1462 e.A.","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"Für eine bloße Wiederholung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ohne dass sich die Umstände geändert hätten, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.","text_plain":"Gründe\n\nRandnummer1\n\n \n A\n \n\nI.\n\nDer Antragsteller wiederholt den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung seine sofortige Haftentlassung anzuordnen. Eine auf sofortige Entlassung aus der Strafhaft gerichtete Grundrechtsklage und einen zugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wies der Staatsgerichtshof mit Beschlüssen vom 7. Dezember 1999 - P.St. 1394 und P.St. 1458 e.A. - zurück. Beide Verfahren hatte der Antragsteller mit der Begründung angestrengt, seine strafgerichtliche Verurteilung durch das Landgericht Kassel sei zu Unrecht erfolgt und die Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe in seinem Fall durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verletze den Gleichheitssatz. Am 9. Dezember 1999 hat der Antragsteller beim Staatsgerichtshof wiederum um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Mit der bereits in den Verfahren P.St. 1394 und P.St. 1458 e.A. vorgetragenen Begründung beantragt er erneut sinngemäß, im Wege der einstweiligen Anordnung seine sofortige Haftentlassung anzuordnen. Wegen des Vorbringens des Antragstellers im Einzelnen wird auf seine Schreiben vom 9. Dezember 1999 und vom 12. Dezember 1999 Bezug genommen.\n\nRandnummer2\n\n \n II.\n \n\nLandesregierung und Landesanwaltschaft, denen Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist, haben nicht Stellung genommen.\n\nRandnummer3\n\n \n B.\n \n\nI.\n\nDer erneut gestellte Eilantrag des Antragstellers ist unzulässig. Für die bloße Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (StGH, Beschluss vom 09.06.1999 - P.St. 1396 e.A. -). Ein solcher Fall der erneuten Antragstellung, ohne dass sich die Umstände geändert hätten, liegt hier vor.\n\nRandnummer4\n\n \n II.\n \n\nDieser Beschluss ist mit der qualifizierten Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen. Widerspruch gegen ihn kann deshalb nicht erhoben werden.\n\nRandnummer5\n\n \n III.\n \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 28 StGHG. Der Staatsgerichtshof macht im Hinblick darauf, dass ein bereits abgelehnter Antrag lediglich wiederholt worden ist, von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 28 Abs. 2 StGHG eine Gebühr festzusetzen.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/staatsgerichtshof-hessen/2000-04-04/p-st-1462-e-a","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/staatsgerichtshof-hessen/2000-04-04/p-st-1462-e-a","retrieved":"2026-10-26 06:59:37.458306+00:00"},"card":{"id":"staatsgerichtshof-hessen/2000-04-04/p-st-1462-e-a","court":"Staatsgerichtshof des Landes Hessen","court_id":"staatsgerichtshof-hessen","court_as_stated":"Staatsgerichtshof des Landes Hessen","panel":null,"date":"2000-04-04","dockets":["P.St. 1462 e.A."],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:STGHHE:2000:0404.P.ST.1462E.A.0A","ids":{"ecli":"ECLI:DE:STGHHE:2000:0404.P.ST.1462E.A.0A"},"cite_as":"Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 04.04.2000 – P.St. 1462 e.A.","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/staatsgerichtshof-hessen/2000-04-04/p-st-1462-e-a","headnotes":[{"kind":"leitsatz","author":"gericht","text":"Für eine bloße Wiederholung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ohne dass sich die Umstände geändert hätten, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.","basis":"source_field","source":null}],"leitsatz_status":"from_court","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-26T06:59:37.458306+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}