{"status":"available","doknr":"OLD464098","ecli":"ECLI:DE:SGK:2018:0514.S17KR284.18.00","court":"Sozialgericht Köln","senate":null,"decided":"2018-05-14","aktenzeichen":"S 17 KR 284/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beiordnung von Rechtsanwalt L1 aus L2 wird aufgehoben.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Voraussetzungen für die Aufhebung der Beiordnung sind erfüllt. Die Kammer versteht das schriftsätzliche Vorbringen des Klägers dahingehend, dass dieser keine Fortsetzung des Mandatsverhältnisses zu seinem im Verfahren beigeordneten Rechtsanwalt mehr wünscht. Vor dem Hintergrund der damit sinngemäß ausgesprochenen Kündigung des Mandatsverhältnisses war die Beiordnung auf Antrag aufzuheben (vgl. Meyer/Ladewig Kommentar zum SGG, 12. Auflage 2017; § 73a Rn. 13e).\n\n3\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\n4\n\nGegen diesen Beschluss kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Beschwerde bei dem\n\n5\n\nSozialgericht Köln,\n\n6\n\nAn den Dominikanern 2,\n\n7\n\n50668 Köln,\n\n8\n\nschriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden. Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist bei dem\n\n9\n\nLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen,\n\n10\n\nZweigertstraße 54,\n\n11\n\n45130 Essen\n\n12\n\nschriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt wird.\n\n13\n\nDie elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und\n\n14\n\n- von der verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht wird oder\n\n15\n\n- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 65a Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eingereicht wird.\n\n16\n\nWeitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten und zur qualifizierten elektronischen Signatur, ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können nähere Informationen abgerufen werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/464098","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-koeln/2018-05-14/s-17-kr-284-18","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/464098","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/464098","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-koeln/2018-05-14/s-17-kr-284-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/464098","retrieved":"2026-07-09 08:00:35.853165+00:00"}}