{"status":"available","doknr":"OLD474111","ecli":"ECLI:DE:SGK:2017:0215.S39SO29.17ER.00","court":"Sozialgericht Köln","senate":null,"decided":"2017-02-15","aktenzeichen":"S 39 SO 29/17 ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird bei unveränderter Sachlage aus den weiterhin gültigen Gründen der Beschlüsse der Kammer vom 15.12.2015, S 39 SO 535/15 ER, und 04.08.2016, S 39 SO 318/16 ER, abgelehnt.\n\nAußergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.\n\n1\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\n2\n\nGegen diesen Beschluss kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Beschwerde bei dem\n\n3\n\nSozialgericht Köln,\n\n4\n\nAn den Dominikanern 2,\n\n5\n\n50668 Köln,\n\n6\n\nschriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden. Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist bei dem\n\n7\n\nLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen,\n\n8\n\nZweigertstraße 54,\n\n9\n\n45130 Essen\n\n10\n\nschriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt wird.\n\n11\n\nDie Einreichung in elektronischer Form erfolgt durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle. Diese ist über die Internetseite www.sg-koeln.nrw.de erreichbar. Die elektronische Form wird nur gewahrt durch eine qualifiziert signierte Datei, die den Maßgaben der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO SG) vom 07.11.2012 (GV.NRW, 551) entspricht. Hierzu sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I, 876) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur und das ihr zugrunde liegende Zertifikat müssen durch das Gericht überprüfbar sein. Auf der Internetseite www.justiz.nrw.de sind die Bearbeitungsvoraussetzungen bekanntgegeben.\n\n12\n\nStrecker\n\n13\n\nRichter am Sozialgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474111","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-koeln/2017-02-15/s-39-so-29-17-er","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/474111","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474111","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-koeln/2017-02-15/s-39-so-29-17-er","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/474111","retrieved":"2026-07-09 08:22:20.228153+00:00"}}