{"status":"available","doknr":"OLD368912","ecli":"ECLI:DE:SGDO:2025:0708.S81EG12.21.00","court":"Sozialgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2025-07-08","aktenzeichen":"S 81 EG 12/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Sozialgericht Dortmund erklärt sich für örtlich unzuständig.\n\nDie Streitsache wird dem Bundessozialgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt.\n\n1\n\n2\n\nSozialgericht Dortmund\n\n3\n\nAz.: S 81 EG 12/21\n\n4\n\nBeschluss\n\n5\n\nIn dem Rechtsstreit\n\n6\n\n1.\n\n7\n\nKlägerin\n\n8\n\n2.\n\n9\n\nKläger\n\n10\n\ngegen\n\n11\n\nBeklagte\n\n12\n\nhat die 81. Kammer des Sozialgerichts Dortmund am 08.07.2025 durch die Vorsitzende, Richterin am Sozialgericht als weitere Aufsicht führende Richterin Döring, beschlossen:\n\n13\n\nDas Sozialgericht Dortmund erklärt sich für örtlich unzuständig.\n\n14\n\nDie Streitsache wird dem Bundessozialgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt.\n\n15\n\nGründe:\n\n16\n\nDas Sozialgericht Dortmund ist für die am 11.06.2021 beim Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage örtlich nicht zuständig. Die Kläger wohnten zum Zeitpunkt der Klageerhebung in Brasilien. Sie hatten lediglich eine Zustellanschrift bei einem Elternteil der Kläger im Gerichtsbezirk des Sozialgericht Dortmund und waren nach eigenen Angaben lediglich für die Dauer von 5 ½ Wochen zwischen Ende Mai 2021 und Anfang Juli 2021 in Deutschland zu Besuch, wobei unbekannt ist, wo sie sich konkret aufhielten. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt sowie Wohnort hatten Sie jedoch weiterhin in Brasilien.\n\n17\n\nGemäß § 57 Abs. 3 SGG ist in einem solchen Fall, wenn der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland hat, örtlich zuständig das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat. Der Beklagte hat seinen Sitz in Karlsruhe, was nicht im Gerichtsbezirk des Sozialgericht Dortmund liegt.\n\n18\n\nDas Sozialgericht Dortmund ist auch nicht infolge des Verweisungsbeschlusses des Sozialgericht Karlsruhe vom 13.07.2021 örtlich zuständig geworden. Dieser Beschluss ist willkürlich ergangen bzw. beruht auf einer Missachtung elementarer Verfahrensgrundsätze und bindet das Sozialgericht Dortmund nicht.\n\n19\n\nDas Sozialgericht Dortmund ist auch nicht durch den Wiederzuzug der Kläger in die Bundesrepublik im Jahr 2023 örtlich zuständig geworden.\n\n20\n\nAufgrund des nunmehr vorliegenden negativen Kompetenzkonfliktes gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG ist der Rechtsstreit dem Bundessozialgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorzulegen.\n\n21\n\nDöring\n\n22\n\nRichterin am Sozialgericht a.w.A.f.R.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368912","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-dortmund/2025-07-08/s-81-eg-12-21","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 58","ref_norm":"58","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/368912","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368912","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-dortmund/2025-07-08/s-81-eg-12-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/368912","retrieved":"2026-07-09 05:00:22.681023+00:00"}}