{"status":"available","doknr":"OLD398118","ecli":"ECLI:DE:SGBRAUN:2023:0929.S12VE1.23.00","court":"Sozialgericht Braunschweig","senate":null,"decided":"2023-09-29","aktenzeichen":"S 12 VE 1/23","doktyp":"Gerichtsbescheid","leitsatz":null,"text_plain":"In dem Rechtsstreit\n\nA.,\n\nB.\n\n- Klägerin -\n\nProzessbevollmächtigte:\n\nRechtsanwälte C.\n\ngegen\n\nLand D.\n\n- Beklagter -\n\nhat die 12. Kammer des Sozialgerichts Braunschweig am 29. September 2023 gemäß § 105 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch die Richterin am Sozialgericht E. für Recht erkannt:\n \n\nTenor: \n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nKosten sind nicht zu erstatten.\n\nTatbestand\n\nDie Beteiligten streiten um die Höhe des bei der Klägerin vorliegenden Grades der Schädigung (GdS) sowie den Zeitpunkt, ab wann dieser anzuerkennen ist.\n\nBei der Klägerin wurde auf Ihren Antrag vom 10.01.2019 hin mit Bescheid vom 06.02.2020 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 11.07.2022 (Bl. 19EF-HA) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2022 (Bl. 22ff. EF-HA) ein GdS von 40 ab dem 01.01.2019 anerkannt.\n\nHiergegen erhob die Klägerin am 06.01.2023 Klage. Eine Übersendung der angeforderten Vollmacht zwecks Akteneinsicht erfolgte nicht. Eine Klagebegründung erfolgte trotz Aufforderung und Erinnerung nicht.\n\nDer Prozessbevollmächtigte der Klägerin beantragt sinngemäß,\n\nden Beklagten zu verpflichten, den Bescheid vom 06.02.2020 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 11.07.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2022 abzuändern und bei der Klägerin einen GdS in Höhe von mehr als 40 und ab einem früheren Zeitpunkt festzustellen.\n\nDer Beklagte beantragt,\n\ndie Klage abzuweisen.\n\nDas Gericht hat die Beteiligten mit Verfügung vom 15.08.2023 zu einer Entscheidung mittels Gerichtsbescheid angehört. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang Bezug genommen.\n\nEntscheidungsgründe\n\nNach Anhörung der Beteiligten entscheidet das Gericht gemäß § 105 Abs. 1 SGG durch Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung. Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten auf und der Sachverhalt ist vollständig aufgeklärt.\n \n\nDie Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§§ 54 Abs. 1, 56 SGG) zulässig aber unbegründet.\n \n\nDer Bescheid vom 06.02.2020 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 11.07.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2022 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in eigenen Rechten. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Feststellung eines höheren GdS oder einer Feststellung vor Antragstellung.\n\nAnhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung sind für die Kammer nicht ersichtlich.\n\nZur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht unter Anwendung des § 136 Abs. 3 SGG auf die vollumfänglich zutreffenden Ausführungen des Teilabhilfe- und des Widerspruchsbescheids.\n \n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG.\n \n\nHinweis:\n\nHinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/398118","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-braunschweig/2023-09-29/s-12-ve-1-23","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 105","ref_norm":"105","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 136","ref_norm":"136","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/398118","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/398118","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-braunschweig/2023-09-29/s-12-ve-1-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/398118","retrieved":"2026-07-09 05:50:23.621930+00:00"}}